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Bezirk Niederbayern installiert Fallmanagement, um die individuellen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen mit mehrfacher Behinderung in den Mittelpunkt zu stellen
Logo Regierungsbezirk Niederbayern (Grafik: Regierungsbezirk Niederbayern)
Kinder und Jugendliche mit Mehrfachbehinderungen, wie etwa kognitiven Einschränkungen und psychiatrischen Diagnosen, sind auf umfassende Unterstützung angewiesen, um in Zukunft ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen zu können. Auf der Suche nach den individuell passenden Hilfen werden sie manchmal zu „Grenzgängern“ zwischen Jugend- und Sozialhilfe.
Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Regierung von Niederbayern, der Sozialverwaltung des Bezirks Niederbayern, der Jugendämter sowie aus Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie Behindertenhilfe, suchte im vergangenen Jahr nach einem Weg, wie dem sinnvoll entgegengewirkt werden kann. Das Ergebnis: Bei speziellen, schwerwiegenden Fällen soll das neu einzurichtende, beim Bezirk angesiedelte „Fallmanagement“ die geeigneten Lösungen in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten koordinieren.
Mittlerweile wurde die entsprechende Stelle geschaffen und die neue Fallmanagerin, eine sozialpädagogische Fachkraft, hat ihre Arbeit beim Bezirk Niederbayern begonnen. Da das Fallmanagement sehr zeitaufwändig ist, wird es unter genau definierten Bedingungen eingeschaltet: beispielsweise, wenn neben dem Bezirk Niederbayern mehrere Leistungsträger involviert sind (u. a. Jugendamt, Kranken- oder Pflegekasse), herkömmliche Lösungen nicht ausreichen oder bisher keine passenden Hilfen für das betroffene Kind existieren. Dies gilt nicht nur für mehrfach behinderte Kinder im Vorschul- und Schulalter, sondern auch für Jugendliche und junge Erwachsene im Schulalter mit entsprechenden Diagnosen.
Vorrangiges Ziel der Fallmanagements ist es, auf die Lebenssituation und die individuellen Bedürfnisse des Kindes einzugehen. Außerdem stärkt es die Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten, um eine möglichst optimale Lösung im Interesse des Kindes zu finden. Auch nach der Beratung, Bedarfsermittlung und Planung behält die Fallmanagerin ihre Lotsenfunkton und kann bei Bedarf nachsteuern. Weitere Infos unter www.bezirk-niederbayern.de/soziales/publikationen-soziales/

– sb –