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Landkreismotto (Grafik: Landratsamt Kelheim)Einmalzahlungen für Kinder und Jugendliche

Im Rahmen des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona 2021/2022 für Kinder und Jugendliche“ wurde der Kinderfreizeitbonus als Unterstützung für Kinder und Jugendliche aus Familien, die existenzsichernde Leistungen beziehen, oder Familien mit geringen Einkommen eingeführt. Die Einmalzahlung in Höhe von 100 € können minderjährige Kinder und Jugendliche erhalten, um Angebote zur Ferien- und Freizeitgestaltung wahrnehmen zu können und Versäumtes nachzuholen.
Familien können den Kinderfreizeitbonus erhalten, wenn sie für den Monat August 2021 Sozialleistungen wie Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe, Grundsicherung oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Beim Wohngeld muss das betreffende Kind als Haushaltsmitglied berücksichtigt sein.
Für die Auszahlung sind verschiedene Stellen zuständig. Bezieher von Arbeitslosengeld 2 und Asylbewerberleistungen erhalten den Bonus vom Jobcenter bzw. Sozialamt. Für alle anderen Leistungsbezieher nimmt die Familienkasse der Bundesanstalt für Arbeit die Auszahlung vor. Wer einen Kinderzuschlag erhält muss hierfür keinen Antrag stellen. Alle anderen Familien müssen den Bonus beantragen. Dies kann formlos bei der Familienkasse erfolgen, empfohlen wird jedoch den unter https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderfreizeitbonus hinterlegten Antrag zu nutzen. Nachweise über den Leistungsbezug im August 2021 sind beizufügen. Der Kinderfreizeitbonus wird nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet und zusätzlich zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe gewährt.
Bei Fragen zum Kinderfreizeitbonus und zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an Ihre Familienkasse. Hierfür steht eine gebührenfreie Service-Hotline unter der Telefonnummer 0800 4 5555 43 zur Verfügung.
Sonja Endl
Pressestelle
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