Auch in Niederbayern hat sich die SPD Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen ( am bundesweiten Aktionstag für mehr betriebliche Mitbestimmung beteiligt.

Bezirksgeschäftsführerder AfA, Stefan Koppatz, M.A., (rechts im Bild) im Gespräch mit Bürgern (Foto: SPD Niederbayern)Bezirksgeschäftsführerder AfA, Stefan Koppatz, M.A., (rechts im Bild) im Gespräch mit Bürgern (Foto: SPD Niederbayern)„Wir als AfA gehen deutschlandweit auf die Straße, weil wir die Menschen auf ihr Recht der betrieblichen Mitbestimmung aufmerksam machen wollen" so Eric Tylkowski Vorsitzender der AfA Niederbayern. Seit 50 Jahr en kämpft die AfA an der Seite der Gewerkschaften für eine starke Mitbestimmung. Sie ist überzeugt, dass das Betriebsverfassungsgesetz als Grundlage der Mitbestimmung am Arbeitsplatz überarbeitet werden muss, denn die Betriebsräte brauchen eine zeitgemäße Grundlage für das 21. Jahrhundert. „Unsere Wirtschaft verändert sich. Arbeit wird digitaler und flexibler, neue Branchen entstehen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen niedrigschwellige Instrumente bekommen, diesen Wandel mitzugestalten" erklärt Tylkowski. Deshalb muss das Initiativrecht in der Mitbestimmung auf deutlich mehr Bereiche ausweitet werden. „der Einsatz von künstlicher Intelligenz und Klimaschutz sollten aktiv von Betriebsräten mitgestaltet werden können" fügt Josef Giermeier vom AfA Unterbezirk Passau an. Gleichberechtigung ist ein demokratisches Prinzip. Daher muss dem Betriebsrat ein umfassendes Mitbestimmungsrecht bei Gleichstellungsmaßnahmen eingeräumt werden.
Auch eine Berichtspflicht des Arbeitgebers in Bezug auf das Entgelt und entsprechende Maßnahmen zur Reduktion der Entgeltungleichheit zwischen den Geschlechtern muss gesetzlich festgeschrieben werden. Um gleichstellungspolitische Fortschritte durchzusetzen, muss das Betriebsverfassungsgesetz angepasst werden. „Die Regelungen der Freistellung müssen so ausgestaltet sein, dass ein gleichberechtigtes Mitwirken aller Geschlechter an den Aufgaben des Betriebsrats sichergestellt ist" fordert Katja Reitmaier, Bezirksvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen. Die neue Richtlinie der EU verpflichtet alle Mitgliedstaaten, mittelfristig für ein Tarifbindungsniveau von 80% zu sorgen. Wir als AfA sehen Betriebsräte als einen entscheidenden Eckpfeiler, um dieses Ziel zu erreichen.
In betriebsratslosen Betrieben muss einmal im Jahr eine Versammlung stattfinden, in der über die Möglichkeit der Gründung und die Arbeit eines Betriebsrats informiert wird. So will die AfA die betriebliche Mitbestimmung selbstverständlich machen. Das in den Vereinigten Staaten seit Jahrzehnten bekannte professionelle Union Busting ist in Deutschland ein recht neues Phänomen. Der Begriff Union Busting stammt aus dem englischsprachigen Raum und bedeutet übersetzt so viel wie Gewerkschaften sprengen, bekämpfen, kaputtmachen. „Hierbei geht es um das professionelle Behindern der gesetzlichen Mitbestimmungsrechte von Arbeitnehmenden in Betrieben“ ergänzt Tylkowski. Im Betriebsverfassungsgesetz gibt es klare Regelungen zur Mitbestimmung der Betriebsräte in den Betrieben, die auch gesetzlich geschützt sind. Auch wenn das Gesetz Geldstrafen und Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr vorsieht, ist in manchen Branchen das Behindern von Betriebsräten und deren Gründungen noch gängige Praxis. Doch juristische Folgen hat dies kaum und die im Betriebsverfassungsgesetz vorgesehenen Sanktionen werden nur in den seltensten Fällen durchgesetzt. „Union Busting ist aber kein Kavaliersdelikt. Die Behinderung von gewerkschaftlicher und Betriebsratsarbeit muss ein Offizialdelikt und strenger bestraft werden. Für eine effektive Strafverfolgung braucht es in den Ländern Schwerpunkt Staatsanwaltschaften. Unternehmen, die Mitbestimmung systematisch verhindern, haben in unserer sozialen Marktwirtschaft keinen Platz“ so Tylkowski. Daher soll auch der Kündigungsschu tz von Initiatorinnen und Initiatoren von Betriebsratsgründungen noch weiter verbessert werden. Dies gilt insbesondere auch für befristet Beschäftigte, arbeitnehmerähnliche Personen und Beschäftigte in der Probezeit. Abschließend betont der AfA Vorsitzende dass sich glücklicherweise auch die Scheu bei vielen Arbeitgebenden gelegt hat. "In einer modernen Arbeitswelt sieht man zunehmend auch die Vorteile, die sich durch betriebliche Mitbestimmung ergeben und kommt endlich vom Irrglauben ab, dass diese sich einseitig gegen die Arbeitgeberseite richtet, natürlich sind Betriebsräte dem Erfolg des Unternehmens ebenso verpflichtet, wieder Vertretung der Interessen von Arbeitnehmenden."
 
 
SPD Niederbayern – Geschäftsstelle Straubing
Bezirksgeschäftsführer Stefan Koppatz, M.A.
Dr.-Otto-Höchtl-Straße 27, 94315 Straubing
Telefon: +49 (0)9421 42761
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