Wohnortnahe Behandlung in Niederbayern und der Oberpfalz bald nicht mehr möglich / Prof. Helmig: „Wir fallen zurück in die Zeit, bevor KUNO gegründet wurde.“

Die Omikron-Welle trifft Deutschland und Bayern nun mit voller Wucht. Die Infektionszahlen steigen massiv an und erreichen neue Höchststände. Gleichzeitig deuten die wissenschaftlichen Erkenntnisse und Erfahrungen in anderen Ländern darauf hin, dass schwere Erkrankungen, Hospitalisierungen und Intensivbehandlungen bei einer Infektion mit Omikron weniger häufig sind als bei der Delta-Variante. Dieser Vorteil könnte allerdings möglicherweise durch die schiere Zahl der Infektionen wieder zunichte gemacht werden. In dieser noch nicht abschließend klaren Situation gilt es, den bewährten Kurs der Vorsicht und Umsicht fortzusetzen und die Situation in den Krankenhäusern weiter genau zu beobachten.
Bayern hat sehr frühzeitig besonders entschlossen gehandelt und Maßnahmen getroffen, die über die in anderen Ländern geltenden Regelungen hinausgehen (z.B. umfassende 2G plus-Bereiche, grundsätzliche FFP2-Maskenpflichten, Verbot von Zuschauern insbesondere im Profifußball schon seit Anfang Dezember). Hier können einzelne Anpassungen vorgenommen werden, die sich im Rahmen des auch in anderen Ländern geltenden Schutzniveaus halten. Vor diesem Hintergrund hat der Ministerrat Folgendes beschlossen:
gez.
Carolin Mayr
Pressesprecherin der Staatskanzlei und
stellvertretende Pressesprecherin der StaatsregierungGib Gummi? Bliebe der Reifenabrieb auf dem Latsch, also der Reifenaufstandsfläche, würden weniger Feinstaub und Mikroplastik in die Umwelt gelangen. Ein Forscherteam der Universität Paderborn hat herausgefunden, dass allein eine geringfügige Anpassung der Achse die Menge des Reifenabriebs um rund die Hälfte verringern kann. (Foto: © Uschi Euler/piclease)
Reifenabrieb im Straßenverkehr belastet Mensch und Umwelt erheblich: Er ist laut Forschung verantwortlich für etwa ein Drittel der insgesamt 330.000 Tonnen Mikroplastik, die jedes Jahr allein in Deutschland freigesetzt werden. Die gute Nachricht: Schon kleine Änderungen an der Achse verringern den Reifenabrieb deutlich und verbessern somit den Umweltschutz, haben Untersuchungen der Universität Paderborn ergeben. Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) hat das Vorhaben finanziell mit rund 125.000 Euro gefördert.
Zwar hat sich die Luftqualität in Europa in den vergangenen zehn Jahren verbessert. Doch nach einem aktuellen Bericht der Europäischen Umweltagentur war Feinstaub zum Beispiel im Jahr 2018 in 41 europäischen Ländern eine Hauptursache für etwa 417.000 vorzeitige Todesfälle. Oft werden Feinstaubemissionen in der Stadt mit Rußpartikeln aus Autoabgasen in Verbindung gebracht. Einen weit größeren Anteil am Partikelausstoß hat jedoch Reifenabrieb. Und: Der Abrieb von Reifen ist laut einer Studie der Weltnaturschutzorganisation (IUCN) ein wesentlicher Faktor auch für den Eintrag von Mikroplastik in die Weltmeere. „Die Automobilbranche muss sich auch bei diesem Thema konsequent in Richtung Nachhaltigkeit bewegen“, sagt Alexander Bonde, DBU-Generalsekretär. „Umweltaspekte müssen künftig eine Hauptrolle spielen.“ Schon kleine Veränderungen könnten viel bewirken. Das zeige das Forschungsprojekt der Universität Paderborn.
„Die Menge des Reifenabriebs hängt unter anderem vom Zusammenspiel zwischen Fahrwerk, Reifen und Fahrbahn ab, worauf die Auslegung der Achssysteme einen relativ großen Einfluss hat“, sagt Prof. Dr. Walter Sextro, Leiter des Projekts und Inhaber des Lehrstuhls für Dynamik und Mechatronik an der Universität Paderborn. Die vom Forscherteam durchgeführten Untersuchungen basieren auf experimentell validierten Modellen eines Reifens und einer Hinterachse eines Serienfahrzeugs der Mittelklasse. Sextro: „Durch Optimierung des Achssystems konnte die Menge des Reifenabriebs unter den gewählten Bedingungen in der Simulation bei einer Geschwindigkeit von 100 Stundenkilometern um rund die Hälfte verringert werden, wenn an der Achse vergleichsweise geringe geometrische Veränderungen vorgenommen werden.“ Reale Fahrversuche eines Projektpartners zeigten nach Sextros Worten zuvor bereits das Potenzial für eine Reduktion. Im Projekt wurde eine Methodik entwickelt, mit der es möglich ist, die Reibarbeit zwischen Reifen und Straße als Indikator für die Menge an Reifenabrieb zu berechnen und den Einfluss der Achseigenschaften auf die Reibarbeit zu analysieren.
Zukünftig soll die Simulation um ein Modell der Vorderachse und des Fahrzeugaufbaus erweitert werden, um den Einfluss der Achseigenschaften auf die Menge an Reifenabrieb unter Berücksichtigung der Fahrzeugdynamik detaillierter zu analysieren. Die Berechnungsergebnisse könnten dann in noch größerem Umfang auf den Realverkehr übertragen werden. Bei der Verbesserung eines Fahrwerks stellen die Automobilhersteller nach Sextros Worten bisher vor allem hohe Anforderungen an Fahrdynamik, Fahrkomfort und Sicherheit. „Die Reduktion von Reifenabrieb stellt in der Fahrwerksauslegung in der Regel kein Hauptkriterium dar“, sagt der Experte. Die detaillierte Simulation des Reifenabriebs sollte in der Vorauslegung von Fahrzeugen deutlich mehr in Betracht gezogen werden „Denn bei elektrisch angetriebenen Fahrzeugen kommt es durch die schweren Akkus zu noch mehr Reifenabrieb“, sagt er.
Zum Jahreswechsel treten für Autofahrer einige neue Regeln und Vorschriften in Kraft, die es zu beachten gilt. Darüber hinaus hat die neue Bundesregierung angekündigt, die staatliche Förderung für den Kauf eines neuen Autos mit Elektroantrieb zu verlängern. Das bedeutet bares Geld für Neuwagenkäufer.
Das Infektionsgeschehen ist nach wie vor sehr ernst.
1. Die 15. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) wird in folgenden Punkten zum 4. Dezember 2021 (Inkrafttreten) angepasst: 1.1. Zu großen überregionalen Sportveranstaltungen, insb. den Spielen der Bundesligen, sind keine Zuschauer zugelassen („Geisterspiele“). Ausgenommen sind die für den Wettkampf- oder Trainingsbetrieb sowie für die mediale Berichterstattung erforderlichen Personen, wenn sie die für 2G plus üblichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. 1.2. Für gastronomische Angebote unter freiem Himmel gelten künftig die gleichen Beschränkungen wie für gastronomische Angebote in geschlossenen Räumen, das bedeutet insbesondere Zugangsbeschränkungen nach 2G. Auf belebten öffentlichen Flächen bleibt außerdem der Konsum von Alkohol untersagt; die Örtlichkeiten sind von den Kreisverwaltungsbehörden festzulegen. 1.3. Die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr für Handelsangebote ist nur unter 2G-Bedingungen gestattet, soweit sie nicht der Deckung des täglichen Bedarfs dienen. Diese Bestimmung tritt – um den Geschäften Zeit zur Vorbereitung zu geben – erst am 8. Dezember 2021(Mittwoch) in Kraft. Zum täglichen Bedarf gehören in Anlehnung an den Katalog der Bundesnotbremse insbesondere:• Lebensmittelhandel einschließlich Direktvermarktung 1.4. An Silvester und am Neujahrstag sind Ansammlungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen verboten. Soweit rechtlich möglich soll ein Feuerwerksverbot durch die Kommunen auf öffentlichen Plätzen erlassen werden. Der Bund ist aufgefordert, wie im letzten Jahr ein Verkaufsverbot für Pyrotechnik zu erlassen. 2. Perspektivisch: Bis zum Inkrafttreten dieser Regelung dürfen Ungeimpfte und Nichtgenesene sich nur noch mit den Angehörigen des eigenen Hausstands und höchstens zwei Angehörigen eines weiteren Hausstands treffen. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 12 Jahren und 3 Monaten sowie Geimpfte und Genesene bleiben für die Gesamtzahl außer Acht. • Bayern ist derzeit mit Blick auf das Infektionsgeschehen insgesamt ein hoch belastetes Gebiet. Sobald der Bund die erforderliche Rechtsänderung vornimmt, gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften für Geimpfte und Genese in Umsetzung des gestrigen MPK-Beschlusses eine Teilnehmergrenze von 50 Personen indoor und 200 Personen outdoor. 3. Die durch die kurzfristige Absage der Weihnachtsmärkte besonders betroffene Branche der Marktkaufleute und Schausteller erhält zusätzlich zu den Hilfen des Bundes im Rahmen und aus Mitteln der Härtefallhilfen einen monatlichen Unternehmerlohn in Höhe von bis zu 1.500 EUR für den Zeitraum 1. November 2021 bis 31. März 2022. Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie wird die erforderlichen Anpassungen der Richtlinien der Härtefallhilfen ausarbeiten und darin zielgenaue Abgrenzungen vornehmen. |
Der neu gewählte AGU-Vorstand mit Geschäftsführung (v. li. n. re.): Georg Stracker, Thomas Hierbeck, Jürgen Pichl, Erika Schönberger und Josef Puckl. (Foto: Fotostudio Schwarz, Bodenwöhr)
Zahlreiche Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft für Unternehmensführung im Handwerk e. V., kurz AGU, folgten der Einladung zur diesjährigen Mitgliederversammlung in das Landhotel Aschenbrenner in Freudenberg/Paulsdorf. Dort fand unter Leitung des stellvertretenden AGU-Vorsitzenden Jürgen Pichl aus Hiltersdorf die Versammlung mit den Vereinsregularien statt. In diesem Jahr standen auch eine Satzungsänderung sowie die Neuwahl des Vorstandes und des Beirates auf der Tagesordnung.
Regierungspräsident Axel Bartelt (3. v. li.) übergab das OHRIS-Zertifikat an die Handwerkskammervertreter: Präsident Dr. Georg Haber (4. v. li.), Hauptgeschäftsführer Jürgen Kilger (2. v. li.) und den stellvertretenden Hauptgeschäftsführer Hans Schmidt (1. v. li.). Es gratulierten der Leiter des Gewerbeaufsichtsamtes Regensburg Heinrich Hilmer und Dezernatsleiterin des Gewerbeaufsichtsamtes Landshut Dr. Beate Kergl. (Foto: Graggo)
Für ihr Engagement im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz ist die Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz erneut mit dem OHRIS-Zertifikat des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales ausgezeichnet worden. Diese Urkunde erhalten Unternehmen, die sich freiwillig an den Maßstäben des anerkannten Arbeitsschutzmanagementsystems OHRIS (Occuptional Health- and Risk-Managementsystem) messen lassen.
Dr. Anton Preis
Pressesprecher der Staatskanzlei und
stellvertretender Pressesprecher der Staatsregierung