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Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe bleiben vorerst geöffnet

Bad Abbacher Kurier (Grafik: br-medienagentur)Nachdem die Inzidenz im Landkreis Kelheim über drei Tage hinweg über 50 ist und das Landratsamt Kelheim in seiner täglichen Meldung zum Stand der Corona-Pandemie darauf hingewiesen hat, dass diesbezüglich im Kreisamtsblatt hierzu Änderungen veröffentlicht werden, haben sich Leser bei der Redaktion gemeldet und nachgefragt, ob sich gravierende Änderungen ergeben würden.
Der Bad Abbacher Kurier hat recherchiert und kann mitteilen, dass sich kaum etwas ändert. Pro Haushalt bleibt es bei der maximalen Anzahl von 5 Personen aus zwei Haushalten, kontaktfreier Sport ist weiterhin möglich, Massagepraxen und Tattoostudios, also Dienstleistungen mit engem persönlichen Kontakt, bleiben weiterhin untersagt, ebenso sind Märkte bis auf die Ausnahme für Lebensmittelmärkte, Blumen- und Pflanzenmärkte untersagt. Die Gastronomie bleibt weiterhin geschlossen (Liefer- und Abholservice erlaubt).

Und ganz wichtig: Friseurgeschäfte dürfen unter Einhaltung der Hygienevorschriften weiterhin ihren Betrieb offen halten.

Wer es genau wissen will, hier die entsprechende Infektionsschutzverordnung.
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