Maskenpflicht in städtischen Räumen bleibt.

Logo Stadt Abensberg (Grafik: Stadt Abensberg)Am Sonntag, 3. April 2022, ändern sich die Corona-Regeln in Bayern. Ab dem Montag, 4. April, fällt somit die 3G-Kontrolle als Zugangsvoraussetzung zu den städtischen Liegenschaften weg, ebenso die Terminvergabe. Das heißt, dass Besucherinnen und Besucher wieder unabhängig vom 3G-Status die Liegenschaften der Stadt Abensberg betreten dürfen und keinen Termin mehr für ihr Anliegen benötigen. Die Maskenpflicht bleibt.
Aufgrund der hohen Infektionszahlen macht die Stadt Abensberg hinsichtlich der Maskenpflicht von ihrem Hausrecht Gebrauch. Ab dem Betreten der städtischen Räumlichkeiten gilt bis auf Weiteres das Tragen von FFP2-Masken während des gesamten Aufenthalts. Dies betrifft das Rathaus, das Aventinum, den Herzogskasten, das Haus in der Mauer und die Stadtwerke mit Bauhof.
Für Personen ab 16 Jahren gilt die FFP2-Maske als Maskenstandard, für Kinder und Jugendliche ab 6 Jahren die medizinische Maske. Die Maskenpflicht gilt in allen städtischen Räumlichkeiten. Von der Maskenpflicht befreit sind Kinder bis zum sechsten Lebensjahr und Personen, die durch Vorlage eines schriftlichen ärztlichen Zeugnisses im Original, das den vollständigen Namen, das Geburtsdatum und konkrete Angaben zum Grund der Befreiung enthält, glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Maske aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist.
Die Stadt Abensberg bittet darum, von einem Besuch abzusehen, wenn symptomatische Beschwerden vorliegen. Personen mit akuten Atemwegserkrankungen oder Fieber ist der Besuch untersagt.
 
 
Ingo Knott
Bürger- und Presseinformationen
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