Dienstag, 16. April 2024

Aktuelle Nachrichten

Landkreis Kelheim

Von Italien nach Bayern:

Schülerinnen und Schüler aus Perugia besuchen das BSZ Kelheim Die Jugendlichen aus Perugia besuchen das Berufliche Schulzentrum in Kelheim (Foto:…
Die Jugendlichen aus Perugia besuchen das Berufliche Schulzentrum in Kelheim (Foto: Roberta D'Aurelio)
Polizeiberichte Niederbayern

Alkoholfahrt festgestellt

Mainburg: 24-jähriger Pkw-Fahrer stand bei Kontrolle erheblich unter Alkoholeinfluss Am 14.04.2024, gegen 01:30 Uhr nachts, wurde der Fahrer eines…
Polizei Niederbayern (Symbolfoto)
Mainburg

Die Stadt Mainburg feiert –

Festlichkeiten für ALLE mit JEDEM. Dieses Jahr darf sich Mainburg seit 70 Jahren Stadt nennen. Anlässlich des Jubiläums der Stadterhebung im Jahr…
Stadt Mainburg (Grafik: Stadt Mainburg)
Bezirk Niederbayern

Wenn das Dorf zur City wird

SPD-Landtagsabgeordnete besucht Bürgermeisterin zum Smart-City-Projekt v.l.: Karl Hernitschek, Severin Eder, Dr. Caroline Pecho, Ruth Müller, Florian…
v.l.: Karl Hernitschek, Severin Eder, Dr. Caroline Pecho, Ruth Müller, Florian Maier, Max Köberl (Foto: SPD-Niederbayern)
06 Apr, 2024

Troststeine für Kinder

Regensburg: Am Dienstag, 02.04.2024, hatte die Polizeiinspektion Regensburg Süd…
Troststeine (Foto: Polizeiinspektion Regensburg Süd/Polizehauptmeisterin Kerstin Stolze)
Doch auch in den (Noch-) Demokratien sind verstärkt Angriffe auf die Pressefreiheit festzustellen. Gerade der zunehmende Populismus führt maßgebend dazu, dass Journalisten und Medienschaffende nicht nur verbal, sondern auch zunehmend körperlich Ziel von Angriffen werden.
Deutschland bildet hier leider keine Ausnahme. Vorwürfe wie Lügenpresse wie von Pegida sind noch harmlos. Tätliche Angriffe auf Journalisten bei politischen Veranstaltungen wie beispielsweise von der AfD schon häufiger und handfeste Drohungen von Rechtsextremen und Neo-Nazis zählen inzwischen nicht mehr zur Ausnahme. Aber auch die Justiz hat in Deutschland mittlerweile eine sonderbare Auffassung von Pressefreiheit und dem Grundgesetz.
Im November 2014 hat das Landgericht Regensburg ein Druckmedium aus wettbewerbsrechtlichen Gründen per Einstweiliger Verfügung untersagt (Einstweilige Verfügung als PDF), obwohl der BGH bereits 2003 in einem Urteil wettbewerbsrechtliche Gründe für ein Verbot einer Zeitung verneinte (kostenlose Zeitung, - BGH, Urteil vom 20. November 2003, AZ: I ZR 151/01 -), sondern vielmehr in der Urteilsbegründung feststellte: „(… ) daß im Geschäftsleben niemand Anspruch auf eine unveränderte Erhaltung seines Kundenkreises hat und dass auch neuartige und vielleicht besonders wirksame Wettbewerbsmaßnahmen nicht schon deshalb als unlauter zu missbilligen sind, weil sie sich für Mitbewerber wegen ihres Erfolges nachteilig auswirken (BGHZ 51, 236, 242 – Stuttgarter Wochenblatt I; BGH, Urt. v. 12.10.1989 – I ZR 155/87, GRUR 1990, 44, 45 = WRP 1990, 266 – Annoncen-Avis; BGHZ 114, 82, 84 – Motorboot-Fachzeitschrift).“.
Ferner wies der BGH ausdrücklich auf folgendes hin: „(… ) Es ist nicht Aufgabe des Wettbewerbsrechts, den Bestand bestehender wettbewerblicher Strukturen zu bewahren und wirtschaftlichen Entwicklungen entgegenzusteuern, in denen die bisherigen Marktteilnehmer mit Recht eine Bedrohung ihres Kundenstammes erblicken. Denn es ist gerade Sinn der Wettbewerbsrechtsordnung, dem freien Spiel der Kräfte des Marktes im Rahmen der gesetzten Rechtsordnung Raum zu gewähren (BGH GRUR 1990, 44, 45 – Annoncen-Avis; BGHZ 114, 82, 84 – Motorboot-Fachzeitschrift). Die Klägerin kann daher keine Sicherung ihres Bestandes – schon gar nicht auf dem vor Eintritt des Wettbewerbers gehaltenen Niveau – beanspruchen.“ und stellte abschließend fest: „(… ) Möchte sich ein neuer Anbieter etablieren, bleibt ihm kaum eine andere Wahl als den der ausschließlich anzeigenfinanzierten Tageszeitung (vgl. Berst, AfP 1999, 425, 429). Diesen aufkeimenden Wettbewerb mit Hilfe des Lauterkeitsrechts zu verbieten und sich zur Rechtfertigung auf den Schutz des Wettbewerbs zu berufen, hieße, die Dinge auf den Kopf zu stellen.“.
Das Landgericht Regensburg aber kannte dieses Urteil nicht oder wollte es nicht kennen und so wurde zum ersten Mal im Nachkriegsdeutschland ein Druckmedium verboten.
Dass die Justiz in Deutschland auch im Ausland kritisch beobachtet wird, belegt ein Artikel des Historikers und Publizisten Michael Wolffsohn, der von 1981 bis 2012 an der Universität der Bundeswehr München lehrte, in der Neuen Züricher Zeitung vom 24.04.2019. In diesem Artikel stellt Michael Wolffsohn die Frage, ob die Vorrangstellung der Justiz der Demokratie schadet und führt hier die quasi „gottgleiche“ Stellung der Richter an. Als Beispiel hierfür verweist er dabei auf die deutsche Justiz. In der Gesamtheit seiner Ausführungen stellt dabei Wolffsohn die jetzige Form der Judikative in Frage. Meiner Meinung nach zurecht, denn das Landgericht Regensburg hat in der angeführten „Einstweiligen Verfügung“ nicht nur das BGH-Urteil missachtet, sondern auch noch zusätzlich das Grundgesetz, welches in diesem Jahr am 29. Mai sein 70ig-jähriges Bestehen hat und doch eigentlich mit dem Beschluss der Einstweiligen Verfügung 2014 in Rente geschickt worden ist. Wurden doch gleich zwei Artikel des Grundgesetzes missachtet, nämlich zum einen die in Artikel 5 niedergeschriebene Meinungs- und Pressefreiheit und zum anderen die in Artikel 12 festgelegte Berufs- und Gewerbefreiheit.
Doch nicht nur das Landgericht Regensburg hat seine eigene, für mich seltsame, Auffassung von Pressefreiheit. Die Marktgemeinde Bad Abbach hat dem Verfasser dieser Zeilen per rechtsanwaltlichem Schreiben mit Androhung juristischer Konsequenzen aufgefordert, einen veröffentlichten Artikel in seiner Online-Zeitung zu löschen.

Die Pressefreiheit ist tot!

Es lebe die Pressefreiheit!
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