
Vorbehaltlich der Zustimmung durch die Mitglieder des Ausschusses ist folgende Regelung vorgesehen: Handelt es sich um eine institutionelle Förderung, bleibt es beim angesetzten Förderbetrag, unabhängig vom Ausfall oder der Verschiebung von Aktivitäten. Hier steht die für die bezirkliche Förderung ausschlaggebende Erfüllung satzungsgemäßer Aufgaben im Vordergrund. Alle andere Antragsteller, die Kulturveranstaltungen wegen Corona absagen mussten, sollen ausnahmsweise 10 Prozent der nachgewiesenen, bereits entstandenen Kosten als Zuschuss erhalten - begrenzt auf die Höhe der Regelförderung und unter der Voraussetzung, dass der Antrag bereits zur Sitzung am 19.03. vorlag.
Als Vorsitzender des Ausschusses setzt Dr. Pröckl auf die Zustimmung der Gremiumsmitglieder. „Das Engagement des Bezirks Niederbayern in Sachen Kultur- und Heimatpflege ist ein Spiegelbild der kulturellen Vielfalt Niederbayerns. Sie zu fördern und zu unterstützen, ist gerade in diesen Zeiten wichtig.“
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