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Kelheim Logo abgeaendert (Grafik: Stadt Kelheim/br-medienagentur)Nach Artikel 60 a der Bayerischen Gemeindeordnung besteht die Möglichkeit, dass in den der Stadt Kelheim angegliederten, ehemaligen Gemeinden Kapfelberg und Staubing ein Ortssprecher gewählt wird, nachdem bei der Stadtratswahl am 15. März 2020 aus diesen Ortsteilen kein Mitglied in den Stadtrat gewählt wurde.

Der Ortssprecher kann an allen Sitzungen es Stadtrates mit beratender Stimme teilnehmen und Anträge stellen, insoweit also die Belange des Ortsteiles vertreten. Die Wahl des Ortssprechers erfolgt in einer Ortsversammlung, die dann vom Bürgermeister einberufen wird. Der Ortssprecher ist aus der Mitte der Ortsversammlung in geheimer Wahl zu wählen. Eine solche Ortsversammlung muss zuvor von mindestens einem Drittel der im jeweiligen Ortsteil ansässigen wahlberechtigten Gemeindebürger mittels einer Unterschriftenliste beantragt werden. Die Stadt Kelheim hatte solche Listen sowohl in Staubing als auch in Kapfelberg ausgelegt. Diese Auslegung musste dann aufgrund der vorgegebenen Vorschriften zur Corona-Pandemie jedoch wieder ausgesetzt werden. Ebenfalls durften noch bis vor kurzer Zeit keine Ortsversammlungen mehr abgehalten werden. Aus dem Ortsteil Staubing wurden der Stadt Kelheim die für die Einberufung einer Ortsversammlung notwendigen Unterschriften bereits vorgelegt. Dort wird in nächster Zeit eine Ortsversammlung mit Ortssprecherwahl stattfinden. Aus dem Ortsteil Kapfelberg ist die notwendige Anzahl an Unterschriften noch nicht erreicht.

Die Stadt Kelheim weist deshalb darauf hin, dass die Unterschriftenliste für die Einberufung einer Ortsversammlung in Kapfelberg derzeit im Jugendheim am Marienplatz im Erdgeschoß beim sog. schwarzen Brett bis Freitag, 18.09.2020 aufliegt.

Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger von Kapfelberg können sich dort noch für die Dauer von zwei Wochen eintragen. Sobald die notwendige Anzahl an Unterschriften geleistet wurde, wird dann Zeit und Ort der Ortsversammlung bekanntgegeben und diese einberufen. Bei der Eintragung in die Unterschriftenliste sind die Corona-Hygienevorschriften, wie z.B. das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie der Mindestabstand von 1,50 m zu beachten.

Jeder, der sich in die Unterschriftenliste eintragen möchte, sollte bitte seinen eigenen Kugelschreiber mitbringen.



Katrin Roithmayer
Verwaltungsfachwirtin
Assistenz des Ersten Bürgermeisters
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