Winterausrüstung in Europa – welche Regeln und Pflichten wo gelten

Welche Regeln gelten im Winter im europäischen Ausland? Reisende sollten sich rechtzeitig informieren, denn die Regelungen sind sehr unterschiedlich! (Foto: Hildebrand/ACE)Welche Regeln gelten im Winter im europäischen Ausland? Reisende sollten sich rechtzeitig informieren, denn die Regelungen sind sehr unterschiedlich! (Foto: Hildebrand/ACE)
Bayern (ACE) 15. Dezember 2022 – Winterliche Straßenbedingungen stellen Autofahrerinnen und Autofahrer vor besondere Herausforderungen, die mit Winterreifen und Schneeketten gut gemeistert werden können. Wer mit dem Auto allerdings nicht nur in Deutschland, sondern in den Nachbarländern oder im weiteren europäischen Ausland unterwegs ist, sollte sich unbedingt vor Fahrtantritt mit den entsprechenden Winterausrüstungspflichten vertraut machen. Der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, klärt über die verschiedenen Regelungen und Pflichten auf.
Situative Winterreifenpflicht oft auch von Kalender und Thermometer abhängig
In Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht: Bei Schnee, Eis oder Matsch, kurzum: Bei winterlichen Bedingungen, muss mit Winter- oder Ganzjahresreifen gefahren werden. Auch in anderen Ländern ist die Bereifung von der Witterung abhängig, aber auch vom Kalender. In Österreich gilt die situative Winterreifenpflicht nur zwischen dem 1. November und dem 15. April. In Schweden wiederum muss die situative Anpassung der Reifen zwischen dem 1. Dezember und dem 31. März vorgenommen werden, dann aber auch für Anhänger. In Tschechien gelten wieder andere Zeiträume, aber hier ist auch die Temperatur entscheidend: Fällt das Thermometer unter vier Grad Celsius müssen Winterreifen mit mindestens vier Millimeter Profiltiefe aufgezogen werden.
Winterbereifung innerhalb eines Landes regional unterschiedlich
„Auch wenn die Mehrheit der europäischen Länder keine generelle Winterreifenpflicht verhängt, sollten sich Reisende vor der Fahrt mit den Regelungen vertraut machen“, rät Ursula Hildebrand, ACE-Regionalbeauftragte im Club-Service für Südbayern. Denn: Die Regelungen fallen sehr unterschiedlich aus. Wer beispielsweise zwischen November und März in eine französische Gebirgsregion wie die Alpen fährt, muss mit Winterreifen mit mindestens 3,5 Millimetern Profiltiefe unterwegs sein. Der ACE empfiehlt im Winter aus Sicherheitsgründen mindestens vier Millimeter. Noch mehr variieren die Regelungen in Italien: In Südtirol gilt grundsätzlich eine situative Winterreifenpflicht. Es sei denn, der Weg führt zwischen dem 15. Oktober und dem 15. April ins Aostatal, dann sind Winterreifen Pflicht. In Bozen und auf der Brennerautobahn beginnt diese erst einen Monat später. Keine Winterreifen parat? Alternativ sind in Frankreich und Italien auch Sommerreifen mit Schneeketten erlaubt.
Unterschiede bei der Nutzung von Schneeketten
Ebenso wie bei der Bereifung gibt es auch bei der Nutzung von Schneeketten unterschiedliche Regelungen zu beachten. Wie in Deutschland sind Schneeketten beispielsweise auch in Frankreich, Italien und in der Schweiz generell erlaubt. Sinnvoll und unterstützend ist die Nutzung natürlich nur, wenn Schnee und Eis die Straße bedecken. Genau das ist unter anderem in Tschechien, der Slowakei, Belgien, der Niederlande und Dänemark Vorschrift: Nur bei schneebedeckter Straße sind Schneeketten vorgeschrieben, da sonst starke Beschädigungen am Asphalt entstehen könnten. Gänzlich verboten sind Schneeketten übrigens nur in Irland. Kroatien und Serbien schreiben hingegen eine Mitführpflicht vor. Diese gilt auch in Norwegen, wenn das Fahrzeug unter 3,5 Tonnen wiegt und nur mit Sommerreifen ausgestattet ist oder generell bei schwereren Autos. Grundsätzlich gilt, dass Schneeketten immer auch durch eine entsprechende Beschilderung verlangt werden können. Generell dürfen dann auch nur maximal 50 km/h gefahren werden.
Weiterführende Informationen
 
 
ACE Auto Club Europa e.V.
Region Bayern
Regionalbeauftragte Ursula Hildebrand
Tel.: 0151/ 67342601
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