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München/Berlin 1.3.2017: Zum heute veröffentlichten Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im seit 2012 andauernden Rechtsstreit über "Saubere Luft" in München zwischen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und dem Freistaat Bayern erklärt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch:

"Mit dieser Entscheidung kommen in München ab Anfang 2018 Fahrverbote für Dieselfahrzeuge. Wir begrüßen die heutige Entscheidung des obersten bayerischen Gerichts im seit fünf Jahren andauernden Kampf der Deutschen Umwelthilfe für "Saubere Luft" in der bayerischen Landeshauptstadt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das bereits 2012 ergangene und seit 2014 rechtskräftige Urteil des VG München bestätigt und die Nichtumsetzung durch den Freistaat Bayern beim Dieselabgasgift NO2 festgestellt. Unmissverständlich hat das Gericht die Notwendigkeit von zeitnahen Dieselfahrverboten sowie die Zwangsgeldandrohung der Vorinstanz bestätigt. Da Freistaat und Landeshauptstadt während der Verhandlung deutlich machten, sich mehrere Jahre Zeit nehmen zu wollen, begrüßt die DUH die Bestätigung und Aufteilung des 10.000 Euro Zwangsgeldbetrags auf drei Einzelsummen und drei Termine mit Vorlage einen umsetzbaren Konzeptes für Diesel-Fahrverbote bis zum 31.12.2017."

Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt, sagt: „Ab 2018 wird München Dieselfahrverbote verhängen müssen. Die jetzt noch offene Rechtsfrage, ob bereits die heute geltende Rechtslage Fahrverbote ermöglicht, wird voraussichtlich im Herbst 2017 durch das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Bestätigt das Gericht die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen zur Zulässigkeit der Fahrverbote, wird München sie nach dem jetzigen Beschluss des VGH Anfang 2018 einführen müssen. Sollte das Bundesverwaltungsgericht dies wider Erwarten anders sehen, wird der Bund die Blaue Plakette wegen des bereits anhängigen Vertragsverletzungsverfahrens einführen müssen. An Fahrverboten führt kein Weg vorbei.“

Die DUH geht davon aus, dass die Fahrverbote für alle Diesel-Pkw, also auch für Euro 6, gelten werden. Aktuelle Messungen der DUH im Rahmen ihres Emissions-Kontroll-Instituts zeigen Überschreitungen der Grenzwerte insbesondere im Winterhalbjahr von durchschnittlich 700-800 Prozent. Aktuell verkaufte Diesel-Pkw sind somit nicht sauberer als ältere Euro 4 und 5 Diesel-Modelle. "Wir können aktuell nur davor warnen, Diesel-Pkw zu kaufen. Die Wahrscheinlichkeit ist sehr groß, dass diese Fahrzeuge kurzfristig in zumindest den 62 deutschen Städten mit Überschreitungen des No2-Grenzwertes nicht mehr einfahren dürfen", so Jürgen Resch.

Unterstützt wurde die Klage der DUH von der britischen Organisation ClientEarth. ClientEarth Geschäftsführer James Thornton sagt: “This judgment is a triumph for the health of everyone in Munich. After years of resisting, the local authorities are finally going to have to fulfil their duty to protect those who live and work there from dirty air – or face financial penalties. It also sets the tone for our other clean air cases in Germany. Judges can take their cues from this ruling, enforcing local and national government’s duty to clean up toxic and illegal pollution across the nation ‘as soon as possible’.”


Zum Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27.2.2017: http://l.duh.de/p010317 

Hintergrundpapier Klagen für saubere Luft: http://www.duh.de/themen/luftqualitaet/luftverschmutzung-quellen/verkehr/ 

Mehr über das Projekt „Right to clean air“: http://www.duh.de/projekte/right-to-clean-air/