Mit vielen Einzelhändlern war die Landtagsabgeordnete Ruth Müller (SPD) in den letzten Wochen im Gespräch, einige davon hat sie auch besucht, um sich vor Ort ein Bild über die Auswirkungen der Coronapandemie zu machen.

SPD-Landtagsabgeordnete Ruth Müller (Foto: SPD-Niederbayern)SPD-Landtagsabgeordnete Ruth Müller (Foto: SPD-Niederbayern)Einige Fragen blieben dabei offen, weshalb sich Müller an Bundesfinanzminister Olaf Scholz gewandt und Informationen zur Ausgestaltung der Überbrückungshilfe III eingeholt hat.
Neben den bereits bekannten Sonderregelungen zu steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten für saisonale Winterware, die eine deutliche Erleichterung für den belasteten Einzelhandel bedeuten werden, wurden auch einige Nachbesserungen veranlasst, wie Müller mitteilt:

„Zur Vermeidung einer Vernichtung von Saisonware bzw. verderblicher Ware wurde vom Bundesministerium der Finanzen eine anreizfreundliche Regel berücksichtigt, die eine Spende von Saisonware bzw. verderblicher Ware begünstigt.“

Müller freut sich darüber, dass vernichtete Ware zu 10 Prozent des Einkaufspreises angesetzt werden soll, gespendete Ware dagegen mit null Euro:

„Im Sinne der Nachhaltigkeit hoffe ich sehr, dass besonders die Textilbranche dieses Instrument nutzen wird und die liegengebliebene Saisonware wohltätigen Zwecken zuführt. Damit erreichen wir drei Ziele: die finanzielle Entlastung der Einzelhändler, den nachhaltigen Umgang mit Textilien zum Wohl unserer Umwelt und die Unterstützung wohltätiger Einrichtungen.“




Sigrid Altweck
Wissenschaftliche Mitarbeiterin Bürgerbüro Ruth Müller, MdL
Nikolastraße 49
84034 Landshut
Telefon: +49 (0)871 95358 300

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