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Wildwachsende Pflanzen nicht ausgraben

Märzenbecher (Foto: Burkhard Deifel/Landratsamt Kelheim)Märzenbecher (Foto: Burkhard Deifel/Landratsamt Kelheim)
Frühlingsblüher wie Märzenbecher, Blaustern und Leberblümchen verschönern nach der kalten Jahreszeit jedes Jahr aufs Neue die ersten Spaziergänge und Wanderungen durch Wald und Flur. In diesem Zusammenhang weist die Untere Naturschutzbehörde darauf hin, dass die meisten Arten geschützt sind. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, wildwachsende Pflanzen der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. Verstöße gegen diese Vorschrift können mit hohen Bußgeldern geahndet werden. Bitte helfen Sie mit, dass sich auch weiterhin alle an diesen Frühlingsboten erfreuen können.

Lukas Sendtner
Pressestelle

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