Hebesatz für Umlagezahler seit 2019 stabil

Der Zuschussbedarf im Sozialhaushalt steigt trotz erheblicher Ausgabenminderung durch das Pflegereformgesetz um rund 12,5 Mio. Euro. Hauptursache hierfür sind jährlich steigende Kosten für die Unterbringung in Heimen und Förderstätten. Zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögenshaushalt ist eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage von 4 Mio. Euro und eine Kreditaufnahme von 3 Mio. Euro eingeplant. „Selbst, wenn der Freistaat Bayern nochmals 50 % des Gewerbesteuerausfalls den Städten und Gemeinden erstatten sollte, ist zu erwarten, dass die Umlagekraft in kommenden Jahren sinken wird. Der Bezirk Niederbayern wird diesem Einbruch durch den massiven Einsatz von Mitteln aus der Allgemeinen Rücklage entgegenwirken“, unterstreicht Bezirkstagspräsident Heinrich
Der Bezirk finanziert seinen Haushalt über die sogenannte Bezirksumlage und Ausgleichszahlungen des Freistaats Bayern. Die Bezirksumlage wird von den Landkreisen und kreisfreien Städten gemäß der Bezirksordnung erhoben.
– md –
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