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Aktuelle Corona-Lage
CoronaAmpel 231020 (Grafik: Bayerische Staatsregierung)CoronaAmpel 231020 (Grafik: Bayerische Staatsregierung)
Der Landkreis Kelheim hat am 29. Oktober 2020 laut RKI den Schwellenwert von 50 Infektionen in den letzten sieben Tagen pro 100.000 Einwohner mit einem Wert von 56,9 überschritten. Die Nennung auf der entsprechenden Liste des Gesundheitsministeriums, die die Rechtswirkungen ab dem Folgetag auslöst, ist heute erfolgt. Ab 30.10.2020, 0 Uhr gelten damit die Regelungen der Bayerischen Staatsregierung für Landkreise und kreisfreie Städte ab einem Inzidenzwert von 50.

Bei einer 7-Tage-Inzidenz über 50 gelten folgende Regeln:
  • Private Feiern sowie Kontakte im öffentlichen Raum und in privat genutzten Räumen sind auf zwei Haushalte oder maximal fünf Personen begrenzt.

  • Maskenpflicht, wo Menschen dicht und länger zusammen sind, u. a. auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen, in öffentlichen Gebäuden, Arbeitsstätten, Freizeiteinrichtungen, Kulturstätten, auch am Platz in Schulen aller Jahrgangsstufen und Hochschulen

  • Sperrstunde ab 22 Uhr, Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen ab 22 Uhr, Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen ab 22 Uhr

Die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Kelheim vom 28.10.2020, Nr. 33-5300-Allgv, ist weiterhin gültig.

Corona-Hotline des Landratsamtes Kelheim auch am Wochenende erreichbar
Buergertelefon Oktober2020 (Grafik: Landratsamt Kelheim)Buergertelefon Oktober2020 (Grafik: Landratsamt Kelheim)
Auf Grund der steigenden Covid 19-Infektionszahlen erweitert das Landratsamt Kelheim die Erreichbarkeit der Corona-Hotline. Ab sofort ist die Hotline auch am Wochenende unter der Tel. Nr. 09441/207 3112 erreichbar:

Montag bis Donnerstag von 8 – 16 Uhr und

Freitag, Samstag und Sonntag von 8 – 12 Uhr.


Hinweis:

Die Mitarbeiter der Corona-Hotline haben keinen Zugriff auf die Befunde von Testungen. Die Befundmitteilung bei durchgeführten Corona-Tests erfolgt in der Regel binnen 48 Stunden mit Hilfe der Corona-Warn-App oder per Email vom Labor. Wer keine digitale Möglichkeit hat, erhält das Testergebnis per Brief. Sollte das Coronavirus nachgewiesen werden, nimmt das Gesundheitsamt selbständig telefonisch Kontakt mit dem Betroffenen auf.

Es wird dringend darum gebeten, die Corona-Hotline nicht für Fragen zur Kontaktverfolgung zu benutzen. Die Nachverfolgung von Kontaktpersonen erfolgt durch telefonische Kontaktaufnahme des Gesundheitsamtes mit den Betroffenen.

Sonja Endl
Pressestelle

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