Zuwiderhandlungen werden rechtlich verfolgt

Die Verwaltung der Marktgemeinde muss immer wieder feststellen, dass auf öffentlichen Flächen Abfälle, vor allem Grüngut jeglicher Art, abgelagert werden.
Dies stellt einen Verstoß gegen das Abfallbeseitigungsgesetz dar.
Deshalb werden in Zukunft entsprechende Zuwiderhandlungen bzw. Verstöße rechtlich verfolgt und zur Anzeige gebracht!
Dies stellt einen Verstoß gegen das Abfallbeseitigungsgesetz dar.
Deshalb werden in Zukunft entsprechende Zuwiderhandlungen bzw. Verstöße rechtlich verfolgt und zur Anzeige gebracht!