Unter Vorsitz von Bezirkstagspräsident Dr. Olaf Heinrich bewilligte der Sozialausschuss des Bezirkstags von Niederbayern am 9. März Fördermittel in Höhe von 40.000 Euro für das Jahr 2021 zugunsten von Menschen mit seelischer Behinderung sowie Menschen mit Hörbehinderung.

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Zuschüsse für Fahrdienste
So wurden für 2021 28.000 Euro genehmigt, um Fahrdienste für Landkreisbewohner mit seelischer Behinderung zu bezuschussen. Menschen mit seelischer Behinderung sind in vielen Fällen auf die Nutzung von Fahrdiensten angewiesen, um ambulante Hilfen wie beispielsweise Zuverdienstprojekte wahrnehmen zu können, weil diese meist nur im städtischen Raum angeboten werden. Durch ihre seelische Beeinträchtigung besitzen Betroffene oft keine Fahrerlaubnis oder sind krankheitsbedingt nicht fahrtüchtig. Auch die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr ist im ländlichen Raum nicht immer optimal. Um Angebote von Tagesstätten, Arbeitsprojekten und Gruppenangeboten in Beratungsstellen leichter zugänglich zu machen, bezuschusst der Bezirk Niederbayern die Fahrkosten bereits seit 2010. Seither konnten dadurch bereits eine Reihe von Menschen mit seelischer Behinderung für den Besuch von Tagesstätten und Arbeitsprojekten gewonnen werden.
Förderung von Freizeitangeboten und der Arbeit von Laienhelfern
Außerdem stimmte der Sozialausschuss Fördermitteln in Höhe von bis zu 15.000 Euro für 2021 zu, um Freizeitangebote für Menschen mit seelischer Behinderung und die Arbeit von Laienhelfern zu unterstützen. Laienhelfer begleiten und betreuen Menschen mit chronischer, psychischer Erkrankung beispielsweise bei speziell auf deren Bedürfnisse ausgerichteten Freizeitaktivitäten wie etwa Ausflügen. Zu den Aufgaben der Helfer gehört es, Betroffene bei der täglichen Lebensführung zu unterstützen und Hilfen für Angehörige zu leisten.
Das ehrenamtliche Engagement der Laienhelfer trägt zur Stabilisierung seelisch behinderter Menschen bei und fördert ihre Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Für jeden Helfer gewährt der Bezirk Niederbayern 105 Euro. Neben Laienhelferkreisen erhalten auch Sozialpsychiatrische Dienste und Tageszentren Zuschüsse für ihre Aufwendungen bei der Organisation von Angeboten für Menschen mit seelischer Behinderung.

Finanzierung für Einsätze von Gebärdendolmetschern
Der Sozialausschuss des Bezirks Niederbayern genehmigte außerdem die Finanzierung von Gebärdensprachdolmetschereinsätzen, für die vorrangig kein anderer Kostenträger wie etwa Inklusionsamt, Rentenversicherungsträger, Krankenkassen, Jobcenter, Behörden oder Kirchenorganisationen zuständig ist.
Pandemie-bedingt steht derzeit die Einführung des Gehörlosengeldes durch die bayerische Staatsregierung bzw. den Landtagsausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie noch aus. Die Einführung des Gehörlosengeldes hätte – analog zu den Leistungen für Blinde, taubblinde sowie sehbehinderte und hör-/sehbehinderte Menschen nach dem Bayerischen Blindengeldgesetz – einen Nachteilsausgleich für die gehörlosen und schwerhörigen Menschen darstellen sollen. Um für gehörlose Menschen eine unkonventionelle, niederschwellige und verwaltungstechnisch vereinfachte Handhabung für kurzfristige Einsätze von Gebärdensprachdolmetschern zu schaffen, öffnet sich der Bezirk Niederbayern mit dem aktuellen Beschluss für die Einrichtung eines Budgets von jährlich 7.000 Euro. Dies gilt vorläufig bis zur Einführung eines staatlichen Gehörlosengeldes.
Bei besonders schutzwürdigen privaten Interessen, können Dolmetscher im Rahmen der sozialen Teilhabe zum Einsatz kommen – beispielsweise bei wichtigen Vertragsverhandlungen, besonderen Familienfeiern oder Einlieferung ins Krankenhaus. Außerdem sind Gebärdendolmetscher bei Beteiligungen im Verwaltungsverfahren nach § 17 Abs. 2 Sozialgesetzbuch I sowie bei der Kommunikation von gehörlosen Eltern mit Kindertageseinrichtungen oder Schulen wegen ihrer nicht gehörlosen Kinder nach der Bayerischen Kommunikationshilfen-Verordnung im Einsatz.
Den Förderbetrag zahlt der Bezirk Niederbayern an die zuständige Dolmetschervermittlungsstelle des BLWG Fachverbandes für Menschen mit Hör- und Sprachbehinderung aus. So können hörbehinderte Menschen, die einen entsprechenden Schwerbehindertenausweis besitzen, in Niederbayern wohnen und für die kein anderer Kostenträger zuständig ist, einen formlosen Antrag mit Begründung des Dolmetschereinsatzes bei der Dolmetschervermittlungsstelle in Straubing stellen.

– sb –

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