Donnerstag, 28. März 2024

Aktuelle Nachrichten

Polizeiberichte Regensburg

Kabel entwendet

Von einer Baustelle in der Posener Straße entwendeten unbekannte Personen in der Zeit von 22.03.2024 – 25.03.2024 rund 100 Meter Elektrokabel. Der…
Polizei Oberpfalz (Symbolfoto)
Bad Abbach

Bad Abbacher Frühlingstradition:

Osterkrone eingeweiht (Foto: Kathrin Herlinger/Rosina Sturm) In Bad Abbach wurde eine langjährige Frühlingstradition fortgesetzt, als die Mitglieder…
(Foto: Kathrin Herlinger/Rosina Sturm)
Landkreis Kelheim

Integrationspreis 2024:

Bewerbungen ab sofort möglich Ab sofort können alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Kelheim Vorschläge für den Integrationspreis 2024…
Logo Landkreis Kelheim (Grafik: Landratsamt Kelheim)
24 Mär, 2024

Train: Vorfahrt missachtet

Verkehrsunfall mit Personenschaden Am 23.03.2024, gegen 13:55 Uhr, bog eine 85-jährige…
Polizei Niederbayern (Symbolfoto)
21 Mär, 2024

Kicker, Kämpfer, Legenden

Ausstellungseröffnung über jüdische Fußballspieler beim FC Bayern München im Rahmen des…
SPD-Landtagsageordnete Ruth Mueller (Foto: Maximilian König)

Die Verteidiger hatten im Ermittlungsverfahren mehrfach Einsicht in die anwach-senden Akten und konnten vor Anklageerhebung Einsicht in alle Aktenbestandteile und Beweismittel nehmen. Lediglich wenige unbedeutende Aktenteile ohne Rele-vanz für die Anklageerhebung wurden ihnen erst zugleich mit der Anklagerhebung übersandt.
Einen Sonderfall stellen die Erkenntnisse aus der Telefonüberwachung dar. Hier ist zu unterscheiden: Die 363 aufgezeichneten Gespräche mit rund 50 Stunden Dauer, die einen Bezug zu dem Verfahren haben, wurden verschriftet und die erstellten Wort- oder Inhaltsprotokolle den Verteidigern bereits im Februar 2017 zur Einsicht übersandt. Ferner wurden die Verteidiger bereits Ende Januar 2017 darauf hingewiesen, dass sie alle 10.465 aufgezeichneten Telefonate mit 342 Stunden Dauer in den Räumen der Kriminalpolizeiinspektion Regensburg anhören können, wovon nur ganz vereinzelt Gebrauch gemacht wurde. Die in der Presse veröffentlichte Stundenzahl von 2286 beinhaltet die Gesamtdauer der technischen Aufzeichnung, während der die aufgeschalteten Telefonanschlüsse aktiv geschaltet waren, etwa durch Verbindung mit dem Internet; insoweit sind keine Audioda-teien entstanden und es kann auch nichts gehört werden.
Die beantragte Herausgabe einer DVD mit den Audiodaten aller Gespräche an die Verteidiger hat die Staatsanwaltschaft abgelehnt, weil dies nach der Rechtsprechung mehrerer Oberlandesgerichte aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig ist. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat dies in einem vergleichbaren Fall mit Beschluss vom 11.02.2015 (Aktenzeichen 2 Ws 8/15) sogar ausdrücklich als verboten bezeichnet, weil andernfalls die Verpflichtung zur Löschung der Audiodateien nach Verfahrensabschluss nicht mehr gewährleistet wäre. Die Staatsanwaltschaft hat sich an diese Rechtsprechung gebunden gesehen. Auch der Bundesgerichtshof hat es mit Beschluss vom 11.02.2014 (Aktenzeichen 1 StR 355/13) nicht als fehlerhaft angesehen, dass den Verteidigern bei rund 45.000 Gesprächen lediglich Gelegenheit zur Anhörung in den Räumen der Polizei gegeben wurde.
Demgegenüber hat das Amtsgericht Regensburg dem Antrag der Verteidigung am 22.06.2017 stattgegeben und die Staatsanwaltschaft angewiesen, den Verteidigern eine DVD mit den elektronisch gespeicherten Audiodateien zur Verfügung zu stellen. Die dagegen gerichtete Beschwerde der Staatsanwaltschaft hat das Landgericht Regensburg mit Beschluss vom 24.07.2017 verworfen und damit die amts-gerichtliche Entscheidung bestätigt. Die Staatsanwaltschaft hat diesen Beschluss, gegen den keine weitere Beschwerde möglich ist, selbstverständlich akzeptiert und sofort eine Herausgabe einer entsprechenden DVD an die Verteidiger in die Wege geleitet. Nach der notwendigen technischen Umsetzung werden die Verteidiger, die dies beantragt haben, voraussichtlich noch diese Woche im Besitz einer solchen DVD sein.
Ein Zuwarten mit der Erhebung der Anklage aufgrund der Entscheidung des Landgerichts vom 24.07.2017 erschien nicht geboten, da die Verteidiger in die Protokolle der verfahrensbezogenen Gespräche bereits Einsicht hatten und auf sämtliche Gespräche seit Ende Januar 2017 hätten zugreifen können. Denn an-gesichts des stets – gerade aber in Haftsachen – zu beachtenden Gebots der Be-schleunigung, erschien es nicht nur vertretbar, sondern angezeigt, die Erhebung der Anklage nicht weiter zurückzustellen und dem Verfahren Fortgang zu geben, zumal den Verteidigern die aufgezeichneten Gespräche im Zwischenverfahren nunmehr auch auf DVD zur Verfügung stehen werden.


gez. Oberstaatsanwalt Theo Ziegler, Pressesprecher

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