Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werbung im Bad Abbacher Kurier
Werbeformen:
Der Bad Abbacher Kurier ist ein Onlinemedium. Werbung kann daher wie nachfolgend platziert werden:
Bannerwerbung
Verlinkung innerhalb eines Beitrages mit der Webseite des Auftraggebers
Promotionsartikel, welche als solche durch Worte wie „Anzeige“ oder „Advertisement“ gekennzeichnet sind.
Art der Leistungserbringung
Die Werbung wird hierbei in Form von Grafiken und Fotos mit oder auch ohne Text auf den in den Mediadaten angegebenen Plätzen erfolgen.
Bei Werbung innerhalb der Rubrik „Marktplatz“ gelten folgende Zusatzregeln:
Die Anzeige wird mit Grafik/Foto und einer Kurzbeschreibung des Angebotes der Werbung als Artikel/Beitrag in der Rubrik „Marktplatz“ veröffentlicht. Bei Beauftragung von mehreren Schaltungen wie sie in der Preisliste zur Werbung in der Rubrik „Marktplatz“ bestellt worden ist, erfolgt die redaktionelle Behandlung der Werbung umfangreicher. Zugleich wird der Beitrag in Form einer Kurzmeldung auf der Startseite des Bad Abbacher Kurier wie ein redaktioneller Beitrag veröffentlicht. Die Dauer der Werbeschaltung ist generell 7 Tage und kann beliebig durch weitere Beauftragung verlängert werden.
Zustandekommen des Vertrages
Der Werbe-/Anzeigenauftrag kommt durch schriftliche Bestätigung (per Brief oder E-Mail) zustande. Eine mündliche oder fernmündliche Bestätigung ist ebenso möglich.
Der Auftragnehmer behält sich vor, das Zustandekommen eines Vertrages abzulehnen, wenn der Inhalt der Werbung gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder die Veröffentlichung für den Bad Abbacher Kurier wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist.
Lieferung der erforderlichen Daten
Die erforderlichen Fotos und Grafiken sind vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellen und können in den Dateiformaten PDF, JPG, PNG und GIF geliefert werden. Texte für die Werbeschaltung sind entweder als Word-Datei oder in einem E-Mail zur Verfügung zu stellen. Die zuvor genannten Daten sind spätestens 1 Woche vor Schaltungsbeginn der Werbung zu liefern. Sollen die gelieferten Daten vom Auftragnehmer geändert werden, wird dies nach Absprache gesondert berechnet.
Urheberrechtliche Bestimmungen
Der Auftraggeber gewährleistet, dass die Nutzungsrechte an den zur Werbung verwendeten Dateien wie z. B. Fotos, Grafiken, Audio- und evtl. Videodateien beim Auftraggeber liegen und stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, welche wegen einer eventuellen Verletzung von gesetzlichen Bestimmungen entstehen können. Der Auftragnehmer wird zudem von den eventuellen Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber verpflichtet sich nach Treu und Glauben dem Auftragnehmer mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
Sämtliche Nutzungsrechte und anderweitige Rechte an den zur Werbeschaltung erforderlichen und überlassenen Dateien sowie sonstiges erforderliches Material werden örtlich unbegrenzt überlassen.
Die Werbeschaltungen im Bad Abbacher Kurier werden nicht mit Trackingcodes zur Weiterverfolgung, sondern lediglich mit Zählpixel ausgestattet.
Gewährleistung der Anzeigenschaltung
Der Auftragnehmer schaltet die Anzeige im Rahmen der bestellten Zeit. Eine Gewährleistung hinsichtlich der Darstellung der Anzeige auf den jeweiligen Endgeräten wird hierfür nicht gegeben. Eine Gewährleistung bezüglich des Servers des Auftragnehmers ist nur im Rahmen des Serverbetreibers möglich. Höhere Gewalt und nicht durch den Serverbetreiber zu vertretende Ausfallzeiten des Serverbetriebs sind von der Gewährleistung ausgenommen.
Fällt der Server über 20% der gebuchten Anzeigenschaltungsdauer aus, wird die Ausfallzeit durch entsprechende zusätzliche Schaltungsdauer ausgeglichen.
Der Auftragnehmer haftet grundsätzlich nur in der Höhe der gebuchten Anzeigenschaltung.
Mängelrüge
Der Auftraggeber hat die Anzeigenschaltung unmittelbar nach Freischaltung durch den Auftragnehmer zu prüfen und etwaige Mängel zu melden. Erfolgt keine Meldung durch den Auftraggeber, gilt die Anzeigenschaltung als genehmigt.
Mediadaten und Preise
Es gelten die in den Mediadaten und die auf der Webseite des Auftragnehmers veröffentlichten Preise.
Rechnungsstellung
Die Rechnungserstellung erfolgt vor Veröffentlichung der Anzeigenschaltung und ist sofort fällig, es sei denn, es wurde zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber anderes vereinbart.
Stornierung und Kündigung
Eine Stornierung und/oder Kündigung einer Anzeigenschaltung kann bis spätestens 3 Tage vor Schaltungsbeginn erfolgen. Erfolgt die Stornierung oder Kündigung später sind 50% des Anzeigenpreises als Stornierungsgebühr fällig. Bei Stornierung oder Kündigung von Schaltungspaketen gilt dies für den Preis der nächstfälligen Anzeigenschaltung.
Die Stornierung und/oder Kündigung ist schriftlich oder per E-Mail dem Auftragnehmer mitzuteilen.
Salvatorische Klausel
Werden durch Gesetzesänderungen und/oder Gerichtsurteile einzelne Regelungen dieser AGB ungültig, bleiben die übrigen Regelungen dieser AGB davon unberührt.