Samstag, 20. April 2024

Aktuelle Nachrichten

Universität und Wissenschaft

kunst.schau 24

Jahresausstellung Studierender und Lehrender des Instituts für Bildende Kunst und Ästhetische Erziehung der Universität Regensburg Foto: © Julia…
Foto: © Julia Helena Ettenhuber, plein air, 2023, Acryl auf Leinwand, 100 x 80 cm (Archiv des Instituts)
Polizeiberichte Regensburg

Pkw-Aufbrecher gefasst

Silvia Nietzel verständigte in der Nacht zum zweiten Weihnachtsfeiertag die Polizei, nachdem sie sah, wie sich mehrere Personen an einem Fahrzeug zu…
v.l.: Polizeihauptmeisterin Kerstin Stolze, Silvia Nietzel sowie Leitender Polizeidirektor Gerhard Roider (Foto: Polizeihauptkommissar Eckl, Polizeiinspektion Regensburg Süd)
Polizeiberichte Niederbayern

Tödlicher Verkehrsunfall auf der B 299

Am 19.04.2024 gegen 13:50 Uhr befuhr eine 69-jährige Frau aus dem Landkreis Kelheim die B 299 zwischen Siegenburg und Mühlhausen (Foto: Andreas…
(Foto: Andreas Schambeck)
Polizeiberichte Regensburg

Sich fortbewegende Versammlung, 19.04.2024

Regensburg: Am heutigen Freitag, 19.04.2024, fand in Regensburg eine sich fortbewegende Versammlung statt Beginnend um 11:30 Uhr versammelten sich…
Polizei Oberpfalz (Symbolfoto)
Bezirk Niederbayern

Hat Deutschland Ladepower?

Auto-Club-Europa(ACE)-Kreisvorstand plant Clubinitiative Dingolfing - Landshut - Pfarrkirchen – Erding. Der ACE-Kreisvorstand checkt in diesem Jahr,…
Der ACE-Kreisvorstand checkt in diesem Jahr, ob Deutschland Ladepower hat: (v.li.) Johann Thaler, Anja König, Martin Rapke, ACE-Kreisvorsitzender Bernd Vilsmeier, Kurt Schmeiser, Franz-Xaver Stocker und ACE-Regionalbeauftragte Ursula Hildebrand. (Foto: ACE)
Bezirk Niederbayern

Keine Erholung der Geschäftslage

Konjunkturbericht der Handwerkskammer zum ersten Quartal 2024: nach historischem Tief bleibt die Lage pessimistisch Ein wachsender Anteil der…
Ein wachsender Anteil der ostbayerischen Handwerksbetriebe verzeichnet im ersten Quartal 2024 rückläufige Aufträge und Umsatzeinbußen.   (Foto: Sascha Schneider-amh-online.de)
17 Apr, 2024

Aktion Saubere Landschaft

Die Aktion "Saubere Landschaft" der Stadt Riedenburg und des Touristikvereins Riedenburg…
Umweltgruppe der Simon- Mayr- Schule, Staatliche Realschule Riedenburg (Foto: © C. Müller/Lehererin)
17 Apr, 2024

Europawahl 2024

Bildung von Briefwahlvorständen zur Europawahl am 09. Juni 2024 Anordnung der…
Logo Landkreis Kelheim (Grafik: Landratsamt Kelheim)
14 Apr, 2024

Von Italien nach Bayern:

Schülerinnen und Schüler aus Perugia besuchen das BSZ Kelheim Die Jugendlichen aus…
Die Jugendlichen aus Perugia besuchen das Berufliche Schulzentrum in Kelheim (Foto: Roberta D'Aurelio)
14 Apr, 2024

Alkoholfahrt festgestellt

Mainburg: 24-jähriger Pkw-Fahrer stand bei Kontrolle erheblich unter Alkoholeinfluss Am…
Polizei Niederbayern (Symbolfoto)
  1. Veranstaltungen und Versammlungen werden landesweit untersagt. Hiervon ausgenommen sind private Feiern in hierfür geeigneten privat genutzten Wohnräumen, deren sämtliche Teilnehmer einen persönlichen Bezug (Familie, Beruf) zueinander haben. Ausnahmegenehmigungen können auf Antrag von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde erteilt werden, soweit dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist. Dies gilt ab 17. März bis einschließlich 19. April 2020.
  2. Der Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die nicht notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens dienen, sondern der Freizeitgestaltung, wird untersagt. Hierzu zählen insbesondere Sauna- und Badeanstalten, Kinos, Tagungs- und Veranstaltungsräume, Clubs, Bars und Diskotheken, Spielhallen, Theater, Vereinsräume, Bordellbetriebe, Museen, Stadtführungen, Sporthallen, Sport- und Spielplätze, Fitnessstudios, Bibliotheken, Wellnesszentren, Thermen, Tanzschulen, Tierparks, Vergnügungsstätten, Fort- und Weiterbildungsstätten, Volkshochschulen, Musikschulen und Jugendhäuser. Dies gilt ab 17. März bis einschließlich 19. April 2020.
  3. Untersagt werden Gastronomiebetriebe jeder Art. Ausgenommen hiervon sind in der Zeit von 6.00 bis 15.00 Uhr Betriebskantinen sowie Speiselokale und Betriebe, in denen überwiegend Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben werden. Ausgenommen sind zudem die Abgabe von Speisen zum Mitnehmen bzw. die Auslieferung; dies ist jederzeit zulässig. Es muss sichergestellt sein, dass der Abstand zwischen den Gästen mindestens 1,5 Meter beträgt und dass sich in den Räumen nicht mehr als 30 Personen aufhalten. Weiter ausgenommen sind Hotels, soweit ausschließlich Übernachtungsgäste bewirtet werden. Dies gilt ab 18. März bis einschließlich 30. März 2020.
  4. Untersagt wird die Öffnung von Ladengeschäften des Einzelhandels jeder Art. Hiervon ausgenommen sind der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Banken, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Filialen der Deutschen Post AG, Tierbedarf, Bau- und Gartenmärkte, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Reinigungen und der Online-Handel. Die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden können auf Antrag Ausnahmegenehmigungen für andere für die Versorgung der Bevölkerung unbedingt notwendige Geschäfte erteilen, soweit dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist. Die Öffnung von Einkaufszentren und Kaufhäusern ist nur für die in Ziffer 4 genannten Ausnahmen erlaubt. Dies gilt ab 18. März bis einschließlich 30. März 2020.
  5. Ist zur Versorgung der Bevölkerung mit existenziellen Gütern eine Öffnung nach Ziffer 4 gestattet, so sind die Öffnungszeiten abweichend von § 3 LadSchlG: a. an Werktagen von 6 Uhr bis 22 Uhr b. an Sonn- und Feiertagen von 12 Uhr bis 18 Uhr. Dies gilt ab 18. März bis einschließlich 30. März 2020. Diese Maßnahmen wurden durch eine Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege sowie des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales festgelegt. Die Pressekonferenz von heute mit Ministerpräsident Dr. Markus Söder, Innenminister Joachim Herrmann, Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger und Gesundheitsministerin Melanie Huml ist online abrufbar unter https://youtu.be/t1RbLweo1d8

Bayerische Staatsregierung
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