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MdL Petra Högl: Für Brauereigaststätten wird Zugang zu Hilfen vereinfacht und verbessert

CSU-Landtagsabgeordnete Petra Högl (Foto: Berlinski)CSU-Landtagsabgeordnete Petra Högl (Foto: Berlinski)Wie die Kelheimer CSU-Landtagsabgeordnete Petra Högl informiert, konnten zwischen dem Freistaat und dem Bund jetzt Verbesserungen für Unternehmen mit angeschlossener Gaststätte bei den November- und Dezemberhilfen erreicht werden. „Ich bin froh, dass wir für die oftmals familiengeführten Brauereigasthöfe in Bayern eine Verbesserung bei der November- und Dezemberhilfe des Bundes erreichen konnten“, betont die Kelheimer Abgeordnete.
An Högl hatten sich in dieser Thematik auch mehrere Brauereigasthöfe aus der Region gewandt, denen der Zugang zu den genannten Hilfen bislang verwehrt blieb.
„Dies lag daran, dass die Brauereigaststätten bei den Hilfen bislang als Mischbetriebe mit Getränkeverkauf und Gaststätte behandelt wurden. Antragsberechtigt waren diese jedoch nur dann, wenn mindestens 80 Prozent des Gesamtumsatzes auf die durch den Lockdown zu schließende Gastronomie des Betriebes zurückzuführen war. Dies hohen Hürden bei der Antragsstellung waren für viele Brauereigasthöfe aufgrund des weiterlaufenden Getränkeverkaufs nicht erreichbar“, führt Högl weiter aus.
In mehreren Gesprächen habe Sie die Ungleichbehandlung der Brauereigasthöfe gegenüber reinen Gaststätten bei den November- und Dezemberhilfen bei den Entscheidern in München und auch Bundestagsabgeordneten Florian Oßner vorgebracht. Mit Erfolg. „Künftig ist auch der Gaststättenanteil, unabhängig von den Umsätzen des restlichen Unternehmens, antragsberechtigt“, teilt Högl mit. Hierauf habe sich Bundeswirtschaftsminister Peter Altmeier in Abstimmung mit Ministerpräsident Dr. Markus Söder verständigt. „Der jetzt erleichterte Zugang zur November- und Dezemberhilfe des Bundes wird unseren Brauereigaststätten hoffentlich helfen die andauernde schwere Belastung durch die Corona-Pandemie ein stückweit zu lindern“, so Högl. Gaststätten, die an ein Unternehmen, wie beispielsweise an eine Brauerei angeschlossen sind, werden bei der Antragsberechtigung für die November- und Dezemberhilfe jetzt so behandelt, als handele es sich um eigenständige Unternehmen. Der Gaststättenteil ist unabhängig vom restlichen Unternehmen und damit ebenso wie andere Gaststätten antragsberechtigt. Eine Antragstellung für die November- und Dezemberhilfe ist bis zum 30.04.2021 möglich.




Petra Högl
Mitglied des Bayerischen Landtags

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