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Mit rund 100 Teilnehmenden fand am vergangenen Mittwoch, den 27. Juli 2022 im Bezirkskrankenhaus Straubing das 1. Ostbayerische forensisch-juristische Symposium unter maßgeblicher Mitwirkung des Landgerichts Regensburg und des BKH Straubing statt.

Das 1. Ostbayerische forensisch-juristische Symposium fand im BKH Straubing statt. (Foto: Bezirk Niederbayern)
Dabei handelt es sich um eine gemeinsame Veranstaltung von forensischen Klinikern und Juristen. Die Referenten- und Gästeliste konnte sich hierbei durchaus sehen lassen, u.a. die Landgerichtspräsidentin aus Regensburg, diverse Leiterinnen und Leiter von umliegenden Amtsgerichten, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten, Vertreter des Polizeipräsidiums und der Polizeiinspektion Straubing, Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer sowie Gästen der Bezirkshauptverwaltung und den forensischen Kliniken Mainkofen, Regensburg und Straubing.
Sibylle Dworazik, Präsidentin des Landgerichts Regensburg, und Dr. David Janele, stellv. Ärztlicher Direktor des BKH Straubing. (Foto: Bezirk Niederbayern)Sibylle Dworazik, Präsidentin des Landgerichts Regensburg, und Dr. David Janele, stellv. Ärztlicher Direktor des BKH Straubing. (Foto: Bezirk Niederbayern)
Die Vorträge enthielten eine Vorstellung des Bezirkskrankenhauses Straubing mit den aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen, Aktuelles zum neuen Betreuungsrecht, eine Neukonzeption zur Behandlung intelligenzgeminderter Untergebrachter, die Problematik der Zwangsmedikation, sowohl aus juristischer als auch aus ärztlicher Perspektive und zuletzt die Problematik der Therapieerledigung bei Aussichtslosigkeit im Bereich § 64 StGB bei vorwiegend dissozialen forensisch untergebrachten Straftätern.
Im Anschluss an die Veranstaltung konnten Interessierte an einer Führung durch das Bezirkskrankenhaus Straubing teilnehmen. Die Teilnehmenden zeigten sich hochzufrieden mit der Veranstaltung. Geplant ist eine Folgeveranstaltung kommendes Jahr, wobei der genaue Austragungsort (in einer ostbayerischen forensischen Klinik) noch nicht feststeht.
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