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Oßner, der Mitglied im verantwortlichen Bundestagsausschuss für digitale Infrastruktur ist, erläuterte eingangs die aktuellen Verpflichtungen für die Mobilfunknetzbetreiber. Die sehen vor, bis zum 1. Januar 2020 rund 98 Prozent der Haushalte in Deutschland mit einer 4G-Anbindung zu versorgen. Bei dem kürzlichen Mobilfunkgipfel der Bundesregierung im Sommer hätten die Telekommunikationsunternehmen zusätzlich zugesagt, das 4G-Netz bis Ende 2021 auf 99 Prozent der Haushalte in jedem Bundesland auszuweiten. „Das klingt nach einer Verbesserung, aber gerade im Flächenland Bayern können ein oder zwei Prozent unterversorgtes Gebiet sehr viele betreffen. Darum müssen wir Lösungen finden, wie die letzten weißen Flecken auf der Landkarte verschwinden. Erklärtes Ziel bleibt eine flächendeckende Versorgung für alle Bürger, falls wir gleichwertige Lebensverhältnisse zwischen Stadt und Land wirklich ernst nehmen“, sagte Oßner und ergänzte: „Der Markt kann dies nicht allein regeln, denn dieser beschränkt sich auf die dicht besiedelten Gebiete. Aufgrund dieses Marktversagens im Sinne unseres Ziels für die ländlichen Gebiete muss die Politik steuernd eingreifen,“ so der Volkswirt.

Freier Wettbewerb als Nachteil
Auf dem Weg dorthin befinde sich der Bund in einem gewissen Dilemma, erklärte Dr. Tobias Miethaner, Leiter der Abteilung Digitale Gesellschaft im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur: Der freie Wettbewerb zwischen den Mobilfunknetzbetreibern sei gesetzlich vorgegeben, weshalb die Wirtschaftlichkeit das zentrale Kriterium für den Netzausbau auf Unternehmensseite sei. „Uns wäre aber ein Miteinander der Anbieter ein großes Anliegen, um das kritische letzte Prozent für eine vollständige Versorgung zu erreichen.“
Um die komplette Netzabdeckung zu erreichen, brachte Ludwig Götz, Wirtschaftsreferent des Landkreises Landshut, das Thema „National Roaming“ ins Spiel. Dabei versorgen Mobilfunknetzbetreiber die Kunden anderer Anbieter, die dort sonst keinen Empfang hätten. Dieses Modell lehnte Udo Harbers, Politikbeauftragter der Telekom, entschieden ab: „National Roaming wäre das Ende des Wettbewerbs, weil damit alle Anbieter automatisch gleich gut sind“, sagte er. „Wieso sollten wir uns dann noch anstrengen, besser als die Konkurrenz zu sein und neue Mobilfunkmasten aufstellen?“

Mobilfunkfreunde sollen lauter sein
Was den aktuellen Ausbau der flächendeckenden 4G-Grundversorgung angehe, sei die Telekom in der Region Landshut-Kelheim auf einem guten Weg, sagte Erwin Walch, Kommunalbeauftragter für Bayern. „Wir erleben aber oft, dass in unterversorgten Gemeinden, in denen wir einen neuen Mobilfunkmasten bauen möchten, viele Menschen plötzlich keinen Bedarf mehr haben, weil sie den Masten vor Ort nicht wollen.“ In solchen Situationen sollten sich die Befürworter des Mobilfunkausbaus laut zu Wort melden und nicht der protestierenden Minderheit das Feld überlassen, forderten Götz und Christian Schilling, Senior Referent für Technik von Vodafone.
Schilling rief zudem die staatliche Seite zu mehr Unterstützung auf, um die 99-prozentige 4G-Abdeckung zu schaffen: „Damit wir dieses Ziel erreichen können, brauchen wir investorenfreundliche Ausschreibungsbedingungen von der Bundesnetzagentur.“ Weniger offensiv äußerte sich Frank Schönborn, Kommunalbeauftragter für Bayern von Telefónica. Er räumte ein, den größten Nachholbedarf an flächendeckender 4G-Versorgung zu haben: „Wir sind derzeit noch stark mit der Zusammenlegung der Netze von E-Plus und O2 für die Grundversorgung befasst. Wir engagieren uns aber, unter anderem bestehende Masten und Anlagen so schnell wie möglich aufzurüsten, um größere Reichweiten zu erlangen.“

Kommunen brauchen staatliche Hilfe
In der Diskussion mit den zahlreich anwesenden Bürgermeistern im Publikum zeigte sich, wie wichtig das neue bayerische Mobilfunk-Förderprogramm ist. „Ein großer Pluspunkt davon ist, dass die Gemeinden beim Bau der Masten zwischen zwei Varianten wählen können, nämlich zwischen einer Baubeauftragung und einer Baukonzession“, erläuterte MdB Oßner. In der Bauauftragsvariante errichtet die Gemeinde den Mast selbst und vermietet ihn dann an die Netzbetreiber. Die Gemeinde bekommt dabei volle technische Unterstützung durch die Netzbetreiber. Sie kann den Mast nach Ablauf der Bindungsfrist verkaufen. Die Kommunen werden mit Musterausschreibungen und Musterverträgen unterstützt. In der Baukonzessionsvariante vergibt die Gemeinde hingegen eine Baukonzession an ein Unternehmen. Dieser Konzessionär plant, baut und betreibt den Mobilfunkmast auf eigenes Risiko. Darunter fallen auch Aufgaben der Standortsuche, Grundstückssuche, Zuwegung, Strom- und Datenanbindung. Baut die Gemeinde den Masten in Eigenregie, dann werden bis zu 90 Prozent staatlich gefördert. Die restliche Summe wird über die Mieteinnahmen von den Mobilfunkbetreibern (über-)amortisiert. Einstimmiger Tenor von Telekom, Vodafone und Telefónica: Wenn das angeboten wird und die Unternehmen damit keine zusätzlichen Investitionskosten haben, werden sie auch dort aktiv, wo die Versorgung aus wirtschaftlichen Gründen bisher nicht möglich war.
MdB Oßner rief abschließend die Beteiligten dazu auf, Infrastruktur wie bereits bestehende Masten für den Digitalfunk der Sicherheitsbehörden anzubieten und zu nutzen. „Erstmalig in Bayern haben wir dies im Ortsteil Eberspoint bei Velden kürzlich erfolgreich durchgeführt“, so Oßner. „Außerdem sollten Bund und Wirtschaft die Umsetzung des National Roaming in einem für alle vertretbaren Rahmen weiter verfolgen, um hier nicht unnötige sowie teure Parallelstrukturen aufzubauen.“ Und abschließend kündigte er an, die konkreten Ausbauvorhaben der Mobilfunknetzbetreiber für die Region Landshut-Kelheim mit dem tatsächlichen Fortschritt in den Kommunen bis Ende 2019 abzugleichen. „Bei Lücken werden wir penetrant nachhaken und auf eine prompte Fertigstellung drängen.“