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Landkreismotto (Grafik: Landratsamt Kelheim)Das Landratsamt Kelheim teilt mit, dass ab Montag, den 28.12.2020, für den Personenkreis der über 80-Jährigen die Möglichkeit einer Anmeldung zur Impfung gegen Covid-19 besteht.
Anmeldeberechtigt sind dabei ausschließlich Personen mit Wohnort oder gewöhnlichem Aufenthaltsort im Landkreis Kelheim.
Das Landratsamt Kelheim bittet um Verständnis, dass bei der Anmeldung vorerst noch kein Termin für die Impfung genannt werden kann, sondern lediglich eine Vormerkung erfolgt. Aufgrund der derzeit nur sehr begrenzten Verfügbarkeit des Impfstoffes muss davon ausgegangen werden, dass die letzten Impftermine ggf. erst im April 2021 vereinbart werden können.
Anmeldungen sind ab dem 28.12.2020 unter der Telefonnummer 09441/207-6940 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! möglich. Bei einer Anmeldung per E-Mail bitte unbedingt Name, Anschrift, Geburtsdatum und Telefonnummer für Rückfragen angeben.
Die Anmeldemöglichkeit steht bislang ausschließlich dem Personenkreis der über 80-Jährigen zu Verfügung. Andere Personen können momentan leider noch nicht erfasst werden. Es ist geplant, dass die Terminierung zukünftig über eine durch den Freistaat Bayern zu Verfügung gestellte Software auch über das Internet erfolgen kann. Diese dann jedem Bürger zur Verfügung stehende Anwendung soll voraussichtlich im Januar 2021 in Betrieb genommen werden.
Wo findet die Impfung statt?
Das Impfzentrum des Landkreises Kelheim befindet sich am Schlossweg 3, 93309 Kelheim (ehemaliges Landratsamtsgebäude). Parkplätze sind vor dem Gebäude vorhanden. Das Impfzentrum ist barrierefrei.
Ist die Impfung freiwillig?
Es besteht keine Verpflichtung zur Impfung. Mit der Impfung sollen möglichst viele Menschen geschützt und schwere Krankheitsverläufe vermieden werden.
Was muss zur Impfung mitgebracht werden?
Zum Impftermin sind in jedem Fall der Personalausweis, der Impfpass und falls vorhanden der Allergiepass mitzubringen. Je nachdem, welcher Personengruppe ein Impfling angehört, können als Berechtigungsnachweis weitere Dokumente erforderlich sein (z.B. Dienstausweise, Arbeitgeberbescheinigungen etc.). Bei regelmäßiger Medikamenteneinnahme ist zudem eine Medikamentenliste sinnvoll, ebenso evtl. Informationen zu Vorerkrankungen. Bei Personen, die unter Betreuung stehen, muss der gesetzliche Betreuer mit zum Impftermin erscheinen (Unterzeichnung der Impfeinwilligung).
Tag der Impfung: Falls Sie am Tag der Impfung Grippesymptome, Fieber oder Krankheitsanzeichen haben sollten oder wenn Sie aus sonstigen Gründen den Termin nicht wahrnehmen können, melden Sie sich bitte telefonisch ab im Callcenter des Impfzentrums.
Ablauf: Bitte nehmen Sie sich für den Impftermin ca. 60 Minuten Zeit:
  • Anmeldung am Eingang des Impfzentrums
  • Im Wartebereich 1 Platz nehmen
  • Sie werden ins Registrierungszimmer gebeten
  • Nach Registrierung Aufklärungsgespräch durch Arzt/Ärztin
  • Impfung
  • Im Wartebereich 2 Platz nehmen (Wartezeit für evtl. auftretende Allergien usw.)
  • Sie können das Impfzentrum durch den Ausgang verlassen
 
Muss ich ein weiteres Mal geimpft werden?
Spätestens 21 Tage nach der ersten Impfung werden Sie ein zweites Mal geimpft. Der Termin hierfür wird bereits bei der ersten Terminvereinbarung reserviert.
Über 80-jährige Bürgerinnen und Bürger erhalten zum Angebot der Corona-Schutzimpfung in den nächsten Tagen noch weitere Informationen per Post.

Sonja Endl
Pressestelle
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