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Menschenrechte schützen – Algerien, Marokko und Tunesien sind nicht „sicher“!
v.l.: Herbert Lohmeyer, Henning Höppe, Wolfgang Schmid, Anja König, Hugo Steiner, Stephan Isphording, Benjamin Lettl (Mitglieder der DL 21 Bayern, Sprecherteam) (Foto: SPD-Niederbayern)v.l.: Herbert Lohmeyer, Henning Höppe, Wolfgang Schmid, Anja König, Hugo Steiner, Stephan Isphording, Benjamin Lettl (Mitglieder der DL 21 Bayern, Sprecherteam) (Foto: SPD-Niederbayern)
Offener Brief an die bayerischen SPD-Abgeordneten des Bundestages

Sehr geehrte Abgeordnete, liebe Genoss*innen!

„Für die Bestimmung eines Staates zum sicheren Herkunftsstaat muss Sicherheit vor politischer Verfolgung landesweit und für alle Personen- und Bevölkerungsgruppen bestehen.“

Diesem Urteil, formuliert vom Bundesverfassungsgericht schon 1996 (BVerfGE 94, 115), ist aus Sicht der DL21 Bayern fast nichts hinzuzufügen. Wir weisen nur ergänzend darauf hin, dass mit den genannten Personen- und Bevölkerungsgruppen auch LGBT*-Menschen gemeint sind – also Schwule, Lesben, Bisexuelle, Transgender etc.
Der Bundesparteitag 2017 hat den Antrag der Berliner SPD und der Arbeitsgemeinschaft SPDqueer, die Staaten Tunesien, Marokko und Algerien nicht zu sicheren Herkunftsländern zu erklären, in den Arbeitsprozess #SPDerneuern des SPD-Parteivorstands überwiesen.

Dennoch hat der Bundestag am 18. Januar 2019 unter tatkräftiger Unterstützung durch die SPD-Fraktion der Einstufung von Staaten im Maghreb sowie Georgien als „sichere Herkunftsländer“ zugestimmt. Aufgrund nachvollziehbarer Informationen über diese Länder ist hinlänglich bekannt, dass diese für LGBT*-Menschen nicht sicher sind, weil diese dort verfolgt werden – von Seiten des Gesetzgebers mit hohen Gefängnisstrafen und von Teilen der Gesellschaft durch Ächtung.

Die Befürworter*innen dieses Bundestagsbeschlusses missachten demnach geltende Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie Beschlüsse des Bundesparteitags und wollen uns weismachen, dass sich für Verfolgte in diesen Ländern kaum etwas ändert, wenn sie an Deutschlands Asyltür klopfen. Tut es aber. Die Beweislast liegt nun allein beim Asylbewerber, noch dazu bei sehr kurzen Fristen – wird der Antrag abgelehnt, hat ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung mehr und es wird unverzüglich abgeschoben; ein Widerspruch muss vom Heimatland aus erfolgen.

Hinzu kommt, dass ein Outing als homosexueller Mensch generell schwer fällt, insbesondere in Gesellschaften, in denen das tabuisiert und strafbar ist. Noch schwerer fällt ein Outing gegenüber Behördenmitarbeitenden – im Heimatland droht von solchen Verfolgung. In den Schnellverfahren bei Anträgen aus einem „sicheren Herkunftsland“ fehlt ausreichender Zugang zu fachkundiger Beratung und ausreichendem Rechtsschutz, es schließt sie faktisch von einer fairen Prüfung ihrer Asylgründe aus.

Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands war immer auch Anwältin der Menschenrechte, sie war solidarisch mit politisch Verfolgten. Die DL21 Bayern bringt ihr Entsetzen zum Ausdruck, dass die breite Mehrheit der SPD-Bundestagsabgeordneten – auch der bayerischen – nicht nur die Rechtssprechung des BVerfG sondern auch Parteitagsbeschlüsse ignoriert und den Menschenrechten von LGBT*-Menschen in den Rücken fällt. #SPDerneuern bedeutet auch Schutz der Menschenrechte, Solidarität mit Verfolgten.

Die DL21 Bayern erkennt an, dass sich unter den elf SPD-MdBs, die diesen Beschluss abgelehnt haben, die Bundesvorsitzende des Forums Demokratische Linke 21 Hilde Mattheis sowie die bayerischen Abgeordneten Ulrike Bahr und Bärbel Kofler finden und spricht ihnen Dank und Respekt aus.

Freundschaft!

Eure Sprecher*innen des Forums Demokratische Linke 21 Bayern

Simon Grajer, Prof. Dr. Henning Höppe, Anja König, Benjamin Lettl, Herbert Lohmeyer, Petra Metzger, Wolfgang Schmid, Hugo Steiner, Jonas Lanig