Ähnliche Anforderungen bei Eingliederungshilfe und Jugendhilfe

Bezirk Niederbayern Logo (Grafik: Bezirk Niederbayern)Kinder- und Jugendliche, die ein sehr auffälliges und herausforderndes Verhalten zeigen, bezeichnet man als Systemsprenger. Diese jungen Menschen, betreut durch die Eingliederungshilfe und Jugendhilfe, werden bis dato außerhalb des Regierungsbezirks untergebracht, da es nur wenige adäquate Versorgungseinrichtungen für das betreuungsintensive Klientel gibt. Auch eine temporäre kurzfristige Versorgung, beispielsweise wenn das Kind nicht mehr in seine bisherige Einrichtung zurückkehren kann, ist nicht möglich, da es keine Kriseninterventionsstelle in Niederbayern gibt. Nun hat der Bezirksausschuss unter dem Vorsitz von Bezirkstagspräsident Dr. Olaf Heinrich in einer Sitzung vom 29. März beschlossen, die Verwaltung damit zu beauftragen, den konzeptionellen Rahmen, die Finanzierung sowie die Frage der Trägerschaft einer gemeinsamen Kriseninterventionsstelle von Eingliederungshilfe und Jugendhilfe zu prüfen.
Eine gemeinsame Kriseninterventionsstelle für Kinder und Jugendliche hätte die Funktion einer temporären Aufnahme bis zum Finden einer geeigneten Einrichtung sowie der Befähigung der aufnehmenden Einrichtung durch ein professionelles Überleitungsmanagement. Die Vermittlung der Kinder- und Jugendlichen in eine langfristige Versorgungseinrichtung gestaltet sich häufig schwierig, da es sich oft um multi-komplexe Fälle mit Mehrfachdiagnosen handelt und sie durch ihre herausfordernde selbst- und fremdaggressive Verhaltensweisen nur schwer vermittelbar sind. Hinzu kommt, dass kaum wohnortnahe geeignete Sondereinrichtungen vorhanden sind. „Häufig verbleiben diese Kinder und Jugendlichen länger als medizinisch notwendig in der Kinder- und Jugendpsychiatrie, was sich negativ auf die Aufnahmekapazitäten für behandlungsbedürftige Patienten auswirkt“, fügt Bezirkstagspräsident Heinrich hinzu.
Auf gemeinsame Initiative von Bezirk und der Regierung von Niederbayern wurde zusammen mit der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie am Bezirkskrankenhaus Landshut sowie einem Vertreter der niederbayerischen Jugendämter ein Arbeitskreis ins Leben gerufen. Das Ergebnis dieses Arbeitskreises zeigt, dass sowohl Bedarf, Zielgruppe als auch strukturell-konzeptionelle Anforderungen von Eingliederungshilfe und Jugendhilfe weitgehend identisch sind. Jeweils acht Plätze werden von der Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendlichen zwischen 6 und 18 Jahren für die Unterbringung benötigt. Neben einem multiprofessionellen Team benötigt eine Kriseninterventionsstelle eine feste Tagesstruktur mit Hausbeschulung, konzeptionierte Elternarbeit und geeignete Räumlichkeiten (z.B. Einzelzimmer, Time-Out-Room, Außenanlage mit Zaun). Während des Aufenthaltes in der Kriseninterventionsstelle soll eine langfristige Einrichtung gesucht und befähigt werden, mit dem Kind / Jugendlichen umzugehen. Hierzu würden in vorhandenen Einrichtungen der Eingliederungshilfe spezialisierte Kleingruppen auf- und ausgebaut werden sowie Einzelplätze eingestreut werden. Die Befähigung der Einrichtungen im Umgang mit Systemsprengern sollen die sog. „Drehtüreffekte“ (z. B. Wiederaufnahmen in Kinder- und Jugendpsychiatrie) vermeiden und die Versorgung langfristig sichern.
Bezirkstagspräsident Dr. Olaf Heinrich: „Der Bedarf einer Kriseninterventionsstelle ist sowohl bei der Eingliederungshilfe als bei der Jugendhilfe da. Da die Anforderungen nahezu identisch sind, liegen die Synergieeffekte auf der Hand. Die Verwaltung prüft neben der Finanzierung auch die Frage der Trägerschaft und der Verortung einer derartigen Einrichtung. Ich bin froh, dass die niederbayerischen Landräte diese Planung ausdrücklich befürworten.“
 
 - md-
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