Mehr Geld u. a. für Fachkräfte und ehrenamtliche Hilfskräfte

Logo Bezirk Niederbayern (Grafik: Bezirk Niederbayern)

Unter dem Vorsitz von Bezirkstagspräsident Dr. Olaf Heinrich stimmte der Sozialausschuss des Bezirkstags von Niederbayern in seiner Sitzung am 12. Oktober 2021 der neuen Förderrichtlinie für Dienste der regionalen und überregionalen Offenen Behindertenarbeit (OBA) zu, die ab 1. Januar kommenden Jahres in Kraft treten soll. Die Zustimmung gilt vorbehaltlich zur noch ausstehenden Empfehlung durch den Hauptausschuss des Bayerischen Bezirketags, der am 15. Oktober tagt.

Seit Anfang 2008 sind die bayerischen Bezirke für die ambulante Eingliederungshilfe für Menschen mit körperlicher und/oder geistiger Behinderung sowie für sinnesbehinderte und chronisch kranke Menschen zuständig. Die Überarbeitung der Förderrichtlinien war erforderlich, weil die Gültigkeit der mit dem Sozialministerium erarbeiteten und seit 2010 gültigen Richtlinien zum 31.12.2021 ausläuft.

 

Bisheriger Versorgungsschlüssel bleibt bestehen

Die derzeitige Richtlinie zur regionalen OBA weist eine Versorgungsquote von 1:50.000 aus (Verhältnis von Fachkräften zu Bevölkerungszahl). Im Vorfeld gaben alle bayerischen Bezirke an, dass die derzeitige OBA-Förderung ausreichend sei. Zu den Hauptaufgaben der Dienste gehören Beratungsgespräche, die in den vergangenen Jahren stagnieren bzw. teilweise sogar rückläufig sind. Dennoch forderten die Wohlfahrtsverbände eine Verbesserung der Versorgungsquote auf 1:40.000, was zu einer Erhöhung der OBA-Aufwendungen in Bayern von bis zu 4,5 Millionen Euro führen würde. In Anbetracht der finanziellen Belastungen durch Corona wurde die Beibehaltung der Quote für 2022 bis 2024 beschlossen. Für den Fall, dass die Bevölkerungsentwicklung rückläufig ist, wurde Bestandsschutz vereinbart.

Erhöhung der Personalkostenpauschalen durch den Freistaat

Seit 2015 wurde vom Freistaat keine Anpassung der Personalkostenpauschalen für die OBA-Dienste durchgeführt. Dagegen haben die Bezirke die jährlichen Tariferhöhungen seit 2010 beständig in die Abrechnungspauschalen eingearbeitet. Daher wurden die daraus resultierenden Mehrkosten alleine von den Bezirken gedeckt. Auf Intervention des Präsidenten des Bayerischen Bezirketags Franz Löffler sicherte das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales zu, die Pauschalen im Doppelhaushalt 2023/2024 an die Tarifentwicklung anzupassen.

Höhere Pauschale für ehrenamtliche Hilfskräfte

Sogenannte „Durchführungs- und Hilfskräfte“ erhalten mit der neuen Richtlinie eine Erhöhung der Förderpauschale um 600 Euro auf nun 6.300 Euro. Damit soll den gestiegenen Anforderungen an die Hilfskräfte Rechnung getragen werden. Der ursprünglichen Forderung der Verbände, die Pauschale müsse sich am Mindestlohn von 9,60 Euro pro Stunde orientieren, wurde von allen Bezirken abgelehnt, da es sich größtenteils um ehrenamtlich Tätige handle und keine spezielle Qualifikation erforderlich sei. Bezirk Niederbayern rechnet durch die nun beschlossene Erhöhung mit jährlichen Mehrkosten von 14.814 Euro.

 

Sachkosten werden aufgestockt

Auch die Sachkostenpauschalen für OBA-Dienste werden um 1.000 Euro auf 7.000 Euro pro Jahr und Vollzeitkraft erhöht. Diese Aufstockung orientiert sich an der aktuellen Erhöhung der Sachkostenpauschale für die Sozialpsychiatrischen Dienste und Psychosozialen Beratungsstellen zum Januar 2021. Damit bleibt der Bezirk zwar unter den Anträgen der Verbände für eine Erhöhung um 67 Prozent auf 10.000 Euro, im Gegenzug werden – anders als bisher – bereits ausbezahlte Sachkosten für vorübergehend unbesetzte Stellen (bis zu sechs Monate) nicht vom Bezirk zurückgefordert. Die Erhöhung der Sachkosten der OBA-Dienste verursacht für den Bezirk Niederbayern jährliche Mehrkosten von 79.170 Euro für rund 79 Planstellen.

– sb –

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