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CoronaAmpel (Grafik: Bayerische Staatsregierung)CoronaAmpel (Grafik: Bayerische Staatsregierung)Ab 30.10.2020 gelten für Schulen und Kindertageseinrichtungen die Regelungen nach Stufe 2 des jeweiligen Rahmenhygieneplans.

Folgende Auswirkungen hat dies auf die Kinderbetreuung:


Es herrscht zwar Regelbetrieb, alle Kinder können die Einrichtung besuchen. Soweit in Einrichtungen aber offene oder teiloffene Konzepte umgesetzt wurden, müssen wieder feste Gruppen gebildet werden (bessere Nachverfolgbarkeit im Falle eines Ausbruchsgeschehens). Die Beschäftigten müssen außerdem eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Für den Schulbetrieb gilt insbesondere die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch am Sitzplatz im Klassenzimmer für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen aller Schularten, also auch der Klassen 1 bis 4 der Grundschulen, automatisch gemäß der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, da der Schwellenwert von 50 überschritten ist.
Weitere Einschränkungen des KiTa- oder Schulbetriebs sind nach fachlicher Einschätzung des Gesundheitsamtes Kelheim aktuell nicht erforderlich. Es müssen insbesondere noch nicht alle Maßnahmen der dritten Stufe der Drei-Stufen-Rahmen-Hygienepläne für Kindertageseinrichtungen und Schulen umgesetzt werden. Die Lage muss aber kontinuierlich weiter beobachtet und bewertet werden.
Die betreffenden Schulen und Kindertageseinrichtungen im Landkreis Kelheim sind von diesen Regelungen über den Dienstweg bereits informiert worden.

Buergertelefon Oktober2020 (Grafik: Landratsamt Kelheim)Buergertelefon Oktober2020 (Grafik: Landratsamt Kelheim)

Sonja Endl
Pressestelle

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