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Mehr Telearbeitsplätze und Beschränkung des Besucherverkehrs in der Sozial- und Hauptverwaltung
Basislogo Bezirk Niederbayern (Grafik: Bezirk Niederbayern)Basislogo Bezirk Niederbayern (Grafik: Bezirk Niederbayern)
Die Verkündung des Katastrophenfalls durch die Bayerische Staatsregierung hat auch Auswirkungen auf die Arbeit der Sozial- und Hauptverwaltung des Bezirks Niederbayern. Um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen und zugleich den Dienstbetrieb aufrechtzuerhalten, wurden folgende Maßnahmen vereinbart (Stand 18. März):
  • Der Bezirksausschuss am 31. März ist abgesagt.
  • Zum Schutz der Beschäftigten wird der Parteiverkehr in der Sozial- und Hauptverwaltung auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt. Die Sachbearbeiter sind weiterhin telefonisch (0871 97512-100, Vermittlung), per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! sowie schriftlich erreichbar.
  • Die Beratungstage der Beratungsstelle Sozialhilfe – Hilfe zur Pflege in den einzelnen Landkreisen entfallen zunächst bis zum 31. März 2020. Telefonisch/per E-Mail ist die Beratungsstelle unter 0871 97512-450 bzw. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erreichbar.
  • Für die Beschäftigten in der Sozial- und Hauptverwaltung gilt: Jede/r Beschäftigte mit einem betreuungsbedürftigen Kind wird bis zum 19. April für so viele Tage vom Dienst befreit, wie sie/er innerhalb von zwei Wochen regelmäßig arbeitet. Darüber hinaus werden kurzfristig Telearbeitsplätze eingerichtet – bevorzugt für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Gesundheitsrisiken wie beispielsweise Asthma sowie für Beschäftigte mit betreuungsbedürftigen Kindern, die keine regelmäßige Betreuung organisieren können. Auch Beschäftigten, die unmittelbaren Kontakt zu einer/m am Corona-Virus Erkrankten hatten und sich in Quarantäne begeben müssen, soll Telearbeit ermöglich werden.
  • Die Kantine des Agrarbildungszentrums in Landshut-Schönbrunn bleibt geöffnet, um die Mittagsverpflegung vor Ort zu gewährleisten. Dort wird explizit auf Verhaltensregeln mit Blick auf das Corona-Virus hingewiesen. Zudem soll ein Mindestabstand von 1,5 Meter zwischen den Gästen das Ansteckungsrisiko minimieren.
  • Geschlossen sind die Freilichtmuseen Massing im Rottal und Finsterau im Bayerischen Wald (bis zunächst 31.03.2020) sowie bis zunächst einschließlich 20.04.2020 die Europa Therme Bad Füssing, die Rottal Terme Bad Birnbach, die Wohlfühl-Therme Bad Griesbach, die Limes-Therme Bad Gögging und die Kaiser-Therme Bad Abbach.
Der Bezirk Niederbayern behält sich je nach der weiteren Entwicklung zusätzliche Maßnahmen zum Schutze der Beschäftigten vor.


ch -