Erste Veranstaltung der DOLINA nach coronabedingter Pause

Gregory Maytan (Foto: http://www.gregorymaytan.com/ Copyright Gregory Maytan)Gregory Maytan (Foto: http://www.gregorymaytan.com/ Copyright Gregory Maytan)
Nach längerer Pandemie-bedingter Pause leitet die DOLINA Gesellschaft für Landeskunde ihre neue Veranstaltungsreihe am kommenden Sonntag, 13. März, um 17:00 Uhr - in Kooperation mit dem Kulturkreis Parsberg - mit "Ein neuer Tag - alles nur Violine", einem Konzert des international anerkannten Violinisten Gregory Maytan im Burgsaal der Burg Parsberg, Burgstr. 22 ein.
Auf dem Programm stehen die Passaglia g-Moll aus den Rosenkranz-Sonaten von Heinrich Ignaz Franz Biber (1644 - 1704), die Sonate Nr. 3 C-Dur von Johann Sebastian Bach (1685 - 1750, BWV 1005) und Yr, Solo für Violine des norwegischen Komponisten Lasse Thoresen (*1949).
Gregory Maytan tritt regelmäßig als Solist in Europa und den USA auf. Als begeisterter Kammermusiker war er bereits zu Gast bei namhaften Kammermusikfestivals in seinem Heimatland Schweden, Finnland, Taiwan, Italien und den USA. Weitere Konzertreisen führten ihn nach Australien, Neuseeland, Japan und China. Er ist Absolvent der berühmten Indiana University Jacobs School of Music. Maytan spielt auf einer Violine von J & A Gagliano aus dem Jahr 1793, die ihm großzügig von der Jarnaker-Stiftung zur Verfügung gestellt wurde.

Eintritt: 17 € Vorverkauf / 19 € Abendkasse. 12 € Schüler, Auszubildende, Studenten.
Reservierung: ADILO-Büro, Tel. 09492/600970, Fax 09492/601888, Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
 
Dr. Gudrun Weida
1. Vorsitzende der DOLINA
Mitterweg 7
93309 Kelheim
Tel. 09441 2531 oder 0171 7230226

Aufgrund des russischen Einmarschs in die Ukraine steht nunmehr auch die Ostgrenze der NATO im Fokus.

Logo Bayernpartei (Grafik: Bayernpartei)So gibt es etwa in Polen nachvollziehbare Ängste vor einem Übergreifen des Konflikts. Der "Bündnisfall", also ein Angriff auf NATO-Gebiet mit quasi automatischer Verteidigungs-Beteiligung der Bundeswehr, ist mehr als eine theoretische Möglichkeit geworden.
Da ist es sicherlich mehr als nur Zufall wenn der Heeresinspekteur Alfons Mais auf einem sozialen Netzwerk folgendes äußert: "Und die Bundeswehr, das Heer, das ich führen darf, steht mehr oder weniger blank dar". Eine Einschätzung, die übrigens die SPD-Politikerin und Wehrbeauftragte Eva Högl im Großen und Ganzen teilt.
Nach Ansicht der Bayerpartei rächt es sich nun bitter, dass die Bundeswehr seit Jahrzehnten mit einer toxischen Mischung aus Dilettantismus und völlig falscher Prioritätensetzung geführt wird. Auf die Spitze getrieben noch durch den Einsatz "externer Berater", denen es allem Anschein nach vor allem um den eigene Geldbeutel ging.
Die Forderungen der Bayernpartei fasste der Landesvorsitzende Florian Weber zusammen: "Grundsätzlich sind wir für eine bayerische Wehrhoheit. Aber ein erster Schritt für die Bundeswehr wäre die Führung wieder in fachlich geeignete Hände zu legen. Mit einer tiefen Abneigung gegen alles Militärische und entsprechendem Generalverdacht lässt sich keine Armee auf Dauer führen. Da helfen auch Diensthandtaschen und für Schwangere geeignete Panzer nicht weiter.
Nur am Geld liegt es nicht, es fließt viel davon in die Bundeswehr. Auch die jüngst versprochenen zusätzlichen 100 Milliarden Euro müssen erst einmal sinnvoll eingesetzt werden. Die Bundeswehr muss sich wieder auf ihren eigentlichen Zweck, die Landesverteidigung bzw. die Verteidigung des NATO-Gebiets fokussieren. Und es muss auch ehrlich gesagt werden, dass "Soldat" eben mehr ist, als eine weitere Karriereoption. Im Zweifelsfall riskieren diese Menschen ihr Leben, das muss offen kommuniziert werden.
 
 
Harold Amann
Landespressesprecher
Telefon (Voicebox) und Fax: +49 321 24694313
Bayernpartei
Landesgeschäftsstelle
Baumkirchner Straße 20
81673 München
Logo Bayernpartei (Grafik: Bayernpartei)Aufgrund der aktuellen Lage in der Ukraine sagt die Bayernpartei ihre geplante Aschermittwochskundgebung in Vilshofen ab. Die Bayernpartei stellt sich damit zum einen ihrer Verantwortung. Zum anderen würde der starke landespolitische Bezug, den eine solche Veranstaltung naturgemäß hat, von den Kriegsereignissen völlig überlagert.
Für die Bayernpartei hat der Politische Aschermittwoch eine herausragende Bedeutung und ist erheblich mehr als ein pseudo-bayerischer Party-Event. Es ist deshalb geplant, als Ersatz eine Fastenpredigt zu veranstalten. Als Termin ist Ende März / Anfang April vorgesehen. Über die exakte Terminierung wird die Bayernpartei rechtzeitig informieren.
 
Harold Amann
Landespressesprecher
Bayernpartei
Landesgeschäftsstelle
Baumkirchner Straße 20
81673 München

spd logo (Grafik: SPD)BayernSPD sagt Politischen Aschermittwoch ab

Angesichts des Kriegsausbruchs in der Ukraine sagt die BayernSPD ihren Politischen Aschermittwoch in Vilshofen ab.
Dazu die bayerische Landesvorsitzende Ronja Endres: „Wir blicken mit großer Sorge und Bestürzung auf die Situation in der Ukraine. Angesichts der jüngsten Entwicklungen ist die Durchführung eines Politischen Aschermittwochs nicht vorstellbar. Es gilt nun, auf allen Ebenen das Bestmögliche zu tun, um weiteres Blutvergießen zu vermeiden.“
Und Landesvorsitzender Florian von Brunn ergänzt: „Nachdem Putin einen Angriffskrieg gegen die Ukraine begonnen hat, seit Jahrzehnten Frieden erstmals wieder Krieg in Europa ist und Menschen sterben, wollen wir keinen Aschermittwoch veranstalten. Jetzt steht die Sorge um die Menschen in der Ukraine und den Frieden für uns im Vordergrund."
 
 
SPD-Niederbayern

Zwölf Fliesenleger absolvieren ihre praktische Meisterprüfung in Straubing

Die Teilnehmer des diesjährigen Meisterkurses. Kursleiter Hermann Ebenbeck (1. v. re.) gratuliert den erfolgreichen Absolventen. (Foto: HWK-Schmalzl)Die Teilnehmer des diesjährigen Meisterkurses. Kursleiter Hermann Ebenbeck (1. v. re.) gratuliert den erfolgreichen Absolventen. (Foto: HWK-Schmalzl)

Kniffelige Aufgaben gemeistert: Mit viel Kreativität und Knowhow absolvierten zwölf angehende Meister im Fliesen-, Platten- und Mosaikleger-Handwerk ihre praktische Meisterprüfung im Bildungszentrum der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz in Straubing.

Die Teilnehmer des diesjährigen Meisterkurses. Kursleiter Hermann Ebenbeck (1. v. re.) gratuliert den erfolgreichen Absolventen. (Foto: HWK-Schmalzl)In insgesamt 600 Unterrichtsstunden konnten die Kursteilnehmer ein fundiertes Wissen in Fachtheorie und –praxis erlangen. Neben den unterschiedlichen Verlegetechniken gehörten auch das Zeichnen von Plänen, Bauphysik, Mathematik, Kalkulation und Farb- und Gestaltungslehre zu den Kursinhalten.

Vielfältige Umsetzungsmöglichkeiten

Die diesjährige Prüfungsaufgabe war komplex: Die Prüflinge sollten einen „Mensch ärgere Dich nicht“-Spieltisch für Grundschüler anfertigen. Die größten Herausforderungen waren die Planung und Anfertigung des Meisterstücks. Ohne zusätzliche Vorgaben seitens des Prüfungsausschusses waren die angehenden Meister komplett auf sich und ihre kreativen Fähigkeiten gestellt. Dementsprechend vielfältig sind die Ergebnisse ausgefallen. „Die Planung war definitiv eine Herausforderung, weil ich mein Meisterstück einzigartig gestalten wollte,“ sagt Stefan Heimel aus Massing, Landkreis Rottal-Inn. Auch für Leon Irrgang aus Chamerau im Landkreis Cham gehörte die kreative Gestaltung seines Meisterstücks zu den kniffligsten Aufgaben. „Gerade diesen künstlerischen Aspekt liebe ich aber an meinem Beruf“, so der 21-Jährige nach der Prüfung, „mein Handwerk ist Kunst“.

Vielseitiger Handwerksberuf mit Zukunftsperspektiven

Stefan Heimel mit Meisterstück (Foto: HWK-Schmalzl)Neben abwechslungsreichen Tätigkeiten überzeugt das Fliesen-, Platten- und Mosaikleger-Handwerk auch mit seinen Zukunftsperspektiven. Einige der angehenden Meister haben bereits konkrete Pläne für ihre Zukunft. Edmund Fuchs aus Cham möchte gerne seinen eigenen Ausbildungsbetrieb gründen: „Ich möchte junge Menschen für diesen Beruf begeistern und ihnen eine erstklassige Ausbildung ermöglichen.“ Auch die 23-Jährige Johanna Kies aus Amberg zieht es in die Selbstständigkeit. Sie will später einmal den elterlichen Betrieb übernehmen: „Mein Bruder und ich haben jetzt beide unsere Meistertitel. Damit haben wir die Möglichkeit, unseren Familienbetrieb einmal erfolgreich weiterzuführen.“ Für andere Teilnehmer ist der Meisterkurs die erste Etappe auf ihrem Karriereweg: Sie möchten den Meisterbrief nutzen, um sich später noch weiter zu qualifizieren. „Egal für welchen Karriereweg sich die angehenden Meister letztendlich entscheiden, der Meistertitel bietet ihnen die beste Grundlage für alle Vorhaben,“ sagt Ausbilder Andreas Beckerle. „Die Zukunftsperspektiven im Fliesen-, Platten- und Mosaikleger-Handwerk sind hervorragend.“

Meisterbrief bewährt sich als Qualitätssiegel

Die vor zwei Jahren wiedereingeführte Meisterpflicht im Gewerk der Fliesen-, Platten- und Mosaikleger bewährt sich weiterhin als Qualitätssiegel. „Mit dem Meistertitel wird ein hoher Qualitätsstandard im Interesse der Konsumenten, des Handwerks und der Handwerker selbst gesetzt. Der Meisterbrief ist das zentrale Gütesiegel im Handwerk und steht für Qualität und Vertrauen“, erklärt Kursleiter Hermann Ebenbeck.

Erfolgreiche Absolventen des Meisterkurses 2021/2022:
  • Edmund Fuchs, 93413 Cham
  • Stefan Heimel, 84323 Massing
  • Matthias Hickerseder, 84494 Neumarkt-Sankt Veit
  • Andreas Hofer, 84079 Bruckberg
  • Huber Stefan, 84079 Bruckberg
  • Leon Irrgang, 93466 Chamerau
  • Johanna Kies, 92224 Amberg
  • Mario Paukner, 94234 Viechtach
  • Andreas Pinzl, 94244 Geiersthal
  • Josef Stadler, 84419 Schwindegg
  • Ivica Tomasic, 92431 Neunburg vorm Wald
  • Sascha Weigand, 94315 Straubing
 
 
 
Marie-Luise Schmalzl
Bachelor of Science
Referentin
Handwerkskammer
Niederbayern-Oberpfalz
Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Online-Redaktion
Ditthornstraße 10 ∙ D-93055 Regensburg
Tel. +49 941 7965-108 ∙ Fax +49 941 7965-281108
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Feuerwehr Regensburg ist vor Ort

Das Traditionswirtshaus "Eisbuckel" in Regensburg/Kumpfmühl ist in Brand geraten (Foto: Manfred Brandl)Das Traditionswirtshaus "Eisbuckel" in Regensburg/Kumpfmühl ist in Brand geraten (Foto: Manfred Brandl)
Am frühen Abend kam es im Regensburger Traditionswirtshaus "Eisbuckel" in Kumpfmühl zu einem Brand. Die Feuerwehr, die Polizei und und Rettungsdienste sind zurzeit vor Ort. Die Brandursache ist noch nicht genau bekannt. Das Feuer brach vermutlich im Keller des Gebäudes aus. Ein Gast sowie das Personal der Gaststätte konnten das Gebäude unverletzt verlassen.

Konjunkturbericht der Handwerkskammer zum 4. Quartal 2021

Zeigen sich weniger zufrieden mit ihrer Auftragslage: In den Handwerken für den privaten Bedarf sind die Folgen der Corona-Beschränkungen zuletzt noch immer deutlich spürbar gewesen.    (Foto: prostock-studiostock.adobe.com)Zeigen sich weniger zufrieden mit ihrer Auftragslage: In den Handwerken für den privaten Bedarf sind die Folgen der Corona-Beschränkungen zuletzt noch immer deutlich spürbar gewesen. (Foto: prostock-studiostock.adobe.com)Das Handwerk in Ostbayern hat 2021 mit gemischten Gefühlen abgeschlossen: Trotz Rückgang des Geschäftsklima-Index im vierten Quartal des vergangenen Jahres um sieben Prozentpunkte auf einen Wert von zehn, bleibt die wirtschaftliche Lage auf einem guten, stabilen Niveau. Jeder zweite Handwerksbetrieb, rund 47 Prozent, schätzt seine Geschäftslage gegenwärtig als gut ein, weitere 39 Prozent als befriedigend. Mit Blick auf saisonale Einflüsse und weiterer Unsicherheiten in Folge der anhaltenden Corona-Krise bleiben viele Betriebe in ihrer Zukunftserwartung jedoch vorsichtig, so das Ergebnis des Konjunkturberichts der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz für das vierte Quartal 2021.

Auftragsbestände als Polster

Die Neuaufträge stellen sich in den verschiedenen Handwerksgruppen unterschiedlich dar. Die Mehrheit der Betriebe, 57 Prozent, bewertet ihre Auftragslage dennoch als für die Jahreszeit üblich. „Die zufriedenstellende Lage für einen Teil des Handwerks ist auch auf die gegenwärtigen Auftragsbestände mit zurückzuführen“, erklärt Jürgen Kilger, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz. Im Baubereich – entgegen dem üblichen Trend zum Jahresende – und in den Handwerken für den gewerblichen Bedarf seien die Auftragsbestände sogar gestiegen und lägen teilweise deutlich über den Vorjahreswerten. Weniger zufrieden mit ihrer Auftragslage zeigen sich hingegen die Handwerke für den privaten Bedarf und das Kraftfahrzeuggewerbe. In diesen Gewerken hat sich im Vergleich zum Vorquartal ein Umsatzminus deutlich gemacht. Insgesamt gingen bei knapp einem Viertel aller befragten Betriebe die Umsätze zurück, 27 Prozent verbuchten Zuwächse.

Preisanstiege im Einkauf erwartet

Die Preisdynamik machte auch vor dem Handwerk nicht Halt: Knapp die Hälfte der Betriebe, 47 Prozent, erhöhte die Preise im vergangenen Quartal, gleichzeitig hielten 49 Prozent sie stabil. Bei der Frage nach der weiteren Preisentwicklung ist die Einschätzung der befragten Betriebe deutlich: 81 Prozent gehen von Preisanstiegen im Einkauf aus, 62 Prozent wollen in diesem Zuge ihre Verkaufspreise erhöhen. Die weitere Auftrags- und Umsatzentwicklung bewerten Teile des Handwerks unterschiedlich: Während mehr Betriebe Rückgänge erwarten, wächst gleichzeitig der Anteil derer, die mit Zuwächsen planen.

 

Verhaltener Blick ins neue Jahr, hohe Erwartungen bleiben

„Die stabile Auftrags- und Umsatzlage darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass es nicht in allen Teilen des Handwerks gut läuft“, mahnt Dr. Georg Haber, Präsident der ostbayerischen Handwerkskammer. „Viele Betriebe blicken mit Zurückhaltung in die ersten Monate des neuen Jahres.“ Neben den weiterhin spürbaren Folgen durch die Corona-Pandemie werde das Handwerk durch die Entwicklungen auf den Beschaffungsmärkten geplagt. „Wir brauchen dringend langfristige Strategien zur Pandemiebekämpfung, sowie eine Mittelstandspolitik, die Lösungen zur Fachkräftesicherung, Stärkung der beruflichen Bildung und Unternehmensnachfolge beinhaltet“, appelliert Haber in Richtung der neuen Bundesregierung.

 

 

Elisabeth Dembianny
Master of Science
Referentin
Handwerkskammer
Niederbayern-Oberpfalz
Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Online-Redaktion
Ditthornstraße 10 ∙ D-93055 Regensburg
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Statement zur Lehrstellenbilanz 2021 von HWK-Präsident Dr. Georg Haber

Präsident der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz: Dr. Georg Haber (Foto: HWK Niederbayern-Oberpfalz)Präsident der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz: Dr. Georg Haber (Foto: HWK Niederbayern-Oberpfalz)Das regionale Handwerk ist systemrelevant. Das war vor Corona schon so, spätestens aber seit Ausbruch der Pandemie hat sich diese Tatsache mehr als verdeutlicht. Fest steht: Ohne handwerkliche Ausbildungsberufe wäre die Reinigung von Krankenhäusern und Arztpraxen, die Reparatur des Fahrrades oder Fahrzeugs, Notfalleinsätze im Sanitärbereich, der Wohnungsbau und der Ausbau digitaler Infrastruktur sowie vieles mehr nicht möglich gewesen. Die gute Nachricht: Das öffentliche Bewusstsein dafür wächst. Das Problem dabei: Diese Erkenntnis kommt womöglich zu spät. Die mangelnde Wertschätzung der letzten Jahre war sicherlich ein Grund, weshalb viele Jugendliche eben nicht ihren Weg ins Handwerk gefunden haben. Und das obwohl unsere Branche schon immer gute Argumente für sich in den Ring werfen konnte: Eine ungebrochen hohe Nachfrage von Seiten der Kunden, eine krisensichere Beschäftigungslage, hervorragende Möglichkeiten sich selbständig zu machen oder einen etablierten Betrieb zu übernehmen. Plus gute Verdienstmöglichkeiten, die denen von Hochschulabsolventen in nichts nachstehen. Nun scheint endlich auch bei der Politik angekommen zu sein, dass das Handwerk nachwuchs- und fachkräftetechnisch gestärkt werden muss, da sich sonst die Zukunftsherausforderungen, vor denen wir stehen, nicht meistern lassen. Die neue Bundesregierung hat gute Ansätze dafür in ihrem Koalitionsvertrag verankert: Die Berufsorientierung flächendeckend auszubauen, wird sicherlich Früchte tragen. Die Erhöhung der individuellen Förderung für die Meisterausbildung kann die Attraktivität der beruflichen Bildung zusätzlich stärken. Zwar lässt sich über Aspekte wie die Ausbildungsplatzgarantie in Zeiten eines Überangebots an freien Lehrstellen streiten, alles in allem hat die Ampel aber gut vorgelegt. Nun gilt es schnell in die Umsetzung zu kommen und genau da könnte der Knackpunkt liegen: Noch befindet sich die Regierung zu sehr im Corona-Modus. Doch die Pandemie darf keine Ausrede mehr sein: Die nächsten Krisen stehen bereits vor der Tür.

Jahresbilanz 2021: Plus bei Lehrverträgen im ostbayerischen Handwerk

Mehr Abiturienten haben sich 2021 für eine handwerkliche Ausbildung entschieden. Das untermauert laut Handwerkskammer die sehr guten Perspektiven von Handwerksberufen.   (Foto: ArGe Medien im ZVEH)Mehr Abiturienten haben sich 2021 für eine handwerkliche Ausbildung entschieden. Das untermauert laut Handwerkskammer die sehr guten Perspektiven von Handwerksberufen. (Foto: ArGe Medien im ZVEH)
Die Handwerkskammer zieht Bilanz: 5.004 neue Auszubildende haben von Januar bis Dezember 2021 in Niederbayern (2.617) und der Oberpfalz (2.387) eine Lehre im ostbayerischen Handwerk begonnen. Im Vergleich zu 2020 entspricht das einem Plus von insgesamt 2,16 Prozent. „Vor dem Hintergrund der anhaltenden Pandemie, die zeitweise einen sehr negativen Einfluss auf die Berufsorientierung hatte, eine überaus erfreuliche Nachricht“, bewertet Jürgen Kilger, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz, die Zahlen. Dennoch bleibe ein Wermutstropfen: „Die Zahlen sind immer noch zu gering, viele Betriebe haben nach wie vor großen Nachwuchsbedarf.“ Als Hauptursachen für den Bewerbermangel nennt die Handwerkskammer den demografischen Wandel und gesunkene Schülerzahlen.

Handwerkskammer zeigt Betrieben wo die Digitalisierung wirklich Vorteile bringt

Bei der digitalen Veranstaltung „Betriebsführung aktuell“ betonte der Präsident der Handwerkskammer Dr. Georg Haber, wie wichtig die Wahl der richtigen Digitalisierungsmaßnahmen für Handwerksbetriebe ist.  (Foto: HWK-Dembianny)Bei der digitalen Veranstaltung „Betriebsführung aktuell“ betonte der Präsident der Handwerkskammer Dr. Georg Haber, wie wichtig die Wahl der richtigen Digitalisierungsmaßnahmen für Handwerksbetriebe ist. (Foto: HWK-Dembianny)
Die Digitalisierung hat das Handwerk schon vor Corona erreicht, aber einen richtigen Schub hat sie erst durch die Pandemie erfahren: Dabei haben sich einige Methoden und Tools als hilfreich und sinnvoll erwiesen, manches aber als nicht für das Handwerk tauglich herausgestellt. Was sich im Praxistest für Handwerksbetriebe bewährt hat, darüber hat die Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz in ihrer alljährlichen Veranstaltungsreihe „Betriebsführung aktuell“, heuer mit dem Thema „Alles nur noch online? Wo bringt die Digitalisierung meinem Handwerksbetrieb wirklich Vorteile?“ informiert. In seiner Begrüßung betonte HWK-Präsident Dr. Georg Haber: „Digitalisierung sollte nicht halbherzig angegangen werden. Das kostet Zeit und Geld. Umso wichtiger ist es, sich mit den bewährten Maßnahmen und Methoden zu beschäftigen.“

Staatsregierung Bayern (Grafik: Bayerische Staatsregierung)Weitere Anpassungen an die aktuelle Corona-Lage / Aus 2G plus wird generell 2G / Weitere Bereiche unter 3G-Bedingungen zugänglich

  1. Die Entwicklung der vergangenen Tage deutet darauf hin, dass die Omikron-Welle ihren Höhepunkt erreicht und möglicherweise bereits überschritten hat. Die Infektionszahlen sind stabil und mittlerweile auch rückläufig. Gleichzeitig ist die Situation im Gesundheitswesen weiter beherrschbar und es droht keine Überlastung. Insgesamt gibt es Anlass zu Zuversicht, dass sich die Corona-Lage in den nächsten Wochen weiter entspannen wird. Bayern schreitet daher auf dem bereits letzte Woche begonnenen Weg des Ausstiegs aus den Corona-Maßnahmen weiter voran – schrittweise mit Vorsicht und Augenmaß, aber auch mit Zielstrebigkeit und Konsequenz. Jede Entspannung der Infektionslage muss mit einem Zurückfahren der Beschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger verbunden sein. Daneben bleibt das Impfen zentral für den Weg aus der Pandemie.
  1. Zum 19. März 2022 enden voraussichtlich die aktuell geltenden bundesrechtlichen Corona-Befugnisse (§ 28a IfSG). Bis dahin sollen vorsorglich diese Handlungsmöglichkeiten im Freistaat aufrechterhalten bleiben, um jederzeit lageangepasst auf die Pandemie reagieren zu können. Der Bayerische Landtag wird daher gebeten, in seiner Sitzung vom 15. Februar für Bayern das weitere Bestehen einer epidemischen Lage und in der Folge die weitere Anwendbarkeit der in § 28a IfSG dafür vorgesehenen Befugnisse zunächst bis einschließlich 19. März 2022
  1. Die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) wird mit Blick auf das veränderte Infektionsgeschehen mit Inkrafttreten zum Donnerstag, den 17. Februar 2022, in folgenden Punkten angepasst:
  • Die im privaten Bereich bestehenden Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene (bisher max. 10 Personen) werden ersatzlos aufgehoben. Die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte bleiben unverändert.
  • Aus 2G plus wird generell 2G. Künftig sind deshalb unter den Bedingungen von 2G geöffnet:
  • Sport und Kultur (mit Theatern, Opern, Konzerthäusern, Bühnen, Kinos) für die Zuschauer
  • öffentliche und private Veranstaltungen in nichtprivaten Räumlichkeiten
  • Messen, Tagungen, Kongresse
  • Objekte der bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen indoor
  • Freizeiteinrichtungen (einschließlich Führungen in geschlossenen Räumen, Schauhöhlen und Besucherbergwerken, Indoorspielplätzen, Spielhallen und -banken, Wettannahmestellen) und
  • infektiologisch vergleichbare Bereiche.
Die maximale Zuschauerzahl wird vor allem bei Kultur- und Sportveranstaltungen (z. B. Bundesligaspiele) auf 25.000 Personen (bisher 15.000) angehoben. Im Übrigen bleiben die geltenden Kapazitätsgrenzen (50 %, im Kulturbereich 75 %) unverändert. Die FFP2-Maskenpflicht gilt weiter.
  • Folgende Bereiche sind künftig unter den Bedingungen von 3G zugänglich:
  • die eigene aktive sportliche Betätigung (inkl. praktischer Sportausbildung)
  • der Bildungsbereich mit den Hochschulen, der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung, der außerschulischen Bildung und den Musikschulen
  • Bibliotheken und Archive
  • Museen, Ausstellungen
  • Fitnessstudios, Solarien
  • die eigene aktive Mitwirkung in Laienensembles (z. B. Blasorchester, Laienschauspiel)
  • Für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe entfällt die bisherige Begrenzung der Kundenzahl auf einen Kunden je 10 m2 Ladenfläche. Die FFP2-Maskenpflicht bleibt bestehen.
  • Die unter freiem Himmel für zoologische und botanische Gärten, Gedenkstätten, Freizeitparks, Ausflugsschiffe außerhalb des Linienverkehrs und Führungen bestehenden Kapazitätsgrenzen werden aufgehoben.
  • Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die in der Schule regelmäßig negativ getestet werden, haben künftig generell zu allen Bereichen von 2G auch ohne Impfung Zugang.
  • Die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung entfällt ebenso wie die bisherige Pflicht, bei größeren Sport- und Kulturveranstaltungen nur personalisierte Tickets zu verkaufen.
  • Die Regelungen zum regionalen Hotspotlockdown werden ersatzlos aufgehoben.
  • Die Geltungsdauer der Verordnung wird rechtzeitig vor ihrem bisherigen Ablaufdatum (23. Februar) bis einschließlich 19. März 2022 verlängert.
  1. Bayern erwartet sich von der morgigen Ministerpräsidentenkonferenz außerdem weitere Öffnungsperspektiven für die Gastronomie, das Beherbergungswesen sowie für Schankwirtschaften, Clubs und Diskotheken. Bayern kann sich dabei vorstellen, die Gastronomie und das Beherbergungswesen bald generell nach 3G zu öffnen. Schankwirtschaften, Clubs und Diskotheken könnten vorsichtig unter den Bedingungen von 2G plus geöffnet werden. Bundesweite Schritte in dieser Richtung würden von Bayern begrüßt.
  1. Auch nach dem 19. März 2022 - dem voraussichtlichen Ende der aktuell geltenden Corona-Befugnisse - wird es einiger niedrigschwelliger Schutzmaßnahmen bedürfen (z. B. Maskenpflicht in bestimmten Bereichen wie etwa dem ÖPNV). Als rechtliche Grundlage muss der Bund rechtzeitig vor dem 19. März 2022 ein entsprechendes Basisvorsorge-Paket schaffen, um den Ländern die nötigen Befugnisse in die Hand zu geben. Diese Maßnahmen können dann je nach Infektionslage von den Ländern angepasst werden.
  1. Außerdem bedarf es einer bundesweiten Notfallstrategie für den Fall, dass sich das Infektionsgeschehen nach dem 19. März 2022, im Herbst des Jahres oder aufgrund anderer Faktoren (z. B. neue Virusvarianten) wieder deutlich verschlechtern sollte. Die Länder müssen rechtzeitig in der Lage sein, auf neuerliche Gesundheitsgefahren rasch und effektiv zu reagieren. Sollte ein solcher Fall eintreten, muss schnell gehandelt und kann nicht erst auf ein langwieriges Gesetzgebungsverfahren im Bund gewartet werden. Der Bund muss daher auch für diesen Fall vorsorgen und die nötigen Rechtsgrundlagen schaffen.
  1. Bayern steht zum Schutz der Patienten und Pflegebedürftigen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht (§ 20a IfSG). Die Staatsregierung weist aber nochmals eindringlich auf die Notwendigkeit hin, sie vollzugstauglich und praxisnäher auszugestalten. So müssen z. B. zum Vollzugsstart bundeseinheitliche Vollzugshinweise bereitstehen. Absolute Priorität muss dabei die Versorgungssicherheit der behandlungs- und pflegebedürftigen Menschen haben. Es darf nicht zu einer „Pflegekrise“ kommen, weil klar Leitplanken für den Vollzug fehlen. Bayern wird die vorhandenen Vollzugsspielräume in diesem Sinn pragmatisch und in Abwägung zwischen Nutzen und möglichen Nebenfolgen (Versorgungsengpässe, Überlastung der Gesundheitsämter, ausufernde Bürokratie) ausfüllen. Zwischen Bund und Ländern braucht es daneben noch vor dem Inkrafttreten der Regelungen am 15. März einen pragmatischen Dialog über die offenen Fragen des Vollzugs und im Anschluss möglichst noch vor Ostern eine pandemieangepasste Novellierung der Regelungen durch den Bund.

Klar ist auch: Einrichtungsbezogene und allgemeine Impfpflicht können nur zusammen funktionieren. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht kann nur ein erster Schritt auf dem Weg zu einer allgemeinen Impfpflicht sein. Hierfür trägt der Bund die Verantwortung.

 

 

gez. Dr. Anton Preis

Pressesprecher der Staatskanzlei und

stellvertretender Pressesprecher der Staatsregierung

Verlängerung der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis einschließlich 23. Februar / Anpassung zum 9. Februar mit kontrollierten Öffnungen / Kapazitätserhöhungen bei Kultur, Sport, Messen und Seilbahnen / 3G bei körpernahen Dienstleistungen / Aufhebung der Sperrstunde in der Gastronomie / tägliche Testung bei Infektionsfall in der Kita
Staatsregierung Bayern (Grafik: Bayerische Staatsregierung)Die Omikron-Welle führt zwar weiter zu Höchstständen bei den Infektionszahlen. Die Situation in den Krankenhäusern zeigt aber, dass die Infektionsinzidenz nicht mehr der alleinige Gradmesser sein kann: Die Intensivbettenbelegung ist stabil und beträgt nur rund ein Drittel im Vergleich zur bisherigen Spitzenbelastung. Die Hospitalisierung steigt zwar leicht an, allerdings ist sie weiterhin beherrschbar, und es gibt Krankenhauseinweisungen mit und nicht wegen Corona. Droht aber keine Überlastung des Gesundheitssystems, müssen die Beschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger zurückgefahren werden. Für Bayern ist damit der Zeitpunkt zum Einstieg in den Ausstieg der Corona-Maßnahmen gekommen. Unser bayerischer Weg heißt: Sanfte, kontrollierte und schrittweise Öffnung - in enger Abstimmung mit Medizin und Wissenschaft.
Die 15. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) wird bis einschließlich 23. Februar 2022 verlängert und zum Mittwoch, den 9. Februar 2022, in folgenden Punkten angepasst:
o Die Regelungen für überregionale Großveranstaltungen und sonstige Veranstaltungen werden weiter vereinheitlicht. Künftig gilt bei Veranstaltungen (insbesondere Sport) eine allgemeine Kapazitätsgrenze von 50 %. Im Kulturbereich (inklusive Kinos) gilt eine Kapazitätsgrenze von 75 %. Stehplätze sind bei allen Veranstaltungen zugelassen. Wo immer möglich, wird die Einhaltung des Mindestabstands empfohlen. Für alle Veranstaltungen gilt außerdem eine absolute Personenobergrenze von 15.000. Im Übrigen bleibt es bei den bestehenden Regelungen zur Zugangsbeschränkung (2G plus) und FFP2-Maskenpflicht.
o Die tägliche Besucherobergrenze bei Messen wird dementsprechend von 12.500 auf 25.000 Personen erhöht.
o Für Seilbahnen besteht eine Kapazitätsgrenze von 75 %.
o Bäder, Thermen und Saunen sind künftig unter den Bedingungen von 2G zugänglich.
o Körpernahe Dienstleistungen (bisher 2G) sind künftig unter den Bedingungen von 3G zugänglich. Die hier bisher vorgeschriebene Kontaktnachverfolgung entfällt.
o Die Sperrstunde in der Gastronomie wird aufgehoben.
o Vergleichbar zur Schule soll auch in der Kindertagesbetreuung nach Bekanntwerden eines Infektionsfalls in einer Gruppe ab dem nächsten Tag an fünf Betreuungstagen täglich ein Testnachweis erbracht werden. Hierfür erhalten die Eltern zusätzliche Berechtigungsscheine.
o Die Regelungen zum regionalen Hotspot-Lockdown werden bis einschließlich 23. Februar 2022 weiterhin ausgesetzt.
Der Bayerische Landtag wird gebeten, in seiner Sitzung vom 15. Februar für Bayern das weitere Bestehen einer epidemischen Lage und in der Folge die weitere Anwendbarkeit der in § 28a IfSG dafür vorgesehenen Befugnisse festzustellen.
Kabinett beschließt Fortführung der Impfzentren bis Ende 2022 / Planungssicherheit für Betreiber auf kommunaler Ebene / Kapazitäten werden angepasst
Bayern wird die staatlichen Impfzentren mindestens bis zum 31. Dezember 2022 fortführen. Das hat der Ministerrat am Dienstag in München beschlossen. Die Verlängerung der Finanzierung der Impfzentren garantiert eine bedarfsgerechte Fortführung des Impfbetriebs auch unter sich ändernden Rahmenbedingungen und schafft Planungssicherheit für die Betreiber auf kommunaler Ebene. Schwerpunkte der Bayerischen Impfstrategie bleiben dabei die mobilen Impf-Teams sowie niedrigschwellige Impfangebote.
Die Staatsregierung bereitet sich damit frühzeitig unter anderem auf Impfungen mit weiteren Impfstoffen (z. B. Varianten-angepasste Impfstoffe, Impfstoffe für unter 5-Jährige) sowie auf die mögliche Einführung einer allgemeinen Impfpflicht vor. Um diese zentralen Herausforderungen der kommenden Monate zu bewältigen, ist das ergänzende staatliche Impfangebot auch nach dem 30. April 2022 unverändert erforderlich.
Der Ministerrat beschloss zudem die Anpassung der Kapazitäten der Impfzentren: Die Impfzentren sollen künftig in Abstimmung mit dem Bayerischen Städtetag und dem Bayerischen Landkreistag durchschnittlich Grundkapazitäten von rund 2.000 Impfungen pro Woche pro 100.000 Einwohner sowie Maximalkapazitäten von rund 3.000 Impfungen pro Woche pro 100.000 Einwohner vorhalten. Im reduzierten Betrieb bei geringer Impfnachfrage können abweichend von der Grundkapazität rund 1.500 Impfungen pro Woche pro 100.000 Einwohner angeboten werden, bei hoher Impfnachfrage sollen im Einzelfall die Maximalkapazitäten auch überschritten werden können. Grundsätzlich gilt, dass stets gewährleistet sein muss, dass die Kapazitäten kurzfristig auf die vorzuhaltende durchschnittliche Grundkapazität sowie auf die Maximalkapazitäten erhöht werden können.
Die Versorgung der Impfzentren mit Impfstoff erfolgt weiterhin über die Regelversorgung (pharmazeutischer Großhandel, Apotheken).
Bayern hält zudem an der bewährten Software BayIMCO zur Steuerung der Impftermine fest. Diese wird auch künftig an die aktuellen Entwicklungen und sich ändernde Gegebenheiten und Vorgaben angepasst.
gez. Carolin Mayr
Pressesprecherin der Staatskanzlei und
stellvertretende Pressesprecherin der Staatsregierung

Abgeordnete Ruth Müller legt am Weltkrebstag jedem eine regelmäßige Untersuchung ans Herz

Die SPD-Landtagsabgeordnete Ruth Müller empfiehlt eindringlich, die Möglichkeiten der Vorsorgeuntersuchungen für Krebserkrankungen wahrzunehmen (Foto: SPD-Niederbayern)Die SPD-Landtagsabgeordnete Ruth Müller empfiehlt eindringlich, die Möglichkeiten der Vorsorgeuntersuchungen für Krebserkrankungen wahrzunehmen (Foto: SPD-Niederbayern)
In jedem Fall ist eine Krebsdiagnose erst einmal ein Schock. Heutzutage sind aber viele Arten davon sehr gut heilbar. Maßgeblich hierfür ist allerdings in der Regel ein frühzeitiges Erkennen der Tumorerkrankung. Vor allem die erste Corona-Welle hat die ärztliche Präventionsarbeit für einige Zeit erschwert. Untersuchungen wurden verschoben oder gar nicht erst angeboten. Mittlerweile ist es aber wieder möglich zur Krebsvorsorge zu gehen. Das sollten allen voran diejenigen tun, bei denen familiär bedingt bereits das Auftreten von Krebs bekannt ist oder die schon ein entsprechendes Alter erreicht haben, denn im Alter von 45 und 65 Jahren ist Krebs eine der häufigsten Todesursachen.
„Erfreulicherweise ist die Bereitschaft sich untersuchen zu lassen im zweiten Corona-Jahr wieder gestiegen“, weiß die SPD-Abgeordnete Ruth Müller, die sich die Zahlen der Auswertung der Versichertendaten der DAK angesehen hat, „leider liegt die Zahl derjenigen, die sich präventiv untersuchen haben lassen zwei Jahre nach dem Corona-Ausbruch noch immer 19 Prozent unter dem Niveau des Jahres 2019 vor der Pandemie.“ Deshalb legt die Landtagsabgeordnete, die selbst regelmäßig zur Krebsvorsorge geht, sich selbst und den Angehörigen zuliebe ans Herz sich frühzeitig untersuchen zu lassen: „Je eher eine Erkrankung oder Veränderungen erkannt werden, umso früher kann eine Behandlung beginnen und desto größer sind die Heilungschancen. Ich bin froh, dass die Schulmedizin uns mittlerweile die Chance gibt, den Krebs frühzeitig zu erkennen, und diese Chance muss man nutzen“, so Müller.
 
 
Tonia Anders
Referentin im Bürgerbüro Ruth Müller, MdL
Nikolastraße 49
84034 Landshut
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Wohnortnahe Behandlung in Niederbayern und der Oberpfalz bald nicht mehr möglich / Prof. Helmig: „Wir fallen zurück in die Zeit, bevor KUNO gegründet wurde.“

Logo des Vereins zur Förderung krebskranker und körperbehinderter Kinder Ostbayern e.V. (Kuno) (Grafik: VKKK)Der VKKK Ostbayern e.V. schlägt Alarm. Der Elternverein befürchtet, dass krebskranke Kinder am Uniklinikum Regensburg bald nicht mehr auf höchstem medizinischem Niveau behandelt werden können. Dem Verein zufolge stellen Umstrukturierungen bei den medizinischen Laboren des Uniklinikums die Kinderonkologie in Regensburg in Frage. Der 1. Vorsitzende, Prof. Dr. Franz-Josef Helmig, hat alle ostbayerischen Landtagsabgeordneten in einem Brief um Hilfe beim Erhalt der Abteilung in ihrer alten Form gebeten. Betroffene Eltern haben auf change.org eine Petition gestartet, die binnen rund einer Woche bereits über 20.000 Unterstützer unterschrieben haben.

VON ALBANISCH BIS POLNISCH: IMPFAUFRUF FÜR BAUBRANCHE IN 21 SPRACHEN / GEMEINSAME AKTION VON STAATSMINISTERIN KERSTIN SCHREYER UND INTEGRATIONSBEAUFTRAGTER GUDRUN BRENDEL-FISCHER

(Foto: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr/Andreas Schneider)(Foto: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr/Andreas Schneider)
Mit einem gemeinsamen Impfaufruf in 21 Sprachen wollen Kerstin Schreyer, Bayerische Staatsministerin für Wohnen, Bau und Verkehr, und Gudrun Brendel-Fischer, Integrationsbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Baubranche zu einer Impfung gegen das Corona-Virus motivieren. Ende letzten Jahres hatten beide bereits einen Impfaufruf an Busfahrerinnen und Busfahrer gestartet, nun soll eine weitere Zielgruppe erreicht werden.
„Wir haben die Baustellen in Bayern trotz Corona von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen offenhalten können. Das geht nur mit guten Hygienekonzepten und natürlich dem bestmöglichen persönlichen Gesundheitsschutz“, erläutert Schreyer. Da auf den Baustellen traditionell auch viele Beschäftigte arbeiten, die nicht Deutsch als Muttersprache haben, hat die Ministerin in ihren regelmäßigen Telefonschalten mit den Branchenvertretern die Idee für einen möglichst breitgefächerten Impfaufruf ins Spiel gebracht. Nun wurden die Flyer in 21 Sprachen vorgestellt. „Oft liegt es gar nicht an einer persönlichen Abneigung gegen die Impfung, sondern an fehlenden Informationen. Hier wollen wir gemeinsam Abhilfe schaffen“, so Schreyer.
Brendel-Fischer ergänzt: „Gerade die Beschäftigten in der Baubranche sind durch wechselnde Tätigkeiten auf unterschiedlichen Baustellen besonders gefährdet. Ihr Beruf ist oft körperlich sehr anstrengend, und eine Coronainfektion kann zu langfristigen Beeinträchtigungen führen. Die Impfung gegen das Corona-Virus ist von zentraler Bedeutung für die Erhaltung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit. Lassen Sie sich impfen - zu Ihrem eigenen Schutz und für die Gesellschaft.“
Die Informationsflyer sollen zunächst über den Bayerischen Bauindustrieverband ausgesteuert werden. Hauptgeschäftsführer Thomas Schmid unterstützt die Aktion: „Auch ich appelliere an alle Baubeschäftigten: Lassen Sie sich impfen. Sie schützen damit sich selbst und uns alle zusammen.“
Die Flyer können auch über die Internetauftritte des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr und der Integrationsbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung sowie des Bayerischen Bauindustrieverbandes heruntergeladen werden.
https://www.stmb.bayern.de/med/aktuell/archiv/2022/220121_impfflyer-bau
https://integrationsbeauftragte.bayern.de/downloads/
https://www.bauindustrie-bayern.de/impfaufruf


 
 
Susanne Winter
Tel. (089) 2192 – 4308
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BMR-Präsident sieht aber noch Klärungsbedarf

Logo Bad Abbacher Kurier (Grafik: Yod67/br-medienagentur)Ab Donnerstag gilt: 50 % Belegung bei Veranstaltungen im Bereich Kunst und Kultur. Dr. Helmut Kaltenhauser Präsident des Bayerischen Musikrates  begrüßt diese Entscheidung: „Die Anpassung wurde mit Blick auf die deutlich sinkende Belegung der Intensivbetten getroffen. Das erscheint mir der richtige Weg. Allerdings besteht noch immer die Ungleichbehandlung zur Gastronomie. Das muss korrigiert werden.“
 
 
 
Christiane Franke
Bayerischer Musikrat - Presse
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80335 München
mobil: 0170 8138293
www.bayerischer-musikrat.de

Änderung der 15. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zum 27. Januar

Maßvolle Anpassung einzelner Maßnahmen im Rahmen des in anderen Ländern geltenden Schutzniveaus
Weiterhin hoher Schutz durch FFP2-Maskenpflicht, 2G und 2G plus

Staatsregierung Bayern (Grafik: Bayerische Staatsregierung)Die Omikron-Welle trifft Deutschland und Bayern nun mit voller Wucht. Die Infektionszahlen steigen massiv an und erreichen neue Höchststände. Gleichzeitig deuten die wissenschaftlichen Erkenntnisse und Erfahrungen in anderen Ländern darauf hin, dass schwere Erkrankungen, Hospitalisierungen und Intensivbehandlungen bei einer Infektion mit Omikron weniger häufig sind als bei der Delta-Variante. Dieser Vorteil könnte allerdings möglicherweise durch die schiere Zahl der Infektionen wieder zunichte gemacht werden. In dieser noch nicht abschließend klaren Situation gilt es, den bewährten Kurs der Vorsicht und Umsicht fortzusetzen und die Situation in den Krankenhäusern weiter genau zu beobachten.

Bayern hat sehr frühzeitig besonders entschlossen gehandelt und Maßnahmen getroffen, die über die in anderen Ländern geltenden Regelungen hinausgehen (z.B. umfassende 2G plus-Bereiche, grundsätzliche FFP2-Maskenpflichten, Verbot von Zuschauern insbesondere im Profifußball schon seit Anfang Dezember). Hier können einzelne Anpassungen vorgenommen werden, die sich im Rahmen des auch in anderen Ländern geltenden Schutzniveaus halten. Vor diesem Hintergrund hat der Ministerrat Folgendes beschlossen:

Die 15. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) wird zum Donnerstag, den 27. Januar 2022, in folgenden Punkten angepasst:
  • Die Kapazitätsbeschränkungen für Kultur- und Sportveranstaltungen sowie alle weiteren in 2G plus und unter freiem Himmel in 2G kapazitätsbeschränkten Veranstaltungen und Einrichtungen (§§ 4, 4a der 15. BayIfSMV) werden angepasst. Die Kapazität darf künftig zu 50 Prozent ausgelastet werden. Im Übrigen bleibt es bei 2G plus und 2G sowie in Innenbereichen und generell bei Veranstaltungen bei FFP2-Maskenpflicht. Hier bleibt Bayern bei einem höheren Schutzniveau als in anderen Ländern.
  • In den allermeisten Ländern werden im Profisport (v.a. Fußballbundesligaspiele) in begrenztem Maß Zuschauer zugelassen. Auch in Bayern sollen daher künftig zu überregionalen Sportveranstaltungen, zu denen mehr als 1.000 Personen erwartet werden, Zuschauerkapazitäten zu 25 Prozent genutzt werden können. Es gilt eine absolute Personenobergrenze von maximal 10.000 Zuschauern. Entsprechendes gilt für Kulturveranstaltungen (z.B. Konzerte). Im Übrigen bleibt es bei den bestehenden Regeln (insbesondere 2G plus, FFP2-Maskenpflicht, Alkoholverkaufs- und -konsumverbot).
  • Bayern hat frühzeitig an seinen Schulen ein umfassendes Testregime mit mindestens drei Mal wöchentlichen Testpflichten eingerichtet. Mit Blick auf diese engen Kontrollen und die Bedeutung für die soziale Teilhabe können minderjährige Schülerinnen und Schüler, die in der Schule regelmäßig getestet werden, künftig generell – auch ohne Impfung oder weiteren Test – zur Jugendarbeit (insbesondere außerschulische Bildung) zugelassen werden.
  • Die Zugangsbeschränkung 2G für Ladengeschäfte mit Kundenverkehr wurde schon in mehreren Ländern gerichtlich beanstandet, der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat sie vergangene Woche außer Vollzug gesetzt. Bayern setzt diese Entscheidung um und hebt die Zugangsbeschränkung 2G für Ladengeschäfte auf. Ein hoher Schutz wird im gesamten Einzelhandel jedoch weiterhin gewährleistet: Es gilt für Kunden strenge FFP2-Maskenpflicht und eine Begrenzung der zulässigen Kundenzahl (sog. 10qm-Regel).
  • Prüfungen, Meisterkurse und der gesamte Fahrschulbereich sind künftig nach 3G zugänglich. Damit wird insbesondere der neuesten Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu Meisterkursen Rechnung getragen.
  • Soweit bislang in der 15. BayIfSMV die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich ist (z.B. bei 2G für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können), genügt künftig ein negativer Antigentest.
  • Die Regelungen zum regionalen Hotspot-Lockdown werden weiterhin bis einschließlich 9. Februar 2022 ausgesetzt.
  • Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird die nötigen Rechtsänderungen vornehmen.
 
 

gez.

Carolin Mayr

Pressesprecherin der Staatskanzlei und

stellvertretende Pressesprecherin der Staatsregierung

Die Handwerkskammer schafft eine neue Stelle, um Nachwuchs für die Betriebe zu gewinnen

Seit Jahresbeginn bringt Talentscout Anita Gmeiner Mädchen und junge Frauen mit den Betrieben der nördlichen Oberpfalz zusammen.  (Foto: Foto Zacharias/HWK)Seit Jahresbeginn bringt Talentscout Anita Gmeiner Mädchen und junge Frauen mit den Betrieben der nördlichen Oberpfalz zusammen. (Foto: Foto Zacharias/HWK)Stets auf der Suche nach neuen Instrumenten, um Mädchen und junge Frauen fürs Handwerk zu begeistern: Anita Gmeiner aus dem Landkreis Neustadt an der Waldnaab ist seit Jahresbeginn als Talentscout für die Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz unterwegs. Die 31-Jährige bringt die Betriebe der nördlichen Oberpfalz mit dem weiblichen Nachwuchs zusammen.
Schließlich bieten Handwerksberufe viele Perspektiven. Trotzdem ist der Anteil der Frauen in der handwerklichen Ausbildung in den vergangenen Jahren gesunken. Um diesem Trend entgegenzuwirken, hat die Handwerkskammer zusammen mit der Handwerkskammer Oberfranken und dem Forschungsinstitut für betriebliche Bildung das Modellprojekt gestartet, das vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales aus Mitteln des Bayerischen Arbeitsmarktfonds gefördert wird.
Um die Mädchen und junge Frauen für handwerklich-technische Berufe zu begeistern, entwickelt Anita Gmeiner innovative und digitale Formen für die Berufsorientierung. Sie berät aber auch die Betriebe, wie sie Mädchen für eine Ausbildung im Handwerk gewinnen können und was sie in der Ausbildung beachten sollten. Dabei wird sie vom Forschungsinstitut für betriebliche Bildung durch gendersensible Konzepte bei der Beratung unterstützt.
Typische Rollenverständnisse von Frauen- oder Männerberufen seien auch heute noch sehr dominant, erklärt der stellvertretende HWK-Hauptgeschäftsführer Hans Schmidt. „Dieses Projekt ist ein wichtiger Beitrag zur klischeefreien Berufsorientierung.“ Talentscout Anita Gmeiner ist unter Telefon 0961 48123-33 und per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu erreichen.
 
 
Oxana Bytschenko
Diplom-Journalistin
Referentin
Handwerkskammer
Niederbayern-Oberpfalz
Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Online-Redaktion
Ditthornstraße 10 ∙ D-93055 Regensburg
Tel. +49 941 7965-108 ∙ Fax +49 941 7965-281108
E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! ∙ Internet www.hwkno.de

Handwerkskammer veröffentlicht Kursprogramm 2022

Ob gedruckt oder digital – das neue Kursprogramm bietet ein breites Angebot an Weiterbildungsmöglichkeiten.  (Foto: HWK-Kerscher)Ob gedruckt oder digital – das neue Kursprogramm bietet ein breites Angebot an Weiterbildungsmöglichkeiten. (Foto: HWK-Kerscher)
Das Wissen ständig erneuern: Durch Weiterbildung bleiben Unternehmen wettbewerbsfähig. Betriebe, die die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter unterstützen, werden krisensicherer und bringen die Wirtschaft voran. Das neue Kursprogramm 2022 der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz bietet eine breite Palette an Qualifizierungsmöglichkeiten: Von Kurz-Seminaren über mehrtägige Zertifikatslehrgänge bis zu Abschlüssen der höheren Berufsbildung wie dem Meister oder geprüften Betriebswirt.
Dezentrales Bildungsangebot in Ostbayern
Die Handwerkskammer mit ihren elf Bildungszentren bereitet bedarfsgerecht, zukunftsorientiert und heimatnah auf sämtliche Herausforderungen im Beruf vor. Neben Meisterkursen in rund 25 Handwerksberufen gibt es Weiterbildungsmaßnahmen aus den Bereichen EDV, Technik, Betriebswirtschaft, Recht und Personal. Die neue Broschüre liefert zudem Tipps zur Planung eines Karriereweges im Handwerk und zu Fördermöglichkeiten wie Aufstiegs-BAföG, Meisterbonus oder Stipendien. Außerdem bietet sie Informationen zu den elf Bildungszentren in Amberg, Cham, Deggendorf, Landshut, Neumarkt, Passau, Pfarrkirchen, Regensburg, Schwandorf, Straubing und Weiden.
Die Zeichen stehen auf Weiterbildung (v. li.): Präsident Dr. Georg Haber, Hauptgeschäftsführer Jürgen Kilger und stellvertretender Hauptgeschäftsführer Hans Schmidt   (Foto: Foto Graggo)Die Zeichen stehen auf Weiterbildung (v. li.): Präsident Dr. Georg Haber, Hauptgeschäftsführer Jürgen Kilger und stellvertretender Hauptgeschäftsführer Hans Schmidt (Foto: Foto Graggo)
Digitalisierung erfordert stetiges Lernen
„Weiterbildung ist immer wichtig – gerade in unsicheren Zeiten“, ist HWK-Präsident Dr. Georg Haber überzeugt. „Wer sich den Anforderungen unserer komplexen und technisierten Arbeitswelt stellen will, muss seine Kenntnisse und Fähigkeiten ständig aktualisieren.“ Bedarfsgerechte Weiterbildung sei ein Muss, betont auch HWK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Kilger: „Durch zusätzliche Qualifikationen sichert man sich eine gute Grundlage für einen festen Arbeitsplatz.“ Der stellvertretende Hauptgeschäftsführer Hans Schmidt verweist auf die rasanten Veränderungen des Handwerks durch die Digitalisierung. „Mit einer Weiterbildung in unseren modernen Lehrsälen und Werkstätten sind die Teilnehmer gut aufgestellt und sämtlichen digitalen Herausforderungen gewachsen." Rund 6.500 Handwerker bilden sich jedes Jahr bei der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz weiter.
Die gedruckte Weiterbildungsbroschüre 2022 der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz kann unter der Telefonnummer 0941 7965-145 oder per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! kostenlos angefordert werden. Die Digital-Version und alle weiteren Informationen zum Kursangebot gibt es unter www.hwkno-bildung.de.
 
 
Oxana Bytschenko
Diplom-Journalistin
Referentin
Handwerkskammer
Niederbayern-Oberpfalz
Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Online-Redaktion
Ditthornstraße 10 ∙ D-93055 Regensburg
Tel. +49 941 7965-108 ∙ Fax +49 941 7965-281108
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Corona-Pandemie / 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird bis 9. Februar verlängert / Ausnahmen von 2G für minderjährige Schüler werden fortgeführt / Regelungen zur Quarantäne werden zum 11. Januar angepasst

Die 15. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) wird bis einschließlich 9. Februar 2022 verlängert.
Staatsregierung Bayern (Grafik: Bayerische Staatsregierung)Zum 12. Januar 2022 wird sie ferner in folgenden Punkten angepasst:
• Wie bislang entfällt die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises in 2G plus-Bereichen für Personen, die eine Auffrischimpfung nach einer vollständigen Immunisierung erhalten haben. Künftig gilt dies im Gleichklang mit dem letzten MPK-Beschluss bereits unmittelbar ab der Auffrischimpfung (nicht erst wie bisher nach Ablauf von 14 Tagen nach der Impfung). Zusätzlich entfällt die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises für Personen, die nach vollständiger Immunisierung eine Infektion überstanden haben (Impfdurchbruch).
• Die Ausnahme von 2G in der Gastronomie, im Beherbergungswesen sowie bei sportlicher, musikalischer oder schauspielerischer Eigenaktivität zugunsten minderjähriger Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig getestet werden, wird fortgeführt und soll auch künftig gelten.
 
Die Regelungen zur Quarantäne für Kontaktpersonen und Isolation werden zum 11. Januar 2022 angepasst.
• Die Dauer von Quarantäne und Isolation beträgt zehn Tage. Nach sieben Tagen ist eine Freitestung durch Nachweis eines negativen PCR- oder Antigen-Schnelltests möglich. Bei Personen in Isolation gilt dies nur, wenn sie vor der Testung 48 Stunden symptomfrei waren.
• Für Beschäftigte in vulnerablen Einrichtungen werden aufgrund der besonderen Schutzbedürftigkeit der dort untergebrachten Menschen für die Wiederaufnahme des Dienstes nach Quarantäne oder Isolation eine Freitestung durch PCR-Test oder fünf Tage lang tägliche negative Schnelltests verlangt.
• Für Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in Angeboten der Kinderbetreuung ist eine Freitestung bei einer Quarantäne als Kontaktperson bereits nach fünf Tagen möglich (PCR-Test oder Antigen-Schnelltest).
• Sobald der Bund die hierfür notwendigen Rechtsänderungen vorgenommen hat, werden künftig enge Kontaktpersonen, die einen vollständigen Impfschutz samt Auffrischungsimpfung vorweisen, sowie vergleichbare Gruppen wie frisch Geimpfte und Genesene, von der Quarantäne ausgenommen.
Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird die nötigen Rechtsänderungen vornehmen.
 
 
Bayerische Staatsregierung

Logo Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (Grafik: Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe)Trockenheitstolerante Baumarten für den Klimawandel untersucht

Die Anpassung unserer Wälder an den Klimawandel ist einer der grundlegenden Forschungsschwerpunkte des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). In einem vom BMEL geförderten Vorhaben wurde jetzt die Anbaueignung trockenheitstoleranter Baumarten untersucht. Zwei Zedernarten und die Baumhasel konnten dabei an vier Versuchsstandorten in Bayern und Baden-Württemberg etabliert werden.
Trockenperioden wird uns der Klimawandel künftig häufiger bescheren. Um einem massenhaften Baumsterben wie zwischen 2018 und 2020 vorzubeugen, sollen trockenresistente Baumarten unsere Wälder stärken. Forschende des Bayerischen Amts für Waldgenetik (AWG) und der Forstlichen Versuchsanstalt Baden-Württemberg (FVA) identifizierten und untersuchten während eines fünfjährigen Projektzeitraums geeignete Kandidaten, die in trockenen, mediterranen Klimazonen gedeihen.
Corylus und Cedrus – Hasel und Zeder
Die Libanonzeder gilt als Alternativbaumart für den Anbau im Klimawandel. Dr. Muhidin Šeho vom Bayerischen Amt für Waldgenetik, Koordinator im Forschungsprojekt „CorCed“, mit einer Baumscheibe der Libanonzeder. (Foto: Tobias Hase, StMELF)Die Libanonzeder gilt als Alternativbaumart für den Anbau im Klimawandel. Dr. Muhidin Šeho vom Bayerischen Amt für Waldgenetik, Koordinator im Forschungsprojekt „CorCed“, mit einer Baumscheibe der Libanonzeder. (Foto: Tobias Hase, StMELF)Konkretes Ziel des Forschungsprojektes war es, Herkünfte der Baumhasel (Corylus colurna), der Atlaszeder (Cedrus atlantica) und der Libanonzeder (Cedrus libani) in Süddeutschland zu testen und ihre Anbauwürdigkeit zu bewerten. Die Forstpflanzen-Genetiker bereisten dazu sieben Länder und untersuchten dort 21 verschiedene Populationen der Baumhasel und 15 der beiden Zedernarten auf Anbaueignung. Sie dokumentierten die Bestände und nahmen Proben für die genetische Charakterisierung der Vorkommen.
Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern
Da bisher noch keine geeigneten Erntebestände zur Verfügung standen, wurde eine Zusammenarbeit mit den Institutionen aus den Ursprungsländern der verschiedenen Baumarten im Bereich forstliches Saat- und Pflanzgut initiiert. Es konnten mögliche Saatguterntebestände in allen Ländern besichtigt werden. Bis aus Algerien und Marokko wird die zukünftige Saatgutversorgung möglich sein.
  • Die genetische Charakterisierung der ausgewählten Saatgutbestände und Referenzproben ermöglichen nun Einblicke in die genetische Variabilität und Diversität der Baumarten und Herkünfte und bilden die Grundlage zur Überprüfung der Herkunftsidentität bei zukünftigen Saatgutimporten.
  • Die Baumhasel weist Eigenschaften wie Trockenheitstoleranz, Frosttoleranz, hohe Mischungsfähigkeit oder Sturmfestigkeit auf, die im Klimawandel zunehmend an Bedeutung gewinnen. Auf der Grundlage der Projektergebnisse lassen sich mit der Balkanhalbinsel, der Türkei und Georgien drei Herkunftsregionen genetisch differenzieren.
  • Atlas- und Libanonzeder weisen eine Klimatoleranz (Trockenheits- und Frosttoleranz) auf und können in unsere Wälder integriert werden. Um die Anbaueignung von unterschiedlichen Herkünften unter den mitteleuropäischen Klimabedingungen zu testen und ihre Anbauwürdigkeit zu bewerten, wurden mögliche Saatguterntebestände im natürlichen Verbreitungsgebiet phänotypisch bewertet und genetisch charakterisiert.
Die drei Projektbaumarten wurden in die Leitlinie der Bayerischen Forstverwaltung „Baumarten für den Klimawald“ in Kategorie 2 aufgenommen und für Praxisanbauversuche empfohlen. Dadurch ergibt sich eine neue Situation bei der Förderung.
Es wurden vier Versuchsflächen in Bayern und Baden-Württemberg angelegt, die über einen Zeitraum von mindestens 20 bis 30 Jahren wissenschaftlich betreut werden.
 
Hintergrund:
Informationen zum Projekt stehen unter https://www.kiwuh.de/index.php?id=13475&fkz=22018914 zur Verfügung.
Die FNR ist seit 1993 als Projektträger des BMEL für das Förderprogramm Nachwachsende Rohstoffe aktiv. Sie unterstützt außerdem Forschungsthemen in den Bereichen nachhaltige Forstwirtschaft und innovative Holzverwendung.
 
 
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR)
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Fax +49 3843 6930-102
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Internet: www.fnr.de
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