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Am vergangenen Freitag (02.07.2021) fand corona-konform die Ehrung der Feldgeschworenen für 25-jährige ehrenamtliche Tätigkeit statt.

Geehrt wurden Günter Schott und Vinzenz Söckler aus Mainburg sowie Georg Rank, Alois Spornraft und Anton Zirngibl aus Attenhofen. Bei der Feierstunde im großen Sitzungssaal waren Herr Rank und Herr Zirngibl nicht anwesend.
v.l.: Vermessungsdirektor Jürgen Mühlbauer, Vinzenz Söckler, Günter Schott, 1. Bürgermeister von Mainburg Helmut Fichtner und Landrat Martin Neumeyer (Foto: Landratsamt Kelheim)v.l.: Vermessungsdirektor Jürgen Mühlbauer, Vinzenz Söckler, Günter Schott, 1. Bürgermeister von Mainburg Helmut Fichtner und Landrat Martin Neumeyer (Foto: Landratsamt Kelheim)

v.l.: Vermessungsdirektor Jürgen Mühlbauer, 1. Bürgermeister von Attenhofen Franz Stiglmaier, Alois Spornraft und Landrat Martin Neumeyer (Foto: Landratsamt Kelheim)v.l.: Vermessungsdirektor Jürgen Mühlbauer, 1. Bürgermeister von Attenhofen Franz Stiglmaier, Alois Spornraft und Landrat Martin Neumeyer (Foto: Landratsamt Kelheim)

Landrat Martin Neumeyer hielt zur Ehrung folgende Laudatio:
Der Bayerische Staatsminister der Finanzen und für Heimat, Albert Füracker hat Ihnen die Ehrenurkunde für langjährige Tätigkeit als Feldgeschworener verliehen. Im Namen des Freistaates Bayern, des Landkreises Kelheim und persönlich danke ich Ihnen für Ihr jahrzehntelanges, verdienstvolles Wirken in einem sehr sensiblen Bereich und darf Ihnen heute diese Auszeichnung aushändigen.
Die Institution der Feldgeschworenen, im Volksmund auch" Siebeneramt" genannt, ist eines der ältesten noch vorhandenen Ehrenämter in der kommunalen Selbstverwaltung. In Bayern gibt es ca. 27.000 Feldgeschworene (Stand 2020), im Landkreis Kelheim ca. 170. Sie wachen über die Grenzen und unterstützen die Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung: Die Feldgeschworenen sind zur gewissenhaften und unparteiischen Tätigkeit sowie zur Verschwiegenheit und Bewahrung des Siebenergeheimnisses durch Eidesform auf Lebenszeit verpflichtet und gewählt und können von ihrem Amt nur aus besonderen Gründen zurücktreten, z. B. Krankheit.
Das "Feldgeschworenenwesen in Bayern" wurde als lebendige und traditionsreiche Kulturform im Dezember 2016 in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen.
Die Aufgaben der Feldgeschworenen sind geregelt im Bayerischen Abmarkungsgesetz und in der Feldgeschworenenordnung.
Danach sind die Gemeinden verpflichtet, in ihrem Gemeindegebiet vier bis sieben Feldgeschworene zu bestimmen. Für die Dienstaufsicht sind die Gemeinden und für die Fachaufsicht ist das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung zuständig.
Sie haben Vorbildfunktion für die Mitbürgerinnen und Mitbürger. Die auf Lebenszeit bestellten Feldgeschworenen sind eine bewährte und wichtige Einrichtung und oftmals Garanten des Rechtsfriedens.
Die Hauptaufgabe der Feldgeschworenen besteht in der Mitwirkung bei der Abmarkung der Grundstücksgrenzen (Beschaffen von Abmarkungsmaterial und -gerät, Setzen von Grenzsteinen), u.a. auch bei allen Vermessungen anwesend zu sein, die Grenzzeichen zu setzen und Grenzbegehungen vorzunehmen. Neben dieser Tätigkeit sind die Feldgeschworenen ein sehr wichtiges Bindeglied zwischen dem Grundeigentümer und dem Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung.
Sie kennen in der Regel die Grundstückseigentümer und besitzen vor allem umfangreiche Ortskenntnisse. Dies ist für die Arbeit der Geometer des Vermessungsamts besonders wichtig.
Durch ihre Ortskenntnis, ihre Erfahrung und den Respekt, den die Ehrenamtlichen in der Bevölkerung genießen, könnten die Feldgeschworenen oft auf „diplomatischem Wege“ viele Grenzstreitigkeiten bereits im Vorfeld vermeiden oder schlichten.
Ich bedauere, dass es auch bei diesem Ehrenamt Nachwuchsprobleme gibt.
Das „Siebenergeheimnis“, wonach der Feldgeschworene mit geheimen Zeichen kontrollieren kann, ob das Grenzzeichen richtig liegt oder unbefugt versetzt wurde, umgibt seit jeher eine besonderes Mysterium.

Sonja Endl
Pressestelle

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