Landratsamt übernimmt Zählweise nach Kalendertagen – erste Erleichterungen treten in Kraft
Unterschreitung des Schwellenwertes 165: Änderungen bei Grund- und Förderschulen im Landkreis Kelheim
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Grundschulen: Alle Jahrgangsstufen wechseln in den Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand.
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Förderschulen: Die Jahrgangsstufen 1 bis 6 einschließlich der Schulvorbereitenden Einrichtungen wechseln in den Wechsel- bzw. Präsenzunterricht.
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Weiterführende Schulen: Bis zu den Pfingstferien gelten die bisherigen Regelungen unverändert weiter.
Unterschreitung des Schwellenwertes 150: Erleichterungen im Einzelhandel
Ladengeschäfte des Einzelhandels dürfen unter den Voraussetzungen der 12. BayIfSMV ab Mittwoch, 19.05.2021, öffnen. Es entsteht für Einzelhändler somit kein zeitlicher Verzug, da der Schwellenwert 150 der 7-Tage-Inzidenz ohnehin erst am Montag (17.05.2021) zum fünften Mal in Folge unterschritten wurde. Kundinnen und Kunden müssen vor einem Besuch einen Termin vereinbaren („Click & Meet“) und einen höchstens 24 Stunden vor dem Termin vorgenommenen negativen PCR-Test, POC-Antigentest oder Selbsttest vorweisen. Geimpfte und genesene Personen i.S.v. § 1a Abs.1 der 12. BayIfSMV sind vom Erfordernis des Testnachweises ausgenommen
Hintergrund zur Zählweise
In seiner ursprünglichen Zählweise berief sich das Landratsamt Kelheim auf § 28b Absatz 2 des Infektionsschutzgesetzes. Die Zählung nur der Werktage für das Außerkrafttreten von Infektionsschutzbestimmungen ist darin bundesrechtlich vorgegeben. Dieses Vorgehen findet im Übrigen auch in mehreren Bundesländern (u.a. Berlin, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt) Anwendung. Zur Vereinfachung dieser Regelung trifft allerdings die 12. BayIfSMV eine abweichende Bestimmung, in der geregelt ist, dass jeder Kalendertag gezählt wird. Dieses Vorgehen soll bayernweit Anwendung finden.
Lukas Sendtner
Pressestelle