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Nach einem deutlichen Rückgang des Infektionsgeschehens hat die Bayerische Staatsregierung heute eine schrittweise Lockerung der Maßnahmen in der Coronapandemie beschlossen.

Infografik zur FAQ-Liste „Corona“ (Grafik: Polizeipräsidium Oberpfalz)Herrmann begrüßte die Lockerungen und sagte: "Die Bayerische Staatsregierung bleibt weiterhin bei ihrem Kurs der Umsicht und Vorsicht, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und die Stabilität des Gesundheitssystems in Bayern zu gewährleisten.“
In der Corona-Pandemie ist Bayern durch das Handlungskonzept der Staatsregierung bislang vor negativen Entwicklungen wie in anderen Staaten verschont geblieben. Dies ist aber keine Garantie für die Zukunft. In den kommenden Wochen werden Erleichterungen bei den beschlossenen Maßnahmen eingeleitet, um Wirtschaft und Gesellschaft zu stärken. Oberstes Ziel bleibt aber der Schutz der Gesundheit und die Stabilität des Gesundheitssystems in Bayern. Rückfälle in höhere Ansteckungsraten oder in eine zweite Welle der Infektion müssen daher unbedingt vermieden werden.
Vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4. BayIfSMV) Verordnung zur Änderung der 3. und 4. BayIfSMV
Ziel der Maßnahmen der Bayerischen Staatsregierung ist es, die Welle der Neuinfektionen so weit zu reduzieren, dass die damit einhergehende Zahl an klinikpflichtigen Patienten die Krankenhauskapazitäten nicht übersteigt. Nachdem der Erreger bei Sozialkontakten als Tröpfcheninfektion übertragen wird, muss deren Zahl so weit wie möglich eingeschränkt werden. Das Zusammentreffen von Menschen muss reduziert werden! Denn je weniger Menschen in diesen Tagen zusammenkommen, umso geringer ist die Chance des Erregers überzuspringen. Linksammlung
www.corona-katastrophenschutz.bayern.de
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration bietet umfassende Informationen, tägliche Lageeinschätzungen und Antworten auf häufig gestellte Fragen...


Polizeipräsidium Oberpfalz