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Durch geplanten Deich Nähe Staubing könnte bei Hochwasser die letzte große flussmittige Kiesbank in der deutschen Donau verschwinden
Kiesbank bei Staubing Luftaufnahme 2 (Foto: LBV)Kiesbank bei Staubing Luftaufnahme 2 (Foto: LBV)
Erster Etappenerfolg für den LBV und seine Unterstützer bei der Klage am Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) gegen den Bau eines Deichs an der Donau ca. sechs Kilometer oberhalb von Kelheim bei Staubing.

Der LBV hatte im Oktober 2018 Klage eingereicht, weil die Artenschützer befürchten, dass nach dem Bau des geplanten Deichs der natürliche Abflussbereich der Donau bei Hochwasser so stark verkleinert werden würde, dass die letzte große flussmittige Kiesbank der gesamten deutschen Donau durch die stärkere Strömung unwiederbringlich abgetragen wird. Noch stellt die seit Jahrhunderten an dieser Stelle bestehende Kiesbank einen einzigartigen Lebensraum für viele bedrohte Vogel- und vor allem Fischarten dar. Nach der ersten mündlichen Verhandlung teilt der VGH den Hauptkritikpunkt des LBVs zum Planfeststellungsbeschluss. Für den Bau des Deichs wurde ein unzureichendes Berechnungsverfahren zu den Auswirkungen auf die Donau inklusive Kiesbank und Überschwemmungsbereich zugrunde gelegt. Im Einvernehmen mit allen Prozessbeteiligten hat das Gericht nun zwei Beschlüsse zum weiteren Vorgehen gefasst:

Zum einen muss das Wasserwirtschaftsamt Landshut innerhalb von vier Monaten eine umfangreichere Berechnung der Auswirkungen des Deichbaus auf die die Kiesbank erstellen. Statt einer bisher nur eindimensionalen Simulation, fordert das Gericht nun eine zweidimensionale Simulation inkl. der Berücksichtigung von Querströmungen und Bodenrauhigkeiten. Zum zweiten unterstützt das WWA Landshut das Anliegen der Naturschützer, indem es selbst erneut bezüglich einer Umsiedelung der betroffenen Anwesen bei Staubing als Alternative zum Deichbau aktiv wird. „Wir sind froh, dass die Gefahr für diese in Deutschland einzigartige und mehrere hundert Jahre alte Kiesbank durch die beiden Beschlüsse des VGHs vorerst mal gebannt ist. Sie ist nicht nur der Lebensraum für den bei uns seltenen Flussregenpfeifer, sondern dort laichen jedes Jahr auch mehrere tausend Fische, darunter zehn bedrohte Fischarten, die auf der Roten Liste stehen“, so der LBV-Vorsitzende Dr. Norbert Schäffer. Der LBV wird bei seiner Klage gegen den Deich von einer breiten Koalition an Verbänden unterstützt. Darunter die Berufsfischer im Landkreis Kelheim, der Kreisfischereiverein Kelheim, die Kreisgruppe des Bund Naturschutz und auch der Landesfischereiverband Bayern (LFV). Dessen Leiter des Referats für Fischerei, Gewässer und Naturschutz Johannes Schnell sagt: „Im Hinblick auf die ökologisch hohe Wertigkeit der Kiesbank, die ein Schlüsselhabitat für seltene Donaufischarten wie Schrätzer, Zingel, Streber oder Frauennerfling darstellt, ist es besonders wichtig, negative Auswirkungen durch die Hochwasserschutzmaßnahe im Vorfeld mit möglichst hoher Sicherheit ausschließen zu können. Eine detailliertere hydraulische Modellierung ist daher absolut gerechtfertigt, um auch notwendige Alternativen zum geplanten Eingriff in Betracht ziehen zu können.“
Flussregenpfeifer (Foto: John Mihopulos)Flussregenpfeifer (Foto: John Mihopulos)
Neben einer ausführlicheren Berechnung der Gefährdung für die Natur durch einen Deich, folgte das Gericht auch der Forderung der Artenschützer, noch einmal das Gespräch mit den ohnehin öfter vom Hochwasser betroffenen Anwohnern zu suchen. Von jeher hatte der LBV nämlich nicht nur einen Verzicht auf den Deichbau gefordert, sondern gleichzeitig für eine Verbesserung der Bedingungen für die freiwillige Absiedelung der am nordwestlichen Ortsrand von Staubing im Überschwemmungsbereich der Donau gelegenen zehn bis 15 Anwesen plädiert. „Diese Lösung wäre eine mehrfache Win-win-Situation: „100-prozentige Sicherheit vor Hochwasser, 100-prozentiger Kostenausgleich für die absiedelnden Anwohner am Ortsrand von Staubing, Erhalt der einzigartigen Kiesbank und langfristige Kostenersparnis für die Stadt Kelheim beim Verzicht auf den Deichbau ohne weitere hohe Unterhaltskosten“, so Peter-Michael Schmalz, Vorsitzender der LBV-Kreisgruppe Kelheim. Schmalz weiter: „Die Stadt Kelheim als Vorhabensträger des geplanten Deichs hat in den ungefähr einen Kilometer flussabwärts liegenden benachbarten Kelheimer Ortsteilen Stausacker und Weltenburg bereits vor einigen Jahren erfolgreich Absiedelungen durchgeführt, warum also nicht auch in diesem Ortsteil.“

Hintergrund:
Die letzte große flussmittige Kiesbank in der deutschen Donau ist nicht nur eine der wenigen natürlichen Brutgebiete des Flussregenpfeifers in Bayern. Dort kann auch der Flussuferläufer beobachtet werden und auf dem Vogelzug im Frühjahr und Herbst rasten dort eine ganze Reihe von Limikolenarten wie Grünschenkel, Kampfläufer und Bruchwasserläufer. Zum Laichen nutzen die Kiesbank unter anderem die bedrohten Fischarten Zährte, Rußnase, Aitel, Strömer, Hasel und Barbe.

Landesbund für Vogelschutz in Bayern (LBV) e. V.

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