Wohnortnahe Behandlung in Niederbayern und der Oberpfalz bald nicht mehr möglich / Prof. Helmig: „Wir fallen zurück in die Zeit, bevor KUNO gegründet wurde.“

Logo des Vereins zur Förderung krebskranker und körperbehinderter Kinder Ostbayern e.V. (Kuno) (Grafik: VKKK)Der VKKK Ostbayern e.V. schlägt Alarm. Der Elternverein befürchtet, dass krebskranke Kinder am Uniklinikum Regensburg bald nicht mehr auf höchstem medizinischem Niveau behandelt werden können. Dem Verein zufolge stellen Umstrukturierungen bei den medizinischen Laboren des Uniklinikums die Kinderonkologie in Regensburg in Frage. Der 1. Vorsitzende, Prof. Dr. Franz-Josef Helmig, hat alle ostbayerischen Landtagsabgeordneten in einem Brief um Hilfe beim Erhalt der Abteilung in ihrer alten Form gebeten. Betroffene Eltern haben auf change.org eine Petition gestartet, die binnen rund einer Woche bereits über 20.000 Unterstützer unterschrieben haben.

VON ALBANISCH BIS POLNISCH: IMPFAUFRUF FÜR BAUBRANCHE IN 21 SPRACHEN / GEMEINSAME AKTION VON STAATSMINISTERIN KERSTIN SCHREYER UND INTEGRATIONSBEAUFTRAGTER GUDRUN BRENDEL-FISCHER

(Foto: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr/Andreas Schneider)(Foto: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr/Andreas Schneider)
Mit einem gemeinsamen Impfaufruf in 21 Sprachen wollen Kerstin Schreyer, Bayerische Staatsministerin für Wohnen, Bau und Verkehr, und Gudrun Brendel-Fischer, Integrationsbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Baubranche zu einer Impfung gegen das Corona-Virus motivieren. Ende letzten Jahres hatten beide bereits einen Impfaufruf an Busfahrerinnen und Busfahrer gestartet, nun soll eine weitere Zielgruppe erreicht werden.
„Wir haben die Baustellen in Bayern trotz Corona von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen offenhalten können. Das geht nur mit guten Hygienekonzepten und natürlich dem bestmöglichen persönlichen Gesundheitsschutz“, erläutert Schreyer. Da auf den Baustellen traditionell auch viele Beschäftigte arbeiten, die nicht Deutsch als Muttersprache haben, hat die Ministerin in ihren regelmäßigen Telefonschalten mit den Branchenvertretern die Idee für einen möglichst breitgefächerten Impfaufruf ins Spiel gebracht. Nun wurden die Flyer in 21 Sprachen vorgestellt. „Oft liegt es gar nicht an einer persönlichen Abneigung gegen die Impfung, sondern an fehlenden Informationen. Hier wollen wir gemeinsam Abhilfe schaffen“, so Schreyer.
Brendel-Fischer ergänzt: „Gerade die Beschäftigten in der Baubranche sind durch wechselnde Tätigkeiten auf unterschiedlichen Baustellen besonders gefährdet. Ihr Beruf ist oft körperlich sehr anstrengend, und eine Coronainfektion kann zu langfristigen Beeinträchtigungen führen. Die Impfung gegen das Corona-Virus ist von zentraler Bedeutung für die Erhaltung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit. Lassen Sie sich impfen - zu Ihrem eigenen Schutz und für die Gesellschaft.“
Die Informationsflyer sollen zunächst über den Bayerischen Bauindustrieverband ausgesteuert werden. Hauptgeschäftsführer Thomas Schmid unterstützt die Aktion: „Auch ich appelliere an alle Baubeschäftigten: Lassen Sie sich impfen. Sie schützen damit sich selbst und uns alle zusammen.“
Die Flyer können auch über die Internetauftritte des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr und der Integrationsbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung sowie des Bayerischen Bauindustrieverbandes heruntergeladen werden.
https://www.stmb.bayern.de/med/aktuell/archiv/2022/220121_impfflyer-bau
https://integrationsbeauftragte.bayern.de/downloads/
https://www.bauindustrie-bayern.de/impfaufruf


 
 
Susanne Winter
Tel. (089) 2192 – 4308
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BMR-Präsident sieht aber noch Klärungsbedarf

Logo Bad Abbacher Kurier (Grafik: Yod67/br-medienagentur)Ab Donnerstag gilt: 50 % Belegung bei Veranstaltungen im Bereich Kunst und Kultur. Dr. Helmut Kaltenhauser Präsident des Bayerischen Musikrates  begrüßt diese Entscheidung: „Die Anpassung wurde mit Blick auf die deutlich sinkende Belegung der Intensivbetten getroffen. Das erscheint mir der richtige Weg. Allerdings besteht noch immer die Ungleichbehandlung zur Gastronomie. Das muss korrigiert werden.“
 
 
 
Christiane Franke
Bayerischer Musikrat - Presse
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80335 München
mobil: 0170 8138293
www.bayerischer-musikrat.de

Änderung der 15. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zum 27. Januar

Maßvolle Anpassung einzelner Maßnahmen im Rahmen des in anderen Ländern geltenden Schutzniveaus
Weiterhin hoher Schutz durch FFP2-Maskenpflicht, 2G und 2G plus

Staatsregierung Bayern (Grafik: Bayerische Staatsregierung)Die Omikron-Welle trifft Deutschland und Bayern nun mit voller Wucht. Die Infektionszahlen steigen massiv an und erreichen neue Höchststände. Gleichzeitig deuten die wissenschaftlichen Erkenntnisse und Erfahrungen in anderen Ländern darauf hin, dass schwere Erkrankungen, Hospitalisierungen und Intensivbehandlungen bei einer Infektion mit Omikron weniger häufig sind als bei der Delta-Variante. Dieser Vorteil könnte allerdings möglicherweise durch die schiere Zahl der Infektionen wieder zunichte gemacht werden. In dieser noch nicht abschließend klaren Situation gilt es, den bewährten Kurs der Vorsicht und Umsicht fortzusetzen und die Situation in den Krankenhäusern weiter genau zu beobachten.

Bayern hat sehr frühzeitig besonders entschlossen gehandelt und Maßnahmen getroffen, die über die in anderen Ländern geltenden Regelungen hinausgehen (z.B. umfassende 2G plus-Bereiche, grundsätzliche FFP2-Maskenpflichten, Verbot von Zuschauern insbesondere im Profifußball schon seit Anfang Dezember). Hier können einzelne Anpassungen vorgenommen werden, die sich im Rahmen des auch in anderen Ländern geltenden Schutzniveaus halten. Vor diesem Hintergrund hat der Ministerrat Folgendes beschlossen:

Die 15. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) wird zum Donnerstag, den 27. Januar 2022, in folgenden Punkten angepasst:
  • Die Kapazitätsbeschränkungen für Kultur- und Sportveranstaltungen sowie alle weiteren in 2G plus und unter freiem Himmel in 2G kapazitätsbeschränkten Veranstaltungen und Einrichtungen (§§ 4, 4a der 15. BayIfSMV) werden angepasst. Die Kapazität darf künftig zu 50 Prozent ausgelastet werden. Im Übrigen bleibt es bei 2G plus und 2G sowie in Innenbereichen und generell bei Veranstaltungen bei FFP2-Maskenpflicht. Hier bleibt Bayern bei einem höheren Schutzniveau als in anderen Ländern.
  • In den allermeisten Ländern werden im Profisport (v.a. Fußballbundesligaspiele) in begrenztem Maß Zuschauer zugelassen. Auch in Bayern sollen daher künftig zu überregionalen Sportveranstaltungen, zu denen mehr als 1.000 Personen erwartet werden, Zuschauerkapazitäten zu 25 Prozent genutzt werden können. Es gilt eine absolute Personenobergrenze von maximal 10.000 Zuschauern. Entsprechendes gilt für Kulturveranstaltungen (z.B. Konzerte). Im Übrigen bleibt es bei den bestehenden Regeln (insbesondere 2G plus, FFP2-Maskenpflicht, Alkoholverkaufs- und -konsumverbot).
  • Bayern hat frühzeitig an seinen Schulen ein umfassendes Testregime mit mindestens drei Mal wöchentlichen Testpflichten eingerichtet. Mit Blick auf diese engen Kontrollen und die Bedeutung für die soziale Teilhabe können minderjährige Schülerinnen und Schüler, die in der Schule regelmäßig getestet werden, künftig generell – auch ohne Impfung oder weiteren Test – zur Jugendarbeit (insbesondere außerschulische Bildung) zugelassen werden.
  • Die Zugangsbeschränkung 2G für Ladengeschäfte mit Kundenverkehr wurde schon in mehreren Ländern gerichtlich beanstandet, der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat sie vergangene Woche außer Vollzug gesetzt. Bayern setzt diese Entscheidung um und hebt die Zugangsbeschränkung 2G für Ladengeschäfte auf. Ein hoher Schutz wird im gesamten Einzelhandel jedoch weiterhin gewährleistet: Es gilt für Kunden strenge FFP2-Maskenpflicht und eine Begrenzung der zulässigen Kundenzahl (sog. 10qm-Regel).
  • Prüfungen, Meisterkurse und der gesamte Fahrschulbereich sind künftig nach 3G zugänglich. Damit wird insbesondere der neuesten Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu Meisterkursen Rechnung getragen.
  • Soweit bislang in der 15. BayIfSMV die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich ist (z.B. bei 2G für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können), genügt künftig ein negativer Antigentest.
  • Die Regelungen zum regionalen Hotspot-Lockdown werden weiterhin bis einschließlich 9. Februar 2022 ausgesetzt.
  • Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird die nötigen Rechtsänderungen vornehmen.
 
 

gez.

Carolin Mayr

Pressesprecherin der Staatskanzlei und

stellvertretende Pressesprecherin der Staatsregierung

Die Handwerkskammer schafft eine neue Stelle, um Nachwuchs für die Betriebe zu gewinnen

Seit Jahresbeginn bringt Talentscout Anita Gmeiner Mädchen und junge Frauen mit den Betrieben der nördlichen Oberpfalz zusammen.  (Foto: Foto Zacharias/HWK)Seit Jahresbeginn bringt Talentscout Anita Gmeiner Mädchen und junge Frauen mit den Betrieben der nördlichen Oberpfalz zusammen. (Foto: Foto Zacharias/HWK)Stets auf der Suche nach neuen Instrumenten, um Mädchen und junge Frauen fürs Handwerk zu begeistern: Anita Gmeiner aus dem Landkreis Neustadt an der Waldnaab ist seit Jahresbeginn als Talentscout für die Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz unterwegs. Die 31-Jährige bringt die Betriebe der nördlichen Oberpfalz mit dem weiblichen Nachwuchs zusammen.
Schließlich bieten Handwerksberufe viele Perspektiven. Trotzdem ist der Anteil der Frauen in der handwerklichen Ausbildung in den vergangenen Jahren gesunken. Um diesem Trend entgegenzuwirken, hat die Handwerkskammer zusammen mit der Handwerkskammer Oberfranken und dem Forschungsinstitut für betriebliche Bildung das Modellprojekt gestartet, das vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales aus Mitteln des Bayerischen Arbeitsmarktfonds gefördert wird.
Um die Mädchen und junge Frauen für handwerklich-technische Berufe zu begeistern, entwickelt Anita Gmeiner innovative und digitale Formen für die Berufsorientierung. Sie berät aber auch die Betriebe, wie sie Mädchen für eine Ausbildung im Handwerk gewinnen können und was sie in der Ausbildung beachten sollten. Dabei wird sie vom Forschungsinstitut für betriebliche Bildung durch gendersensible Konzepte bei der Beratung unterstützt.
Typische Rollenverständnisse von Frauen- oder Männerberufen seien auch heute noch sehr dominant, erklärt der stellvertretende HWK-Hauptgeschäftsführer Hans Schmidt. „Dieses Projekt ist ein wichtiger Beitrag zur klischeefreien Berufsorientierung.“ Talentscout Anita Gmeiner ist unter Telefon 0961 48123-33 und per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu erreichen.
 
 
Oxana Bytschenko
Diplom-Journalistin
Referentin
Handwerkskammer
Niederbayern-Oberpfalz
Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Online-Redaktion
Ditthornstraße 10 ∙ D-93055 Regensburg
Tel. +49 941 7965-108 ∙ Fax +49 941 7965-281108
E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! ∙ Internet www.hwkno.de

Handwerkskammer veröffentlicht Kursprogramm 2022

Ob gedruckt oder digital – das neue Kursprogramm bietet ein breites Angebot an Weiterbildungsmöglichkeiten.  (Foto: HWK-Kerscher)Ob gedruckt oder digital – das neue Kursprogramm bietet ein breites Angebot an Weiterbildungsmöglichkeiten. (Foto: HWK-Kerscher)
Das Wissen ständig erneuern: Durch Weiterbildung bleiben Unternehmen wettbewerbsfähig. Betriebe, die die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter unterstützen, werden krisensicherer und bringen die Wirtschaft voran. Das neue Kursprogramm 2022 der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz bietet eine breite Palette an Qualifizierungsmöglichkeiten: Von Kurz-Seminaren über mehrtägige Zertifikatslehrgänge bis zu Abschlüssen der höheren Berufsbildung wie dem Meister oder geprüften Betriebswirt.
Dezentrales Bildungsangebot in Ostbayern
Die Handwerkskammer mit ihren elf Bildungszentren bereitet bedarfsgerecht, zukunftsorientiert und heimatnah auf sämtliche Herausforderungen im Beruf vor. Neben Meisterkursen in rund 25 Handwerksberufen gibt es Weiterbildungsmaßnahmen aus den Bereichen EDV, Technik, Betriebswirtschaft, Recht und Personal. Die neue Broschüre liefert zudem Tipps zur Planung eines Karriereweges im Handwerk und zu Fördermöglichkeiten wie Aufstiegs-BAföG, Meisterbonus oder Stipendien. Außerdem bietet sie Informationen zu den elf Bildungszentren in Amberg, Cham, Deggendorf, Landshut, Neumarkt, Passau, Pfarrkirchen, Regensburg, Schwandorf, Straubing und Weiden.
Die Zeichen stehen auf Weiterbildung (v. li.): Präsident Dr. Georg Haber, Hauptgeschäftsführer Jürgen Kilger und stellvertretender Hauptgeschäftsführer Hans Schmidt   (Foto: Foto Graggo)Die Zeichen stehen auf Weiterbildung (v. li.): Präsident Dr. Georg Haber, Hauptgeschäftsführer Jürgen Kilger und stellvertretender Hauptgeschäftsführer Hans Schmidt (Foto: Foto Graggo)
Digitalisierung erfordert stetiges Lernen
„Weiterbildung ist immer wichtig – gerade in unsicheren Zeiten“, ist HWK-Präsident Dr. Georg Haber überzeugt. „Wer sich den Anforderungen unserer komplexen und technisierten Arbeitswelt stellen will, muss seine Kenntnisse und Fähigkeiten ständig aktualisieren.“ Bedarfsgerechte Weiterbildung sei ein Muss, betont auch HWK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Kilger: „Durch zusätzliche Qualifikationen sichert man sich eine gute Grundlage für einen festen Arbeitsplatz.“ Der stellvertretende Hauptgeschäftsführer Hans Schmidt verweist auf die rasanten Veränderungen des Handwerks durch die Digitalisierung. „Mit einer Weiterbildung in unseren modernen Lehrsälen und Werkstätten sind die Teilnehmer gut aufgestellt und sämtlichen digitalen Herausforderungen gewachsen." Rund 6.500 Handwerker bilden sich jedes Jahr bei der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz weiter.
Die gedruckte Weiterbildungsbroschüre 2022 der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz kann unter der Telefonnummer 0941 7965-145 oder per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! kostenlos angefordert werden. Die Digital-Version und alle weiteren Informationen zum Kursangebot gibt es unter www.hwkno-bildung.de.
 
 
Oxana Bytschenko
Diplom-Journalistin
Referentin
Handwerkskammer
Niederbayern-Oberpfalz
Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Online-Redaktion
Ditthornstraße 10 ∙ D-93055 Regensburg
Tel. +49 941 7965-108 ∙ Fax +49 941 7965-281108
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Corona-Pandemie / 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird bis 9. Februar verlängert / Ausnahmen von 2G für minderjährige Schüler werden fortgeführt / Regelungen zur Quarantäne werden zum 11. Januar angepasst

Die 15. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) wird bis einschließlich 9. Februar 2022 verlängert.
Staatsregierung Bayern (Grafik: Bayerische Staatsregierung)Zum 12. Januar 2022 wird sie ferner in folgenden Punkten angepasst:
• Wie bislang entfällt die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises in 2G plus-Bereichen für Personen, die eine Auffrischimpfung nach einer vollständigen Immunisierung erhalten haben. Künftig gilt dies im Gleichklang mit dem letzten MPK-Beschluss bereits unmittelbar ab der Auffrischimpfung (nicht erst wie bisher nach Ablauf von 14 Tagen nach der Impfung). Zusätzlich entfällt die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises für Personen, die nach vollständiger Immunisierung eine Infektion überstanden haben (Impfdurchbruch).
• Die Ausnahme von 2G in der Gastronomie, im Beherbergungswesen sowie bei sportlicher, musikalischer oder schauspielerischer Eigenaktivität zugunsten minderjähriger Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig getestet werden, wird fortgeführt und soll auch künftig gelten.
 
Die Regelungen zur Quarantäne für Kontaktpersonen und Isolation werden zum 11. Januar 2022 angepasst.
• Die Dauer von Quarantäne und Isolation beträgt zehn Tage. Nach sieben Tagen ist eine Freitestung durch Nachweis eines negativen PCR- oder Antigen-Schnelltests möglich. Bei Personen in Isolation gilt dies nur, wenn sie vor der Testung 48 Stunden symptomfrei waren.
• Für Beschäftigte in vulnerablen Einrichtungen werden aufgrund der besonderen Schutzbedürftigkeit der dort untergebrachten Menschen für die Wiederaufnahme des Dienstes nach Quarantäne oder Isolation eine Freitestung durch PCR-Test oder fünf Tage lang tägliche negative Schnelltests verlangt.
• Für Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in Angeboten der Kinderbetreuung ist eine Freitestung bei einer Quarantäne als Kontaktperson bereits nach fünf Tagen möglich (PCR-Test oder Antigen-Schnelltest).
• Sobald der Bund die hierfür notwendigen Rechtsänderungen vorgenommen hat, werden künftig enge Kontaktpersonen, die einen vollständigen Impfschutz samt Auffrischungsimpfung vorweisen, sowie vergleichbare Gruppen wie frisch Geimpfte und Genesene, von der Quarantäne ausgenommen.
Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird die nötigen Rechtsänderungen vornehmen.
 
 
Bayerische Staatsregierung

Logo Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (Grafik: Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe)Trockenheitstolerante Baumarten für den Klimawandel untersucht

Die Anpassung unserer Wälder an den Klimawandel ist einer der grundlegenden Forschungsschwerpunkte des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). In einem vom BMEL geförderten Vorhaben wurde jetzt die Anbaueignung trockenheitstoleranter Baumarten untersucht. Zwei Zedernarten und die Baumhasel konnten dabei an vier Versuchsstandorten in Bayern und Baden-Württemberg etabliert werden.
Trockenperioden wird uns der Klimawandel künftig häufiger bescheren. Um einem massenhaften Baumsterben wie zwischen 2018 und 2020 vorzubeugen, sollen trockenresistente Baumarten unsere Wälder stärken. Forschende des Bayerischen Amts für Waldgenetik (AWG) und der Forstlichen Versuchsanstalt Baden-Württemberg (FVA) identifizierten und untersuchten während eines fünfjährigen Projektzeitraums geeignete Kandidaten, die in trockenen, mediterranen Klimazonen gedeihen.
Corylus und Cedrus – Hasel und Zeder
Die Libanonzeder gilt als Alternativbaumart für den Anbau im Klimawandel. Dr. Muhidin Šeho vom Bayerischen Amt für Waldgenetik, Koordinator im Forschungsprojekt „CorCed“, mit einer Baumscheibe der Libanonzeder. (Foto: Tobias Hase, StMELF)Die Libanonzeder gilt als Alternativbaumart für den Anbau im Klimawandel. Dr. Muhidin Šeho vom Bayerischen Amt für Waldgenetik, Koordinator im Forschungsprojekt „CorCed“, mit einer Baumscheibe der Libanonzeder. (Foto: Tobias Hase, StMELF)Konkretes Ziel des Forschungsprojektes war es, Herkünfte der Baumhasel (Corylus colurna), der Atlaszeder (Cedrus atlantica) und der Libanonzeder (Cedrus libani) in Süddeutschland zu testen und ihre Anbauwürdigkeit zu bewerten. Die Forstpflanzen-Genetiker bereisten dazu sieben Länder und untersuchten dort 21 verschiedene Populationen der Baumhasel und 15 der beiden Zedernarten auf Anbaueignung. Sie dokumentierten die Bestände und nahmen Proben für die genetische Charakterisierung der Vorkommen.
Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern
Da bisher noch keine geeigneten Erntebestände zur Verfügung standen, wurde eine Zusammenarbeit mit den Institutionen aus den Ursprungsländern der verschiedenen Baumarten im Bereich forstliches Saat- und Pflanzgut initiiert. Es konnten mögliche Saatguterntebestände in allen Ländern besichtigt werden. Bis aus Algerien und Marokko wird die zukünftige Saatgutversorgung möglich sein.
  • Die genetische Charakterisierung der ausgewählten Saatgutbestände und Referenzproben ermöglichen nun Einblicke in die genetische Variabilität und Diversität der Baumarten und Herkünfte und bilden die Grundlage zur Überprüfung der Herkunftsidentität bei zukünftigen Saatgutimporten.
  • Die Baumhasel weist Eigenschaften wie Trockenheitstoleranz, Frosttoleranz, hohe Mischungsfähigkeit oder Sturmfestigkeit auf, die im Klimawandel zunehmend an Bedeutung gewinnen. Auf der Grundlage der Projektergebnisse lassen sich mit der Balkanhalbinsel, der Türkei und Georgien drei Herkunftsregionen genetisch differenzieren.
  • Atlas- und Libanonzeder weisen eine Klimatoleranz (Trockenheits- und Frosttoleranz) auf und können in unsere Wälder integriert werden. Um die Anbaueignung von unterschiedlichen Herkünften unter den mitteleuropäischen Klimabedingungen zu testen und ihre Anbauwürdigkeit zu bewerten, wurden mögliche Saatguterntebestände im natürlichen Verbreitungsgebiet phänotypisch bewertet und genetisch charakterisiert.
Die drei Projektbaumarten wurden in die Leitlinie der Bayerischen Forstverwaltung „Baumarten für den Klimawald“ in Kategorie 2 aufgenommen und für Praxisanbauversuche empfohlen. Dadurch ergibt sich eine neue Situation bei der Förderung.
Es wurden vier Versuchsflächen in Bayern und Baden-Württemberg angelegt, die über einen Zeitraum von mindestens 20 bis 30 Jahren wissenschaftlich betreut werden.
 
Hintergrund:
Informationen zum Projekt stehen unter https://www.kiwuh.de/index.php?id=13475&fkz=22018914 zur Verfügung.
Die FNR ist seit 1993 als Projektträger des BMEL für das Förderprogramm Nachwachsende Rohstoffe aktiv. Sie unterstützt außerdem Forschungsthemen in den Bereichen nachhaltige Forstwirtschaft und innovative Holzverwendung.
 
 
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR)
OT Gülzow
Hofplatz 1
18276 Gülzow-Prüzen
Telefon +49 3843 6930-0
Fax +49 3843 6930-102
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.fnr.de

DBU fördert Umweltschutz-Projekt der Uni Paderborn

Gib Gummi? Bliebe der Reifenabrieb auf dem Latsch, also der Reifenaufstandsfläche, würden weniger Feinstaub und Mikroplastik in die Umwelt gelangen. Ein Forscherteam der Universität Paderborn hat herausgefunden, dass allein eine geringfügige Anpassung der Achse die Menge des Reifenabriebs um rund die Hälfte verringern kann. (Foto: © Uschi Euler/piclease)Gib Gummi? Bliebe der Reifenabrieb auf dem Latsch, also der Reifenaufstandsfläche, würden weniger Feinstaub und Mikroplastik in die Umwelt gelangen. Ein Forscherteam der Universität Paderborn hat herausgefunden, dass allein eine geringfügige Anpassung der Achse die Menge des Reifenabriebs um rund die Hälfte verringern kann. (Foto: © Uschi Euler/piclease)

Reifenabrieb im Straßenverkehr belastet Mensch und Umwelt erheblich: Er ist laut Forschung verantwortlich für etwa ein Drittel der insgesamt 330.000 Tonnen Mikroplastik, die jedes Jahr allein in Deutschland freigesetzt werden. Die gute Nachricht: Schon kleine Änderungen an der Achse verringern den Reifenabrieb deutlich und verbessern somit den Umweltschutz, haben Untersuchungen der Universität Paderborn ergeben. Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) hat das Vorhaben finanziell mit rund 125.000 Euro gefördert.

Bericht zur Luftqualität

Zwar hat sich die Luftqualität in Europa in den vergangenen zehn Jahren verbessert. Doch nach einem aktuellen Bericht der Europäischen Umweltagentur war Feinstaub zum Beispiel im Jahr 2018 in 41 europäischen Ländern eine Hauptursache für etwa 417.000 vorzeitige Todesfälle. Oft werden Feinstaubemissionen in der Stadt mit Rußpartikeln aus Autoabgasen in Verbindung gebracht. Einen weit größeren Anteil am Partikelausstoß hat jedoch Reifenabrieb. Und: Der Abrieb von Reifen ist laut einer Studie der Weltnaturschutzorganisation (IUCN) ein wesentlicher Faktor auch für den Eintrag von Mikroplastik in die Weltmeere. „Die Automobilbranche muss sich auch bei diesem Thema konsequent in Richtung Nachhaltigkeit bewegen“, sagt Alexander Bonde, DBU-Generalsekretär. „Umweltaspekte müssen künftig eine Hauptrolle spielen.“ Schon kleine Veränderungen könnten viel bewirken. Das zeige das Forschungsprojekt der Universität Paderborn.

Geringfügige Anpassung mit großer Wirkung

„Die Menge des Reifenabriebs hängt unter anderem vom Zusammenspiel zwischen Fahrwerk, Reifen und Fahrbahn ab, worauf die Auslegung der Achssysteme einen relativ großen Einfluss hat“, sagt Prof. Dr. Walter Sextro, Leiter des Projekts und Inhaber des Lehrstuhls für Dynamik und Mechatronik an der Universität Paderborn. Die vom Forscherteam durchgeführten Untersuchungen basieren auf experimentell validierten Modellen eines Reifens und einer Hinterachse eines Serienfahrzeugs der Mittelklasse. Sextro: „Durch Optimierung des Achssystems konnte die Menge des Reifenabriebs unter den gewählten Bedingungen in der Simulation bei einer Geschwindigkeit von 100 Stundenkilometern um rund die Hälfte verringert werden, wenn an der Achse vergleichsweise geringe geometrische Veränderungen vorgenommen werden.“ Reale Fahrversuche eines Projektpartners zeigten nach Sextros Worten zuvor bereits das Potenzial für eine Reduktion. Im Projekt wurde eine Methodik entwickelt, mit der es möglich ist, die Reibarbeit zwischen Reifen und Straße als Indikator für die Menge an Reifenabrieb zu berechnen und den Einfluss der Achseigenschaften auf die Reibarbeit zu analysieren.

Experte: zusätzliche Kriterien bei der Optimierung des Fahrwerks

Zukünftig soll die Simulation um ein Modell der Vorderachse und des Fahrzeugaufbaus erweitert werden, um den Einfluss der Achseigenschaften auf die Menge an Reifenabrieb unter Berücksichtigung der Fahrzeugdynamik detaillierter zu analysieren. Die Berechnungsergebnisse könnten dann in noch größerem Umfang auf den Realverkehr übertragen werden. Bei der Verbesserung eines Fahrwerks stellen die Automobilhersteller nach Sextros Worten bisher vor allem hohe Anforderungen an Fahrdynamik, Fahrkomfort und Sicherheit. „Die Reduktion von Reifenabrieb stellt in der Fahrwerksauslegung in der Regel kein Hauptkriterium dar“, sagt der Experte. Die detaillierte Simulation des Reifenabriebs sollte in der Vorauslegung von Fahrzeugen deutlich mehr in Betracht gezogen werden „Denn bei elektrisch angetriebenen Fahrzeugen kommt es durch die schweren Akkus zu noch mehr Reifenabrieb“, sagt er.

 

 

Klaus Jongebloed
Pressesprecher
An der Bornau 2
49090 Osnabrück
0541|9633-521
0171|3812888
www.dbu.de
DGP – Der Verlauf und nachfolgende Symptome von COVID-19 wurden im Detail für Patienten mit schweren Verläufen und der Notwendigkeit für einen Klinikaufenthalt untersucht. Forscher analysierten nun nachträglich, wie sich Symptome bei Patienten mit milden Verläufen im Zeitverlauf darstellten.
Corona (Foto/Grafik: br-medienagentur)Corona (Foto/Grafik: br-medienagentur)
Der Verlauf und nachfolgende Symptome von COVID-19 wurden im Detail für Patienten mit schweren Verläufen und der Notwendigkeit für einen Klinikaufenthalt untersucht. Forscher analysierten nun nachträglich, wie sich Symptome bei Patienten mit milden Verläufen im Zeitverlauf darstellten.
 
Wie sieht der COVID-19-Verlauf bei mild erkrankten Patienten aus?
Dazu wurden Daten von COVID-19-Patienten in Berlin analysiert, die zwischen März und Mai 2020 Labor-bestätigt mit SARS-CoV-2 infiziert waren und sich zuhause isolierten. Die Patienten wurden in bis zu 4 Telefongesprächen zu 25 Symptomen und dem Verlauf der Erkrankung befragt. Häufigkeit und Dauer der Symptome wurden täglich über 2 Wochen ab Symptombeginn sowie nach 30 und 60 Tagen erfasst.
 
Rückblickende Analyse auf Basis von Telefonbefragungen
102 bestätigte COVID-19-Patienten mit milder Erkrankung in heimischer Isolation nahmen an der Untersuchung teil. Im Median waren die Teilnehmer 35 Jahre alt (zwischen 18 und 74 Jahren). 57 % der Patienten (58/102) waren Frauen. Etwa jeder 3. Patient (37 %; 38/102) gab an, unter Begleit-/Vorerkrankungen zu leiden. In den ersten zwei Wochen von COVID-19 traten vor allem ein Krankheitsgefühl (94 %, 92/98), Kopfschmerz (71 %, 70/98) und Schnupfen (69 %, 68/98) auf. Das Krankheitsgefühl hielt im Schnitt 11 Tage an, wobei jeder Dritte (35 %; 34/98) dieses Symptom auch noch nach 14 Tagen berichtete. Unter Kopfschmerz und Muskelschmerz litten die Patienten meist in der ersten Krankheitswoche, während Geruchsstörungen und Geschmacksstörungen meist in der zweiten Woche einsetzten. Die Symptome waren nach 30 Tagen noch bei 41 % (39/95) der Patienten, nach 60 Tagen immerhin noch bei jedem 5. Patienten (20 %; 18/88) zu spüren.
 
Jeder 3. mindestens zwei Wochen lang krank, jeder 5. leidet über 2 Monate unter Symptomen
Die Analyse der Krankheitsverläufe bei mildem COVID-19 zu Beginn der Pandemie zeigen, dass bei einem substanziellen Anteil der nicht-hospitalisierten COVID-19-Patienten Symptome der Coronavirus-Infektion für mindestens 2 Monate anhalten können.
[DOI: 10.2807/1560-7917.ES.2021.26.43.2001757]
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Saad NJ, Moek F, Steitz F, Murajda L, Bärnighausen T, Zoller T, Pörtner K, Muller N. A longitudinal study on symptom duration and 60-day clinical course in non-hospitalised COVID-19 cases in Berlin, Germany, March to May, 2020. Euro Surveill. 2021 Oct;26(43):2001757. doi: 10.2807/1560-7917.ES.2021.26.43.2001757. PMID: 34713798; PMCID: PMC8555372  https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/34713798/
Ein Team um den Historiker Gerhard Ammerer untersuchte die Esskulturen der Residenzstadt Salzburg in der frühen Neuzeit. Was wurde gegessen? Wo kam es her? Und welche Unterschiede gab es zwischen den Gesellschaftsschichten? Der Hof war Knotenpunkt für Handel und Trends. Die Mahlzeiten bei Hofe dienten oft auch der Repräsentation und waren entlang der Hierarchie streng geregelt.
Gerhard Ammerer hält rund 2.500 Rezepte in Händen. Sie stammen aus dem „Neuen Saltzburgischen Koch=Buch“ von Conrad Hagger (1718/19). (Foto: Michael Brauer/Uni Salzburg)Gerhard Ammerer hält rund 2.500 Rezepte in Händen. Sie stammen aus dem „Neuen Saltzburgischen Koch=Buch“ von Conrad Hagger (1718/19). (Foto: Michael Brauer/Uni Salzburg)
Nicht nur der Inhalt der barocken Kochbücher im Salzburger Landesarchiv, sondern auch ihr Zustand überraschen. Keine Fettflecken, keine Eselsohren, keine Notizen oder Lieblingsrezepte, bei denen sie von selbst aufklappen. Gerhard Ammerer, bis vor Kurzem Leiter der Abteilung für Gastrosophie am Fachbereich Geschichte der Universität Salzburg, weiß warum. Zwischen 1500 und 1800 waren Kochbücher noch kostspielige Repräsentationsobjekte. Das Hagger’sche „Neues Saltzburgisches Koch=Buch“ von 1718/19, mit rund 2.500 Rezepten und bebildert mit 318 Kupferstichen, musste man sich leisten können. Niedergeschrieben wurde überhaupt nur die Festtagsküche, und zwar für Küchenprofis: „Zum jeweiligen Anlass wurde wohl besprochen, was auf den Tisch kommt. Vielleicht blätterten Koch und Hausdame darin und anschließend wurde das Buch zurück in den Bücherschrank gestellt.“ Die langjährige Beschäftigung mit der Geschichte des Essens in der Residenzstadt Salzburg mündete für ein Team um Gerhard Ammerer in das vom Wissenschaftsfonds FWF geförderte Projekt „Regionale Tradition und Kulturtransfer in der Ernährung. Das Beispiel der Residenzstadt Salzburg 1500–1800“.

CBM-Bundessonderpreis im Rahmen von Jugend forscht: Schüler aus Bayern gewinnen Gold in der Alterskategorie Schüler experimentieren

Johannes Bestele und Maximilian Weiß (v.l:) haben ein Gesellschaftsspiel für blinde und sehbehinderte Menschen entwickelt. Dafür gewinnen sie Gold beim CBM-Wettbewerb „Innovationen für Menschen mit Behinderungen" (Foto: © Alexander Weiß)Johannes Bestele und Maximilian Weiß (v.l:) haben ein Gesellschaftsspiel für blinde und sehbehinderte Menschen entwickelt. Dafür gewinnen sie Gold beim CBM-Wettbewerb „Innovationen für Menschen mit Behinderungen" (Foto: © Alexander Weiß)
Bensheim/Regensburg. Ein Gesellschaftsspiel in Braille-Edition hat die Jury der Christoffel-Blindenmission (CBM) überzeugt. Zwei Schüler aus Bayern haben dafür den ersten Preis beim Wettbewerb Jugend forscht in der Alterskategorie Schüler experimentieren (U14) erhalten. Nach dem Landessonderpreis der CBM stehen Johannes Bestele (11) und Maximilian Weiß (12) auch beim Bundessonderwettbewerb der CBM auf dem Siegertreppchen. Inspiriert hat sie das Beobachtungs- und Reaktionsspiel „Dobble“, bei dem möglichst schnell Bilderpaare zu finden sind. Daraus haben die beiden Schüler des Gymnasiums der Regensburger Domspatzen eine Version für blinde und sehbehinderte Menschen entwickelt.
Jedes Jahr zeichnet die CBM beim Wettbewerb der Stiftung Jugend forscht Innovationen für Menschen mit Behinderungen aus. Aus allen Landessiegern des CBM-Sonderpreises kürt die Entwicklungsorganisation Bundessieger. Die beiden Schüler aus Bayern haben sich mit den besten Jungforschern Deutschlands gemessen und überzeugt. Dafür erhält das Forscherteam 300 Euro.

Statement zum Jahreswechsel von Dr. Georg Haber, Präsident der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz

Dr. Georg Haber, Präsident der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz (Foto: Foto Graggo)Dr. Georg Haber, Präsident der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz (Foto: Foto Graggo)Seit fast zwei Jahren hat die Pandemie unser gesellschaftliches und wirtschaftliches Leben fest im Griff und es scheint kein Ende in Sicht. Die aktuellen Entwicklungen sind besorgniserregend und die Frage, wie es wieder so weit kommen konnte, wird zu Recht laut. Experten aus Medizin und Wissenschaft haben schon im Sommer vor einem harten Corona-Herbst und -Winter gewarnt. Es wäre nötig gewesen, dass die Politik die Warnungen ernster genommen und besser Vorsorge getroffen hätte.
Solider Fahrplan statt ständiger Beschränkungen nötig
Fest steht heute: Wir müssen lernen mit dem Virus zu leben. Vor allem aber müssen wir normales Wirtschaften unter Corona möglich machen. Dabei kommen wir um eine Erhöhung der Impfquote wohl nicht herum. Impf- und damit Gesundheitsschutz bedeutet im Endeffekt Betriebe-Schutz. Ständige Schließungen – egal welcher Branche – führen langfristig nicht zur Lösung. Immer nur überhastet reagieren, um letztlich festzustellen, dass die getroffenen Maßnahmen nicht ausreichen, genügt nicht. Wir brauchen endlich einen soliden Fahrplan, der mittel- und langfristige Strategien und Konzepte bereithält. In den Startlöchern stehend, kündigt die neue Bundesregierung Aufbruch und Fortschritt an. Angesichts der aktuellen Lage und der Herausforderungen, vor denen unser Land steht, darf sich diese Ankündigung nicht als leere Worthülse entpuppen. Wir nehmen dieses Versprechen ernst und appellieren an die politisch Verantwortlichen: Aufbruch und Fortschritt müssen wirklich gelingen. Dabei muss klar sein, dass wir nicht noch mehr Regulierung und Belastungen brauchen, sondern wirtschaftliche Dynamik, um Wohlstand und Beschäftigung langfristig zu sichern.
  • AvD weist auf bis Ende 2022 verlängerte E-Auto-Förderung hin

  • Führerscheine müssen umgetauscht werden

  • Neuer Bußgeldkatalog ist in Kraft

Logo AvD (Grafik: AvD)Zum Jahreswechsel treten für Autofahrer einige neue Regeln und Vorschriften in Kraft, die es zu beachten gilt. Darüber hinaus hat die neue Bundesregierung angekündigt, die staatliche Förderung für den Kauf eines neuen Autos mit Elektroantrieb zu verlängern. Das bedeutet bares Geld für Neuwagenkäufer.

Der Automobilclub von Deutschland (AvD) nennt die wichtigsten Änderungen:

Beim bundesweiten Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks wurden die Gewinner ausgezeichnet.

HWK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Kilger (2. v. li.), ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer (5. v. li.) und HWK-Vizepräsident Gerhard Ulm (1. v. re.), gratulierten in Berlin den Siegern (v. li. n. re.): Marvin Zaremba, Michael Weinfurtner, Nicole Grimm und Lea Wolf.  (Foto: ZDH/Boris Trenkel & Peter Lorenz)HWK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Kilger (2. v. li.), ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer (5. v. li.) und HWK-Vizepräsident Gerhard Ulm (1. v. re.), gratulierten in Berlin den Siegern (v. li. n. re.): Marvin Zaremba, Michael Weinfurtner, Nicole Grimm und Lea Wolf. (Foto: ZDH/Boris Trenkel & Peter Lorenz)
Zum 70. Mal sind vergangenen Freitagabend in Berlin die Bundessiegerinnen und Bundessieger in Europas größtem Berufswettbewerb, dem Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks (PLW), ausgezeichnet worden. Mit Rücksicht auf die aktuellen Abstands- und Hygiene-Regeln fand die Ehrung in der Verti Music Hall in Berlin statt und wurde per Livestream übertragen. Als Ehrengäste wirkten Olympiasieger Matthias Steiner und Sänger Benoby an der Preisverleihung mit. Unter den Gewinnern sind auch sieben in Ostbayern ausgebildete Handwerker. Sie gehören nun zu Deutschlands besten Gesellen. Drei Sieger haben außerdem den Kreativ-Wettbewerb „Die gute Form im Handwerk“ gewonnen.

Das Infektionsgeschehen ist nach wie vor sehr ernst.

Staatsregierung Bayern (Grafik: Bayerische Staatsregierung)Die Entwicklung der Infektionszahlen in Bayern zeigt zwar, dass die getroffenen Maßnahmen wirken. Trotzdem müssen mit Blick auf die weiterhin schwindenden Krankenhauskapazitäten weitere Einschränkungen erfolgen. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben am 2. Dezember 2021 gemeinsam mit der Bundeskanzlerin dazu einen Beschluss gefasst. Auf dieser Grundlage beschließt der Ministerrat:

1. Die 15. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) wird in folgenden Punkten zum 4. Dezember 2021 (Inkrafttreten) angepasst:

1.1. Zu großen überregionalen Sportveranstaltungen, insb. den Spielen der Bundesligen, sind keine Zuschauer zugelassen („Geisterspiele“). Ausgenommen sind die für den Wettkampf- oder Trainingsbetrieb sowie für die mediale Berichterstattung erforderlichen Personen, wenn sie die für 2G plus üblichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.

1.2. Für gastronomische Angebote unter freiem Himmel gelten künftig die gleichen Beschränkungen wie für gastronomische Angebote in geschlossenen Räumen, das bedeutet insbesondere Zugangsbeschränkungen nach 2G. Auf belebten öffentlichen Flächen bleibt außerdem der Konsum von Alkohol untersagt; die Örtlichkeiten sind von den Kreisverwaltungsbehörden festzulegen.

1.3. Die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr für Handelsangebote ist nur unter 2G-Bedingungen gestattet, soweit sie nicht der Deckung des täglichen Bedarfs dienen. Diese Bestimmung tritt – um den Geschäften Zeit zur Vorbereitung zu geben – erst am 8. Dezember 2021(Mittwoch) in Kraft.

Zum täglichen Bedarf gehören in Anlehnung an den Katalog der Bundesnotbremse insbesondere:

• Lebensmittelhandel einschließlich Direktvermarktung
• Getränkemärkte
• Reformhäuser
• Babyfachmärkte
• Apotheken
• Sanitätshäuser
• Drogerien
• Optiker
• Hörakustiker
• Tankstellen
• Stellen des Zeitungsverkaufs
• Buchhandlungen,
• Blumenfachgeschäfte
• Tierbedarfsmärkte
• Futtermittelmärkte
• Bau- und Gartenmärkte (auch der Weihnachtsbaumverkauf)
• und der Großhandel.

1.4. An Silvester und am Neujahrstag sind Ansammlungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen verboten. Soweit rechtlich möglich soll ein Feuerwerksverbot durch die Kommunen auf öffentlichen Plätzen erlassen werden. Der Bund ist aufgefordert, wie im letzten Jahr ein Verkaufsverbot für Pyrotechnik zu erlassen.

2. Perspektivisch:
Kontaktbeschränkungen: Sobald der Bund die rechtlichen Grundlagen durch Änderung der Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung schafft, werden die Kontaktbeschränkungen entsprechend dem gestrigen MPK-Beschluss weiter verschärft: Private Zusammenkünfte im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken, an denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind dann auf den eigenen Hausstand sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Hausstands beschränkt. Dies gilt nicht für Zusammenkünfte, an denen ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen.

Bis zum Inkrafttreten dieser Regelung dürfen Ungeimpfte und Nichtgenesene sich nur noch mit den Angehörigen des eigenen Hausstands und höchstens zwei Angehörigen eines weiteren Hausstands treffen. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 12 Jahren und 3 Monaten sowie Geimpfte und Genesene bleiben für die Gesamtzahl außer Acht.

• Bayern ist derzeit mit Blick auf das Infektionsgeschehen insgesamt ein hoch belastetes Gebiet. Sobald der Bund die erforderliche Rechtsänderung vornimmt, gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften für Geimpfte und Genese in Umsetzung des gestrigen MPK-Beschlusses eine Teilnehmergrenze von 50 Personen indoor und 200 Personen outdoor.

3. Die durch die kurzfristige Absage der Weihnachtsmärkte besonders betroffene Branche der Marktkaufleute und Schausteller erhält zusätzlich zu den Hilfen des Bundes im Rahmen und aus Mitteln der Härtefallhilfen einen monatlichen Unternehmerlohn in Höhe von bis zu 1.500 EUR für den Zeitraum 1. November 2021 bis 31. März 2022. Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie wird die erforderlichen Anpassungen der Richtlinien der Härtefallhilfen ausarbeiten und darin zielgenaue Abgrenzungen vornehmen.

BMW Motorrad und Motorrad Pielmeier übergeben Motorrad an die Handwerkskammer in Regensburg

Qualifizierte Fachkräfte im Kfz-Handwerk sind ihr gemeinsames Ziel (v. l. n. r.): Lucia Pielmeier, Geschäftsführerin Motorrad Pielmeier, Hans Roidl, Kursleiter Kfz-Technik, Christian Duft, Gebietsleiter Aftersales BMW Motorrad, Benjamin Spiegler, Leiter des Bildungszentrums Regensburg und Michael Weber, Verkäufer bei Motorrad Pielmeier.   (Foto: HWK)Qualifizierte Fachkräfte im Kfz-Handwerk sind ihr gemeinsames Ziel (v. l. n. r.): Lucia Pielmeier, Geschäftsführerin Motorrad Pielmeier, Hans Roidl, Kursleiter Kfz-Technik, Christian Duft, Gebietsleiter Aftersales BMW Motorrad, Benjamin Spiegler, Leiter des Bildungszentrums Regensburg und Michael Weber, Verkäufer bei Motorrad Pielmeier. (Foto: HWK)
Für einen kleinen Wow-Effekt in den Kfz-Werkstätten des Bildungszentrums der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz in Regensburg wird ab sofort eine BMW R18 Classic sorgen. Das Motorrad wurde Anfang November von BMW Motorrad und Motorrad Pielmeier an die Handwerkskammer übergeben. Die Spende im Wert von 27.000 Euro bereichert die Aus- und Weiterbildung im Kfz-Handwerk.
Drei Akteure, ein Ziel
Mit der Spende verfolgen die drei Akteure ein gemeinsames Ziel: die moderne und praxisnahe Aus- und Weiterbildung von qualifizierten Fachkräften im Kfz-Handwerk. „Die Automobiltechnik befindet sich in einem rasanten Wandel, die Anforderungen an Fachkräfte werden immer komplexer. Deswegen ist es uns wichtig, Bildungseinrichtungen mit aktuellen Modellen zu unterstützen“, erklärte Christian Duft, Gebietsleiter Aftersales BMW Motorrad. Dass gut ausgebildete Kraftfahrzeugtechniker der gesamten Region zugutekommen, unterstrich auch die Geschäftsführerin von Motorrad Pielmeier aus Barbing, Lucia Pielmeier.
Modernste Technik unter nostalgischer Motorradhaut
Das BMW Motorrad R18 Classic verkörpert optisch den ikonischen Stil eines Cruisers, doch unter der nostalgischen Motorradhaut befindet sich modernste Technik und viel Power. Neben einem 1800cc Boxermotor, zeichnet sich das Motorrad durch einen elektrischen Rückwärtsgang und einem sogenannten Keyless Ride System aus. Benjamin Spiegler, Leiter des Bildungszentrums in Regensburg, ist sich sicher: „Die R18 Classic wird bei den Azubis und Meisterschülern in den Kfz-Werkstätten für Begeisterung sorgen.“
Top-Ausstattung bereitet auf berufliche Herausforderungen vor
„Nur mit zeitgemäß ausgestatteten Schulungswerkstätten können wir die hohe Qualität unserer handwerklichen Ausbildung sicherstellen und die angehenden Gesellen und Meister auf ihre beruflichen Herausforderungen vorbereiten“, sagt Spiegler und bedankte sich in diesem Zusammenhang für die wertvolle Spende. Im Bildungszentrum der Handwerkskammer in Regensburg nehmen jedes Jahr knapp 160 Jugendliche an der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung für Kfz-Mechatroniker teil. Auch die Weiterbildung zum Kfz-Technikermeister ist mit aktuell 60 Meisterschülern sehr gefragt.
 
 
Marie-Luise Schmalzl
Bachelor of Science
Referentin
Handwerkskammer
Niederbayern-Oberpfalz
Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Online-Redaktion
Ditthornstraße 10 ∙ D-93055 Regensburg
Tel. +49 941 7965-108 ∙ Fax +49 941 7965-281108
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AGU-Neuwahlen bei Mitgliederversammlung im Landhotel Aschenbrenner in Freudenberg/Paulsdorf

Der neu gewählte AGU-Vorstand mit Geschäftsführung (v. li. n. re.): Georg Stracker, Thomas Hierbeck, Jürgen Pichl, Erika Schönberger und Josef Puckl. (Foto: Fotostudio Schwarz, Bodenwöhr)Der neu gewählte AGU-Vorstand mit Geschäftsführung (v. li. n. re.): Georg Stracker, Thomas Hierbeck, Jürgen Pichl, Erika Schönberger und Josef Puckl. (Foto: Fotostudio Schwarz, Bodenwöhr)

Zahlreiche Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft für Unternehmensführung im Handwerk e. V., kurz AGU, folgten der Einladung zur diesjährigen Mitgliederversammlung in das Landhotel Aschenbrenner in Freudenberg/Paulsdorf. Dort fand unter Leitung des stellvertretenden AGU-Vorsitzenden Jürgen Pichl aus Hiltersdorf die Versammlung mit den Vereinsregularien statt. In diesem Jahr standen auch eine Satzungsänderung sowie die Neuwahl des Vorstandes und des Beirates auf der Tagesordnung.

Handwerkskammer erneut mit dem OHRIS-Zertifikat ausgezeichnet

Regierungspräsident Axel Bartelt (3. v. li.) übergab das OHRIS-Zertifikat an die Handwerkskammervertreter: Präsident Dr. Georg Haber (4. v. li.), Hauptgeschäftsführer Jürgen Kilger (2. v. li.) und den stellvertretenden Hauptgeschäftsführer Hans Schmidt (1. v. li.). Es gratulierten der Leiter des Gewerbeaufsichtsamtes Regensburg Heinrich Hilmer und Dezernatsleiterin des Gewerbeaufsichtsamtes Landshut Dr. Beate Kergl.  (Foto: Graggo)Regierungspräsident Axel Bartelt (3. v. li.) übergab das OHRIS-Zertifikat an die Handwerkskammervertreter: Präsident Dr. Georg Haber (4. v. li.), Hauptgeschäftsführer Jürgen Kilger (2. v. li.) und den stellvertretenden Hauptgeschäftsführer Hans Schmidt (1. v. li.). Es gratulierten der Leiter des Gewerbeaufsichtsamtes Regensburg Heinrich Hilmer und Dezernatsleiterin des Gewerbeaufsichtsamtes Landshut Dr. Beate Kergl. (Foto: Graggo)

Für ihr Engagement im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz ist die Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz erneut mit dem OHRIS-Zertifikat des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales ausgezeichnet worden. Diese Urkunde erhalten Unternehmen, die sich freiwillig an den Maßstäben des anerkannten Arbeitsschutzmanagementsystems OHRIS (Occuptional Health- and Risk-Managementsystem) messen lassen.

Die Bayerische Staatsregierung hat in seiner Kabinettssitzung am 15.11.2021 Weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen

Staatsregierung Bayern (Grafik: Bayerische Staatsregierung)Mit Blick auf die ungebrochene Infektionsdynamik, die stark gestiegenen Infektionszahlen und die grenzwertige Belastung der bayerischen Krankenhäuser beschließt die Staatsregierung folgende Maßnahmen:
  1. Die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird zum November (Inkrafttreten Dienstag) in folgenden Punkten geändert:
    • Verpflichtendes 2G gilt in der Ampelstufe rot künftig auch in der Gastronomie und in der Beherbergung. Bei körpernahen Dienstleistungen gilt weiterhin 3G plus.
    • Wo 3G plus oder 2G verpflichtend ist, gilt künftig die Maskenpflicht (bei Gastronomie: Nur zum Platz), außer das Abstandsgebot wird eingehalten.
    • Damit gilt die Maske in der gelben und roten Stufe auch in Diskotheken, Clubs und vergleichbaren Freizeiteinrichtungen, außer Betreiber und Veranstalter wählen 2G plus und verlangen zusätzlich einen Schnelltest.
    • In der gelben und roten Stufe der Krankenhausampel müssen nicht geimpfte oder nicht genesene Beschäftigte in Alten- und Pflegeheimen daher mindestens zweimal wöchentlich einen negativen PCR-Test oder arbeitstäglich einen negativen Schnelltest vorlegen. Besucher in Alten- und Pflegeheimen sowie in Krankenhäusern müssen bei jedem Besuch einen negativen Schnelltest vorweisen.
    • Generell gilt, dass Tests ein Sicherheitsplus auch für Geimpfte bieten. Angesichts des wieder kostenfreien Testangebots werden alle Bürgerinnen und Bürger einschließlich Geimpfte aufgefordert, etwa insbesondere zum Schutz vulnerabler Gruppen, dieses Angebot anzunehmen.
    • In den Kitas werden zukünftig dreimal wöchentlich Testangebote gemacht und in der roten Stufe wieder feste Gruppen eingerichtet.
  1. Die vierte Corona-Welle ist eine Welle der Ungeimpften. Impfen ist und bleibt der wichtigste Weg aus der Pandemie. Vor diesem Hintergrund hat der Ministerrat bereits vergangene Woche die Wiederaufnahme des Betriebs der Impfzentren beschlossen. Bayern spricht sich für eine Auffrischungsimpfung bereits nach fünf Monaten nach der letzten Impfung aus. Sollte der Bund dafür den Rechtsrahmen nicht umgehend anpassen, wird der Freistaat bestehende Rechtsrisiken eigenständig absichern. Die Staatsregierung wird darüber hinaus ihre Impfkampagne weiter forcieren, um insbesondere bei Auffrischimpfungen (Booster) Bürgerinnen und Bürgern noch mehr niedrigschwellige Impfangebote nahe zu bringen.
  1. Krankenhäuser, die von Anordnungen des Ärztlichen Leiters Krankenhauskoordinierung über die Freihaltung von Versorgungskapazitäten nach der Allgemeinverfügung Notfallplan Corona-Pandemie betroffen sind, erhalten hierfür aus Landesmitteln – zusätzlich zu anderen Corona-Hilfen von Bund und Freistaat – einen Entschädigungsbetrag von 300 Euro pro Tag pauschal für 5% ihrer zugelassenen somatischen Betten (sog. Freihaltepauschale). Die Zahlung wird für den Zeitraum vom 11. November 2021 bis 30. April 2022, längstens jedoch für die Dauer des Katastrophenfalls und einer entsprechenden Regelung in der Allgemeinverfügung zur Bewältigung erheblicher Patientenzahlen in Krankenhäusern; Notfallplan Corona-Pandemie gewährt.

 

 

 

Dr. Anton Preis

Pressesprecher der Staatskanzlei und

stellvertretender Pressesprecher der Staatsregierung

Ministerpräsident Dr. Markus Söder hat heute aufgrund der aktuellen besorgniserregenden Situation in der Corona-Pandemie die Feststellung des Katastrophenfalls ab dem 11. November 2021 angeordnet.

Staatsregierung Bayern (Grafik: Bayerische Staatsregierung)Das Bayerische Innenministerium wird zeitnah eine entsprechende Bekanntmachung erlassen.
Das Corona-Infektionsgeschehen entwickelt sich in Bayern derzeit sehr dynamisch. Die 7-Tage-Inzidenz erreicht täglich neue Höchststände. Gleichzeitig steigt auch die Belegung von Krankenhausbetten, insbesondere von Intensivbetten, mit COVID-19-Patienten weiter an. In vielen Krankenhäusern sind bereits jetzt keine oder nur noch sehr wenige Kapazitäten verfügbar. Dies erhöht den Koordinierungsbedarf bei der Belegung der Intensivbetten und der Verlegung von Patienten aus überlasteten Kliniken. Die Corona-Pandemie gefährdet Leben und Gesundheit einer Vielzahl von Menschen im gesamten Staatsgebiet Bayerns.
Die Feststellung des Katastrophenfalls ermöglicht eine koordinierte und strukturierte Vorgehensweise aller im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden, Dienststellen und Organisationen. Der Katastrophenfall hat sich in der Corona-Pandemie als wirksames Mittel bewährt.
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