Dienstag, 23. April 2024

Aktuelle Nachrichten

Bezirk Niederbayern

Spannende Perspektiven in der IT-Welt

Sieben Kursteilnehmer haben im Bildungszentrum Schwandorf ihren Bachelor Professional Betriebsinformatik (HWK) absolviert Betriebsinformatiker und…
Betriebsinformatiker und Bachelor Professional: die sieben Absolventen mit Dozenten und Ausbildern, HWK-Vizepräsident Christian Läpple (1.v.re.) und Kursleiter Helmut Schmid (1.v.li.).   (Foto: Fotostudio Kraus)
Polizeiberichte Niederbayern

Mainburg: Nicht angepasste Geschwindigkeit

Verkehrsunfall Am 21.04.2024, gegen 22:50 Uhr, befuhr ein 19- Jähriger aus Ingolstadt mit seinem Pkw die A93 in Fahrtrichtung München. Zwischen den…
Polizei Niederbayern (Symbolfoto)
Polizeiberichte Regensburg

Versammlungsgeschehen am 21.04.2024

Regensburg: Am Sonntag, 21.04.2024, fanden in Regensburg mehrere Versammlungen statt Beginnend um 13:45 Uhr startete eine Versammlung am Bahnhof…
Polizei Oberpfalz (Symbolfoto)
Universität und Wissenschaft

kunst.schau 24

Jahresausstellung Studierender und Lehrender des Instituts für Bildende Kunst und Ästhetische Erziehung der Universität Regensburg Foto: © Julia…
Foto: © Julia Helena Ettenhuber, plein air, 2023, Acryl auf Leinwand, 100 x 80 cm (Archiv des Instituts)
Polizeiberichte Regensburg

Pkw-Aufbrecher gefasst

Silvia Nietzel verständigte in der Nacht zum zweiten Weihnachtsfeiertag die Polizei, nachdem sie sah, wie sich mehrere Personen an einem Fahrzeug zu…
v.l.: Polizeihauptmeisterin Kerstin Stolze, Silvia Nietzel sowie Leitender Polizeidirektor Gerhard Roider (Foto: Polizeihauptkommissar Eckl, Polizeiinspektion Regensburg Süd)
Polizeiberichte Niederbayern

Tödlicher Verkehrsunfall auf der B 299

Am 19.04.2024 gegen 13:50 Uhr befuhr eine 69-jährige Frau aus dem Landkreis Kelheim die B 299 zwischen Siegenburg und Mühlhausen (Foto: Andreas…
(Foto: Andreas Schambeck)
Polizeiberichte Regensburg

Sich fortbewegende Versammlung, 19.04.2024

Regensburg: Am heutigen Freitag, 19.04.2024, fand in Regensburg eine sich fortbewegende Versammlung statt Beginnend um 11:30 Uhr versammelten sich…
Polizei Oberpfalz (Symbolfoto)
17 Apr, 2024

Aktion Saubere Landschaft

Die Aktion "Saubere Landschaft" der Stadt Riedenburg und des Touristikvereins Riedenburg…
Umweltgruppe der Simon- Mayr- Schule, Staatliche Realschule Riedenburg (Foto: © C. Müller/Lehererin)
17 Apr, 2024

Europawahl 2024

Bildung von Briefwahlvorständen zur Europawahl am 09. Juni 2024 Anordnung der…
Logo Landkreis Kelheim (Grafik: Landratsamt Kelheim)

Berlin, 11.7.2017: Gegen zehn deutsche Kfz-Zulassungsbehörden hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) am vergangenen Freitag, 7.7.2017, Klage eingereicht. Mit den Klagen soll jeweils festgestellt werden, dass den vom Abgasbetrug betroffenen VW Fahrzeugen der Eurostufe 5, ausgestattet mit einem Motor des Typs EA 189, der Betrieb auf öffentlichen Straßen zu untersagen ist. Die Betriebserlaubnis dieser Fahrzeuge ist nach diesen Klagen durch die Verwendung illegaler Abschalteinrichtungen erloschen. Die Fahrzeuge sind daher außer Betrieb zu setzen.

Ihre Klage richtet die DUH an die zuständigen Behörden von zehn Städten, die allesamt unter hohen Luftbelastungen mit Stickstoffdioxid (NO2) leiden. Dazu zählen Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Mainz, München, Stuttgart und Wiesbaden. „Wir möchten mit diesen Klagen erreichen, dass die Luftqualität in diesen Städten nicht weiter durch den Betrieb der Betrugs-Diesel aus dem Volkswagen-Konzern belastet wird. Zu den seit Jahren festgestellten Überschreitungen des Luftqualitäts-Grenzwertes tragen die mit Abschalteinrichtungen ausgestatteten Fahrzeuge des VW-Konzerns bei“, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. Bisher liegen dem Umweltverband keine Informationen vor, die den gesicherten Schluss zuließen, dass die Fahrzeuge selbst nach dem sogenannten Software-Update in einen rechtskonformen Zustand versetzt werden. Zudem haben zahlreiche Fahrzeughalter darauf verzichtet, das Software-Update vornehmen zu lassen. Es ist durch das rechtlich nicht bindende Verfahren nicht sichergestellt, dass sich alle betroffenen Fahrzeughalter an dem Rückruf beteiligen.

In jedem Fall stoßen diese Fahrzeuge im Realverkehr immer noch erheblich mehr NOx-Emissionen aus als nach den Prüfvorschriften und den zugrundeliegenden Zulassungsvorschriften erlaubt. Statt 180 mg NOx/km für Fahrzeuge nach der Emissionsnorm Euro 5 sind es selbst nach Messungen der DUH im Rahmen des Emissions-Kontroll-Instituts sowie aus den eigenen Messungen der Volkswagen AG in der Regel über 500 mg NOx/km. Seinen Grund hat dies darin, dass die Volkswagen AG selbst in den Fahrzeugen, die einem Update unterzogen worden sind, immer noch Abschalteinrichtungen verwendet. Dies hatte sie zuletzt in einem anderen Verfahren der DUH bestätigt. Diese sollen jetzt zulässig sein, ohne dass dafür eine Begründung genannt wird.

Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in den Verfahren vertritt, sagt: „Mit den jetzt begonnenen Klageverfahren wird erreicht, dass Fahrzeuge, die erhebliche Mengen an Stickoxide ausstoßen und wegen der Verwendung illegaler Abschalteinrichtungen keine Betriebserlaubnis mehr haben dürfen, aus dem Verkehr gezogen werden. Es kann nicht sein, dass die beklagten Städte einerseits damit argumentieren, vom Dieselskandal bei Volkswagen überrascht worden zu sein, andererseits aber auch keine Konsequenzen zur Zulassung dieser Fahrzeuge ziehen.“

Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte im Oktober 2015 für die betroffenen Fahrzeuge zwar einen amtlichen Rückruf zur Durchführung eines Software-Updates verordnet, dieser ist jedoch für die Fahrzeughalter nicht verbindlich und schon aus diesem Grund aus Sicht der DUH rechtlich unzulänglich. Es wird also weiterhin so sein, dass Fahrzeuge mit offenkundig illegalen Abschalteinrichtungen unterwegs sein werden. Gleichzeitig entsprechen die Fahrzeuge mit illegaler Abschalteinrichtung nicht den Bestimmungen der Typzulassung, die Verwendung der Software wurde im Typgenehmigungsverfahren widerrechtlich nicht angegeben.

Eine einmal erloschene Betriebserlaubnis kann durch eine nachträgliche Beseitigung der Änderung (etwa im Rahmen der Umsetzung einer Rückrufaktion) nicht wiederaufleben. Dazu bedarf es eines neuen Genehmigungsverfahrens und dieses muss den aktuellen Anforderungen genügen – also dem aktuell geltenden Standard Euro 6.

DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf

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