Anzeige
Auch im Februar konnten neue deutsche Staatsbürger begrüßt werden (Foto: Marcus Dörner/Landratsamt Kelheim)
Vor kurzem fand im Landratsamt Kelheim die Einbürgerung von 17 Erwachsenen und zwei Kindern statt. Hierzu hatte der Landrat in den kleinen Sitzungssaal des Landratsamtes zu einer Feierstunde eingeladen. In seiner Rede ging Landrat Martin Neumeyer darauf ein, dass sich mit der Anerkennung als deutscher Staatsbürger und mit dem Erhalt des deutschen Passes sämtliche staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten ergeben. Wesentliche Grundrechte unseres Grundgesetzes seien nicht Rechte, die allen Bürgern zustehen, sondern sogenannte Deutschenrechte, die man mit der heutigen Einbürgerung erwerben werde. Grundrechte seien unter anderem die freie Berufswahl, das Recht Vereine zu gründen, Versammlungen abzuhalten sowie der Zugang zu öffentlichen Ämtern. Besonders wichtig sei aber auch das aktive und passive Wahlrecht, also die Mitwirkung in unserer Demokratie. Allerdings, so der Landrat, sind mit all diesen Rechten aber auch verfassungsrechtliche Pflichten verbunden, so z.B. auch die Schulpflicht.
Abschließend ermunterte der Landrat alle, aktive deutsche Staatsbürger zu werden, die in unserer demokratischen Gesellschaft den Staat auf allen Ebenen mitgestalten und mitprägen.
Nach der Überreichung der Einbürgerungsurkunde und einem kleinen „Wir-sind-Landkreis-Kelheim-Präsent“ wurde noch gemeinsam die deutsche Nationalhymne gesungen. Danach entstand das angefügte Erinnerungsfoto.
Die Neubürger stammen aus Syrien, Ukraine, Ungarn, Slowakei, Spanien, Afghanistan, Kosovo, Türkei, Rumänien, Polen, Thailand und Nordmazedonien.

Sonja Endl
Pressestelle
Google Analytics Alternative