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Landkreismotto (Grafik: Landratsamt Kelheim)Durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration wurde festgelegt, dass die Verteilung von Material zum persönlichen Schutz im Zusammenhang mit der Bewältigung der Corona-Pandemie (SARS-CoV-2) den Kreisverwaltungsbehörden obliegt.

Das Landratsamt Kelheim hat für Bedarfsanforderungen daher folgende E-Mail-Adresse eingerichtet:

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Wir bitten Sie, Bedarfsanforderungen an diese E-Mail-Adresse zu richten. Für Rückfragen und Abstimmungen ist die Anforderungsstelle montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr unter der Tel. Nr. 09441/207-3165 zu erreichen.

Die Bedarfsanforderung bezieht sich ausschließlich auf Materialien zum persönlichen Schutz, wie FFP2 oder FFP3- und OP-Masken, Schutzanzüge, Hände- und Flächen-Desinfektionsmittel, Handschutz etc..
Spezielle Einwegmaterialien für den klinischen und präklinischen Bereich, insbesondere zur Patientenversorgung sind von den Bedarfsträgern auf den üblichen Wegen zu beschaffen, zumal die Artikel zu den jeweiligen Medizingeräten kompatibel sein müssen.
Bei Fragen zu ehrenamtlicher eigener Herstellung von Schutzausrüstung (z. B. Mund-Nasen-Schutzmasken) wenden Sie sich bitte die Ehrenamtsstelle des Landratsamt Kelheim unter der E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder unter der Telefon Nr. 09441/207-1040.

Hinweis: Ausgabe und Verteilung sind nur im Rahmen der verfügbaren Mittel möglich. An der Beschaffung von Nachschub wird fortlaufend gearbeitet.

Bedarfsträger persönlicher Schutzausrüstung zum Infektionsschutz gegen COVID-19 sind gemäß aktueller ministerieller Vorgaben:
  1. Vorrangig: Krankenhäuser, einschließlich Bezirkskrankenhäuser Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe u. ä., Hospize (siehe Liste der Einrichtungsarten) Altenheime (siehe Liste der Einrichtungsarten) Ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte soweit eine ausreichende Belieferung über die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) nicht erfolgt Öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD) Patientenfahrdienste (Versorgung mit Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske))

  2. Nachrangig: Zahnärztinnen und Zahnärzte, Hebammen, Heilmittelerbringer, Sanitätshäuser, Bestatter

Folgende Einrichtungsarten sind gemäß der ministeriellen Vorgaben als Bedarfsträger für Schutzausrüstung im Zusammenhang mit Infektionsschutz COVID-19 gelistet:

Altenheime Ambulant betreute Wohngemeinschaften
Ambulant betreute Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderung
Ambulante Hospizdienste Erwachsene / Kinder
Ambulante Pflegedienste/Sozialstationen
Betreute Wohngruppen für Menschen mit Behinderung (ambulant und stationär)
Betreute Wohngruppen für Menschen mit psychischer Behinderung
Betreutes Einzelwohnen für Menschen mit psychischer Behinderung/Erkrankung
Betreutes Wohnen Einrichtungen der Obdachlosenhilfe
Einrichtungen der Pflege für Menschen mit Behinderung mit Versorgungsvertrag nach SGB XI
Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege
Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung nach § 45 SGB VIII
Hospize für Erwachsene und Kinder
Intensivpflegerische ambulant betreute Wohngemeinschaften
SAPV-Teams Erwachsene / Kinder
Solitäre Kurzzeitpflegeeinrichtungen
Sonstige stationäre Wohnformen für Menschen mit Behinderung
Stationäre Alten- und Pflegeeinrichtungen mit und ohne eingestreuten Kurzzeitpflegeplätzen
Stationäre Jugendhilfe (Heimerziehung)
Stationäre sozialtherapeutische Einrichtungen und Außenwohngruppen
Teams der Mobilen geriatrischen Rehabilitation (MoGeRe)
Wohnheime für Menschen mit Behinderung mit Förderstätten
Wohnheime für Menschen mit Behinderung mit Tagesbetreuung und Pflege
Wohnheime für Menschen mit Behinderung ohne Tagesbetreuung

Thomas Stadler
Pressestelle