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Landkreismotto (Grafik: Landratsamt Kelheim)Das Landratsamt Kelheim weist darauf hin, dass neuanreisende Saisonarbeitskräfte in den ersten 14 Tagen strikt getrennt von den sonstigen Beschäftigten leben und arbeiten müssen. Des Weiteren dürfen sie das Betriebsgelände nicht verlassen (faktische Quarantäne bei gleichzeitiger Arbeitsmöglichkeit). Laut Amtsarzt Werner Scheidl vom Gesundheitsamt Kelheim ist es von besonderer Wichtigkeit, dass das Arbeiten und Wohnen in gleichbleibenden, möglichst kleinen Gruppen von fünf bis zehn, max. 20 Personen stattfindet. Die kompletten Informationen zu der Thematik „Saisonarbeitskräfte“ sind auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft unter https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Presse/PM062-Corona-Saisonarbeitskraefte.pdf?__blob=publicationFile abrufbar.


Thomas Stadler
Pressesprecher

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