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Zur Vorgeschichte: Ein Katzenbesitzer hatte in der Vergangenheit behauptet, dass die angesehene Tierärztin Dr. Sabine Götz seine beiden Katzen Mommo und Mimmi unterschlagen hätte. Obwohl der Tierbesitzer Karl Anton N. (Name ist unserer Zeitung bekannt) sowohl in einem persönlichen Gespräch, als auch später in einer E-Mail seiner Betreuerin die Weitervermittlung seiner beiden Katzen selbst durch die Tierärztin veranlasst hatte, verbreitete dieser – nachdem die Tiere wie von ihm gewünscht – bei einem älteren Herrn ein neues Zuhause gefunden hatten, dass die Tiere unterschlagen wurden; dabei schreckten auch „Unterstützer“ von Herrn N. nicht davor zurück, mit weiteren Unwahrheiten die Stimmung gegen die Kleintierpraxis in den sozialen Netzwerken negativ aufzuheizen. „Es ist erstaunlich,“, so Dr. Sabine Götz, „dass es sich dabei ausschließlich um Personen handelte, die noch nie in Kontakt mit mir standen und die nun aber in außergerichtlichen Widerrufserklärungen bereits zugaben, dass ihre Posts völlig frei erfunden waren.“
Das Landgericht Regensburg gab in seinem Urteil vom 10.10.2017 [Az 4 O1647/16 (2)] der Tierärztin im Klageverfahren in der Hauptsache nochmals vollumfänglich Recht und bestätigte die einstweilige Verfügung vom 20.11.2015.
So ist es Karl Anton N. weiterhin untersagt, wörtlich oder sinngemäß die Behauptungen aufzustellen und/oder zu verbreiten
1. die Tierärztin habe seine Katzen unterschlagen,
2. er habe bei der Tierärztin keine Rechnung offen,
3. die Tierärztin hätte gegenüber einem Kunden gesagt, dass sein Tier überraschend verstorben sei.
Im Falle der Zuwiderhandlung gegen die Unterlassungsverfügung droht dem Katzenbesitzer nun ein Ordnungsgeld, ersatzweise Ordnungshaft. Auch die Verfahrenskosten muss Karl Anton N. selbst tragen.
Bereits im Jahr 2014 musste sich die Tierärztin gegen einen Pentlinger Steuerberater, der auch beste Kontakte zu Herrn N. unterhält, wie die Tierärztin unserer Zeitung berichtete, zur Wehr setzen, da dieser das Gerücht in Umlauf gebracht hatte, dass schon öfter Tiere aus der Pension verschwunden seien (Urteil Az.: 4 O 1865 / 13).
Dazu bemerkt die Tierärztin im Interview mit unserer Zeitung: „Es liegt mir fern, weiterhin unnötig Energie mit derart kriminellen Machenschaften zu verschwenden, aber wohl jeder hätte sich in dieser Situation mit aller Entschiedenheit zur Wehr gesetzt. Da sich in jüngster Zeit nun Hinweise ergeben haben, dass die Verleumdungskampagne in Verbindung mit familienrechtlichen Erbstreitigkeiten steht und offenbar von dieser Seite her finanziert worden ist, bitte ich nochmals um Kontaktaufnahme der Personen, die mir bereits Informationen zu dieser Sachlage anhand gegeben haben, um ein effektives rechtliches Vorgehen in die Wege leiten zu können.“
Wie Dr. Sabine Götz weiterhin mitteilt, haben die Machenschaften des Herrn N. ihr Ziel, sie zu diffamieren, verfehlt, denn die Nachfrage von Tierbesitzern die ihre Vierbeiner wegen Urlaub oder krankheitsbedingt in ihre „Pfötchen-Pension“ unterbringen wollen, ist so groß, sodass die Tierärztin in Kürze eine zweite Pension eröffnen wird. Auch hier werden die Tiere, die notfallmäßig in Kurz- oder Langzeitpflege müssen, nicht nur von ihr, sondern auch von tierlieben Seniorinnen und Senioren liebevoll betreut. Im Übrigen gewährt Dr. Sabine Götz für die ältere Generation, die bei einem Notfall schnell einen Platz für ihren vierbeinigen Liebling benötigen, einen Seniorenrabatt für die Unterbringung in der Pfötchen-Pension.